
09/09/2025
🔧 Neue gesetzliche Anforderungen für Röntgeneinrichtungen ab Oktober 2025
Ab dem 1. Oktober 2025 wird ein zusätzlicher Kupfervorfilter für kardiologische und gefäßchirurgische Interventionen verpflichtend. Die Änderung betrifft insbesondere Betreiber von Röntgeneinrichtungen und basiert auf der aktualisierten Sachverständigen-Prüfrichtlinie.
Was bedeutet das für Ihre Einrichtung?
Damit Ihre Systeme den neuen technischen Standards entsprechen, empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind.
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Ab dem 1. Oktober 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die Betreiber von Röntgeneinrichtungen betrifft: Für kardiologische und gefäßchirurgische Interventionen wird künftig ein zusätzlicher Kupfervorfilter vorgeschrieben.