16/02/2024
Kommt die Verwendung von Spendersamen (Samenbank oder sogenannte Exklusivspender) zur Anwendung, dann ist die juristische Beratung für werdende Single-Mütter in Deutschland rechtlich verpflichtend.
Paragraph 4 des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) regelt insoweit, dass die Empfängerin der Samenspende der Einrichtung der medizinischen Versorgung, hier also dem Kinderwunschzentrum, schriftlich zu bestätigen hat, dass sie über die Inhalte des § 4 SaRegG aufgeklärt wurde und diese Aufklärungsinhalte verstanden hat.
Nach vorliegenden Gutachten/Stellungnahmen, sowohl der Bundesnotarkammer, als auch des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, handelt es sich dabei um eine juristische Beratung, die von Ärzten - entgegen einer weitverbreiteten Annahme - grundsätzlich nicht durchgeführt werden darf.
Kurzum: Die juristische Beratung für angehende Single-Moms in Deutschland ist rechtlich verpflichtend; es würde sogar eine Ordnungswidrigkeit seitens der behandelnden Ärzte darstellen, wenn der Eingriff ohne diese Beratung durchgeführt werden würde.
Hättet ihr das gewusst? 🧐⚖️