Münchner Bestattungshaus

Münchner Bestattungshaus Unser familiär geführter Meisterbetrieb steht Ihnen fachkundig und qualifiziert in einer besonderen Lebenssituation vollumfänglich und professionell zur Seite.

Deshalb ist es eine unserer Grundvoraussetzungen für Sie Tag und Nacht erreichbar zu sein.

Allerheiligen! Einer der höchsten katholischen Feiertage. Mit diesem Tag beginnt die Zeit des Totengedenkens in der römi...
30/10/2021

Allerheiligen! Einer der höchsten katholischen Feiertage. Mit diesem Tag beginnt die Zeit des Totengedenkens in der römisch-katholischen Kirche. Wie der Name schon sagt, ist dieser Tag den Verstorbenen gewidmet. Traditionell schmücken Blumen und Gestecke die Gräber. Kerzen, sogenannte Seelenlichter, erhellen die Friedhöfe. Sie symbolisieren das ewige Leben nach dem Tod und vielerorts finden Grabsegnungen statt.

Leben und Tod gehören schon immer zusammen, ob uns dies gefällt oder nicht. Wir müssen lernen es zu akzeptieren und sind auch in der Lage es zu lernen. Ohne die Lust am Leben zu verlieren!

Lange hat sich für uns als Bestattungsunternehmen die Frage gestellt, wie präsent sollen wir auf den Social Media Kanälen sein? Sind die Themen, die uns jeden Tag begleiten das Richtige für eine Plattform, die eher auf Spaß ausgerichtet ist?

Wir wollen diesem Thema auch hier eine Präsenz geben. Natürlich mit einem gewissen Fingerspitzengefühl und viel Professionalität. Doch auch wir als sehr traditionelle Branche kommen um moderne Kommunikation nicht herum. Wir arbeiten mit Menschen und hier erreichen wir Menschen.

Sie werden also in der nächsten Zeit mehr von uns hier sehen!

20/10/2021
27/08/2021
Das erste deutsche Ehepaar wird demnächst auf dem Mond bestattet. Auch bei uns liegt bereits eine Bestattungsvorsorge vo...
24/07/2021

Das erste deutsche Ehepaar wird demnächst auf dem Mond bestattet. Auch bei uns liegt bereits eine Bestattungsvorsorge vor, von einer Dame die mit uns und der Firma Celestis gemeinsam ihre Mondbestattung geplant und auch bereits bezahlt hat.
Wir wünschen dem Ehepaar eine gute Reise auf den Mond 🌜 🚀

Es war ihr ALLerletzter Wunsch: Karlheinz († 58) und Irmgard († 64) liebten den Weltraum und „Star Trek“. Bald fliegt ihre Asche zum Mond ...

17/04/2021

In der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ist u. a. die Begrenzung der an einer Beerdigung Teilnehmenden auf 15 Personen vorgesehen. Diese praxis- und lebensferne Personenbegrenzung ohne jegliche Differenzierungsmöglichkeiten und Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Gegebenheiten ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Monate mit den unterschiedlichen Landesregelungen nicht nachzuvollziehen. Sie könnte dazu führen, dass manche Familien nicht einmal die eigenen Kinder und Enkel mit zur Trauerfeier nehmen dürften. Auch Geschwister der/des Verstorbenen dürften dann ggf. nicht bei der Beerdigung zugegen sein. Eine solch strikte pauschale Vorgabe wäre weder dem Anlass angemessen, noch der gesellschaftlichen Akzeptanz der Corona-Eindämmungsvorgaben förderlich und wird daher vom Bestatterverband abgelehnt.

Ein bewegtes Leben ist zu Ende gegangen 👑🇬🇧
09/04/2021

Ein bewegtes Leben ist zu Ende gegangen 👑🇬🇧

Gerade in Zeiten von beschränkten Teilnehmerzahlen bei Bestattungen, ist es wichtig dieses einmalige Ereignis festzuhalt...
06/04/2021

Gerade in Zeiten von beschränkten Teilnehmerzahlen bei Bestattungen, ist es wichtig dieses einmalige Ereignis festzuhalten. Deshalb bieten wir unseren Kunden an, die gesamte Bestattung zu filmen. Dieser Film wird durch uns selbst erstellt und von einem Profi letztendlich geschnitten und bearbeitet🎬.
So hat man die Möglichkeit, den Film an verschiedene Personen zu senden oder in einem späteren Rahmen bei einer internen Trauerfeier vorzuführen. 📼🎥

Unser Chef Alex hat sich heute ziemlich ins Zeug gelegt. Bald sind die Ergebnisse hier zu sehen.Haben Sie einen Tipp was...
31/03/2021

Unser Chef Alex hat sich heute ziemlich ins Zeug gelegt. Bald sind die Ergebnisse hier zu sehen.
Haben Sie einen Tipp was heute aus den verschiedensten Winkeln fotografiert worden ist? 📸

Es handelt sich hierbei um die Nichte unseres Fahrdienstleiters. Also bitte fleißig Teilen und eine kleine Spende würde ...
04/03/2021

Es handelt sich hierbei um die Nichte unseres Fahrdienstleiters. Also bitte fleißig Teilen und eine kleine Spende würde auch schon helfen 😊

Mein Name ist Sandra, ich bin 18 Jahre alt und ich habe Knochenkrebs. Um g… Sandra Bader needs your support for Knochenkrebs - Beinamputation verhindern!

27/01/2021

Aktualisierte Informationen zur Durchführung von Bestattungen während der Corona-Pandemie nach der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BaylfSMV) vom 15. Dezember 2020 (BayMBI. Nr. 737, BayRS 2126-1-15-G), die zuletzt durch Verordnung vom 20. Januar 2021 (BayMBI. Nr. 5) geändert worden ist.

Nach § 2 der 11. BaylfSMV ist das Verlassen der Wohnung weiterhin nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Ein triftiger Grund ist nach § 2 Satz 2 Nr. 9 die Teilnahme an „Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis". Solche Beerdigungen dürfen durchgeführt werden.

Der Begriff „Beerdigung" umfasst jegliche organisierte Zusammenkunft von Trauernden anlässlich eines Trauerfalls und damit insbesondere Trauerfeiern, ein Requiem, Rosenkranz- und Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Teil der Beerdigung in einer Kirche, auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, in einem Krematorium oder etwa den Räumen eines Bestattungsunternehmens stattfindet. Findet eine Zusammenkunft der Trauernden jedoch getrennt von der eigentlichen Beisetzung (die Teilnehmer verlassen dafür gesondert die Wohnung) in einer Kirche, Synagoge oder Moschee statt und ist diese Zusammenkunft öffentlich zugänglich, sind die Regelungen für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 2 Satz 2 Nr. 13 und § 6 der 11. BaylfSMV anwendbar, sodass sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach § 6 Nrn. 1, 7 und 8 richtet.

Zum „engsten Familienkreis" gehören Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder sowie die jeweiligen Angehörigen ihres Hausstands. Insgesamt sollte der „engste Familien- und Freundeskreis" im Regelfall nicht mehr als 25 Trauergäste umfassen. In Gebäuden ist der Teilnehmerkreis im Übrigen durch die Anzahl der Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird, beschränkt und kann im Infektionsschutzkonzept des Trägers der Örtlichkeit zahlenmäßig weiter eingeschränkt werden.

Weiterlesen: https://bit.ly/3pneXgc

Heute sind wir mit unserer neuen Mercedes E-Klasse für unsere Kunden außerhalb von München unterwegs.
23/01/2021

Heute sind wir mit unserer neuen Mercedes E-Klasse für unsere Kunden außerhalb von München unterwegs.

Hier trennt sich einmal wieder ganz klar die Spreu vom Weizen, beziehungsweise die Größe des Beauftragten Bestattungsunt...
15/01/2021

Hier trennt sich einmal wieder ganz klar die Spreu vom Weizen, beziehungsweise die Größe des Beauftragten Bestattungsunternehmens zu einem Inhabergeführten Bestattungshaus.
Als Familienbetrieb können wir immer eine sehr zeitnahe
- je nach Öffnungszeiten der jeweiligen Klinikverwaltung -
Abholung garantieren.
Wir würden niemals einen Verstorbenen länger als nötig in einer Klinik oder einem Pflegeheim liegen lassen. Schon alleine aus Anstand und Respekt der Trauernden und des Verstorbenen gegenüber.
Auch bei Fragen zur derzeitigen Situation bei Bestattungen, stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder persönlich vollumfänglich zur Verfügung.


Die neuen Regelungen für Beerdigungen wurden heute bekanntgegeben.Zumindest wurde jetzt der „engste Freundeskreis“ bedac...
17/12/2020

Die neuen Regelungen für Beerdigungen wurden heute bekanntgegeben.
Zumindest wurde jetzt der „engste Freundeskreis“ bedacht.
Wir halten Sie natürlich über die neuesten Bestimmungen auf dem Laufenden.

Nach § 2 der 11. BaylfSMV ist das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Ein triftiger Grund ist nach § 2 Satz 2 Nr. 9 die Teilnahme an „Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis". Solche Beerdigungen dürfen durchgeführt werden. Der Begriff „Beerdigung" umfasst jegliche organisierte Zusammenkunft von Trauernden anlässlich eines Trauerfalls und damit insbesondere Trauerfeiern, ein Requiem, Rosenkranz- und Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Teil der Beerdigung in einer Kirche, auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, in einem Krematorium oder etwa den Räumen eines Bestattungsunternehmens stattfindet.

Der „engste Familienkreis" bestimmt sich nach den Vorgaben von § 4 Abs. 1 Satz 4 der 11. BaylfSMV. Insgesamt sollte der „engste Familien- und Freundeskreis" im Regelfall nicht mehr als 25 Trauergäste umfassen.

In Gebäuden ist der Teilnehmerkreis im Übrigen durch die Anzahl der Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird, beschränkt und kann im Infektionsschutzkonzept des Trägers der Örtlichkeit zahlenmäßig weiter eingeschränkt werden.

Komplette Information des StMGP lesen: https://bit.ly/3re4o0n

Adresse

Würmtalstraße 24
Munich
81375

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