
16/09/2025
Zum heutigen Tag der berufstätigen Eltern möchten wir euch einen Überblick über die Unterstützungsleistungen und Regelungen geben, die ihr in Anspruch nehmen könnt, wenn euer Kind eine Behinderung hat:
✅ Die Mutterschutzfrist verlängert sich von 8 auf 12 Wochen, wenn innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird.
✅ Wie alle Eltern habt ihr Anrecht auf Elterngeld.
✅Kindergeld könnt ihr auch über das 18. Lebensjahr hinaus beziehen, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
✅ Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit habt ihr Anrecht auf Pflegegeld.
✅ Eine sogenannte Familienassistenz kann für Entlastung im Alltag sorgen. Die Familienassistenz ist Teil des Bundesteilhabegesetzes und soll Eltern mit Behinderung oder Eltern von Kindern mit Behinderung darin unterstützen, ihre Aufgaben besser bewältigen zu können. Ihr könnt z.B. Hilfe bei der Betreuung der Kinder, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung im Haushalt beantragen.
👉Auch lohnt es sich – falls die Möglichkeit besteht – mit dem Arbeitgeber über flexible Arbeitszeitmodelle zu sprechen.
Wichtig: Um die Leistungen optimal nutzen zu können, müsst ihr euch frühzeitig informieren und die Anträge erstellen.
☎ Pflegetelefon & Informationsportal „Wege zur Pflege“
Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – z. B. Pflegezeit, Familienpflegezeit oder kurzzeitige Arbeitsverhinderung.
Erreichbar Mo–Do von 9–18 Uhr unter 030 20 17 91 31 oder per Mail an info@wege-zur-pflege.de.
Der Austausch mit anderen Eltern, die ähnliche Herausforderungen meistern müssen, kann sehr hilfreich sein. Ein wundervolles Beispiel hierfür ist der Verein Glücks Anker, der von engagierten Patienteneltern des kbo-Kinderzentrums München aus ganz Deutschland ins Leben gerufen wurde. Der Verein bringt diese Eltern zusammen und ermöglicht gegenseitige Unterstützung.