21/03/2020
Liebe Patientinnen und Patienten,
die Bayrische Landesregierung hat Ausgangsbeschränkungen beschlossen.
Ich werde aus diesem Grund die Praxis bis zum 3. April schließen.
Dies ist eine Maßnahme um Sie und mich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.
Da zu vermuten ist, daß die Infektionskette nach diesen 14 Tagen unterbrochen ist, werde ich die Praxis am 6. April wieder öffnen.
Für den Fall, daß die Ausgangsbeschränkungen verlängert werden müssen, werde ich ab dem 6. April einen Notbetrieb in der Praxis anbieten.
Bei den meisten von ihnen ist dann eine Fortsetzung der Behandlungen aus therapeutischer Sicht nötig wenn nicht sogar dringend notwendig.
Ich werde mich mit ihnen persönlich in Verbindung setzen.
Eine längere Unterbrechung der Therapie kann ich aus medizinischer und therapeutischer Sicht nicht vertreten.