11/01/2023
Rezeptgebühr/Rezeptzuzahlungen - wie? was? wie viel?
Wer mit einem rosafarbenen Kassenrezept in die Apotheke kommt, muss für die verordneten Medikamente meistens einen Anteil von 5€ bezahlen. Manchmal muss man aber auch 10€ bezahlen oder 8,87€. Woran liegt das und wie wird der Anteil eigentlich berechnet?
Einen Anteil für Medikamente muss man erst dann bezahlen, wenn das Medikament einen Wert von 5€ übersteigt, alles darunter zahlt man quasi selbst.
Kostet ein Medikament also mehr als 5€ und maximal 50€ wird ein Anteil von 5€ fällig.
Kostet ein Medikament zwischen 50€ und 100€, werden 10% des Arzneimittelpreises als Anteil fällig.
Beispielsweise, wenn das Medikament einen Verkaufspreis von 88,70€ hat, bezahlt der Kunde einen Anteil von 8,87€.
Für alle Medikamente die mehr als 100€ kosten wird ein Anteil von 10€ fällig, selbst wenn das Medikament 2000€ kosten würde.
Die Anteile sind immer pro Medikament, nicht pro Rezept.
Auf einem Rezept können bis zu 3 Medikamente verordnet werden, das bedeutet für ein solches Rezept werden mindestens 15€ und maximal 30€ Anteile fällig.
Warum muss manchmal nichts bezahlt werden?
Zum Einen kann das daran liegen dass manche Krankenkassen den vollen Betrag für die Medikamente übernehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre, das man im Haus- oder Facharztprogramm ist. Dann sind einige Medikamente auch ohne Anteile zu bekommen.