09/01/2026
👦👧 Ab Januar 2026 gilt: Eltern nehmen zum Zahnarzttermin ihres Kindes das Gelbe Heft mit. Darin werden – wie bei den ärztlichen U-Untersuchungen in der Kinderarztpraxis – die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert.
Die Inanspruchnahme der Z1 bis Z6 muss für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9. Es gilt jetzt, das Instrument der verpflichtenden Dokumentation im Gelben Heft mit Leben zu füllen – in jeder Praxis, bei jeder Untersuchung, um unsere kleinsten Patientinnen und Patienten künftig noch besser zu schützen und ihnen das Schicksal kranker Zähne zu ersparen.
Wir bieten Zahnarztpraxen Materialien zum Download an: https://www.kzbv.de/gelbes-heft