25/03/2025
Wusstest du schon?
Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, beträgt in der Regel 3 Monate – vorausgesetzt, es wird kein Bußgeldbescheid zugestellt. Danach können solche Delikte nicht mehr geahndet werden.
Gut zu wissen, oder? 🤔
➡️ Was war die spannendste Verkehrsregel, die du je gelernt hast? Schreib es in die Kommentare!