Haus Altenruh

Haus Altenruh Wir sind ein in dritter Generation geführtes Alten- und Pflegeheim mit 66 Heimplätzen im Herzen de

17/04/2022
30/11/2021

Mal ehrlich liebe Angehörigen, Kollegen/Kolleginnen und Freunde/Freundinnen unserer Einrichtung.
Ich bin Arbeitgeberin, Kollegin und Mensch. 50% meiner Mitarbeiter/innen sind nicht geimpft. Das waren bisher tolle Mitarbeiter/innen, die zum Teil 20 und mehr Jahre in unserem Betrieb arbeiten. Sie haben immer ihr Bestes gegeben und sich auch während Covid im letzten Jahr um unsere Bewohner/innen gekümmert und sie auch teilweise Hände haltend (während niemand mehr in die Einrichtung durfte) in den Tod begleitet...
Jetzt, 1 Jahr später sind es die Pandemietreiber, Ungeimpfte, Unverantwortliche, die mit Strafen belegt werden müssen und zu ihrem Glück gezwungen werden müssen. Habt ihr diese Kollegen/Kolleginnen vorher auch so wahrgenommen? Jeder von diesen Menschen gibt sein/ihr Bestes, geht täglich auch an sein/ihr Limit, hält sich an Hygienemaßnahmen etc.
Ich bin in diesem Heim groß geworden und mir wurde von klein auf beigebracht, das niemand zu irgendetwas gezwungen werden darf. Nicht zum Essen, nicht zum Sitzen, nicht zum Schlafen. Warum sollte ich also jemanden zum Impfen zwingen? Was passiert, wenn wir alle diese tollen Menschen verlieren, sie ausgrenzen und diskriminieren? Wir werden ohne diese Menschen nicht überleben...

Bei uns gilt weiterhin 4G: Gesund, geimpft, genesen und getestet...
Um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten wird "Jeder" getestet.
Ich hoffe, Sie verstehen meine Gedanken. Ich möchte keinen dieser so wertvollen Menschen kündigen müssen und sage deshalb: "Nein" zur Impfpflicht!
Mit lieben Grüßen
Anja Adolph

Wir wünschen Ihnen allen...
25/12/2020

Wir wünschen Ihnen allen...

10/12/2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige und Freunde unserer Einrichtung,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, das der Wetteraukreis, aufgrund der epidemiologischen Lage ein sofortiges Besuchsverbot für alle Alten- und Pflegeheime angeordnet hat.

Gerne können Sie natürlich weiterhin bei uns anrufen und sich nach Ihren Angehörigen/Betreuten erkundigen oder mit ihnen sprechen.
Wir werden uns auch weiterhin mit viel ❤️ um unsere Bewohner kümmern und Ihnen die Zeit bis zu einem Wiedersehen so gut wie möglich gestalten. Sie dürfen uns hierbei gerne unterstützen und unseren Bewohnern zum Beispiel durch schöne Karten, Bilder oder Erinnerungen ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. So werden wir gemeinsam auch diese schwere Zeit überstehen.

Trotz allem wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine ruhige, gesegnete und vor allem gesunde Adventszeit.

Mit lieben Grüßen

Ilka Fahle-Ewert und Anja Adolph

21/07/2020
Darf gerne geteilt werden meine Lieben...
07/07/2020

Darf gerne geteilt werden meine Lieben...

18/06/2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige und Freunde unserer Einrichtung, es gibt Neuigkeiten!

Geänderte Regelungen für Alten- und Pflegeheime

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration beschließt geänderte Regelungen zu Besuchen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Regelungen und die Verordnung treten zum 22. Juni in Kraft.



Sehr geehrte Damen und Herren,

die bisherigen strikten Besuchsbeschränkungen für Alten und Pflegeeinrichtungen und für besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe haben dazu beigetragen, das Risiko einer Infektionsübertragung zu verringern. Nunmehr hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit dem Krisenstab Corona HMSI Frau Cordes neue Regelungen zu Besuchen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung getroffen.

Hier die geänderten Reglungen im Detail:

1. Verlassen der Einrichtung

Das Verlassen der Einrichtung ist jederzeit möglich. Es gelten die Regelungen der Corona Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 8. Mai 2020 in der jeweils gültigen Fassung. Das heißt, dass Bewohnerinnen und Bewohner sich unter Beachtung der o. g. Regelungen wie jeder andere Bürger in oder jeder andere Bürger im öffentliche Raum bewegen dürfen und sich z. B auch mit ihren Angehörigen oder anderen Personen treffen können. Das gilt auch für Personen, die im Rollstuhl sitzen und von Ihren Angehörigen oder anderen Personen z.B. für einen Spaziergang abgeholt werden.

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Hygiene bei jeglichen Zusammentreffen zu beachten.

Die Umsetzung dieser Regelungen liegt in der Eigenverantwortung der einzelnen Personen und der Einrichtungen. Eine Quarantänisierung bei Rückkehr nach einem Wochenendbesuch ist weder in den Handlungsempfehlungen des RKI bzw. des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration noch in den derzeit geltenden Verordnungen vorgesehen. In diesem Fall wird eine grundsätzliche Quarantänisierung als nicht notwendig erachtet, da die Bewohnerinnen und Bewohner und die Angehörigen sich wie jede Bürgerin und jeder Bürger und somit jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Einrichtung außerhalb der Einrichtung an die gesetzlichen Regelungen inklusive Hygiene-und Abstandsregelungen zu halten haben. In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die Empfehlungen des Landes Hessen und des RKI zu einem guten und regelmäßigen Monitoring der Bewohnerinnen und Bewohner hingewiesen.

2. Allgemeine Voraussetzungen

In den Einrichtungen müssen ausreichend Schutzausrüstungen (dreilagiger Mund-Nasen-Schutz, sogenannte OP Masken), Seife sowie Desinfektionsmittel vorhanden sein.

3. Besucherregelung gem. Landesverordnung

Für Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen betreuen, gilt:

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann täglich eine Besucherin oder einen Besucher empfangen.

Für Einrichtungen zur Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Menschen gilt:

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner können binnen einer Kalenderwoche dreimal eine Besucherin oder einen Besucher empfangen.

Einrichtungen müssen die Besucherinnen und Besucher registrieren (Name/Vorname, Telefonnummer, Anschrift, Datum und Uhrzeit des Besuches). Die Daten sind für die Dauer eines Monats ab dem Besuch geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Aufforderung durch diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen und zu vernichten.

Besucherinnen und Besucher müssen zu jeder Zeit mindestens 1,5 Meter Abstand zur besuchten Person einhalten,
einen von der Einrichtung gestellten oder akzeptierten Mund-Nasen-Schutz tragen und
den von der Einrichtungsleitung angeordneten Hygieneregeln nachkommen.

4. Organisation der Besuche

Die Einrichtungen können Besuchszeiten einrichten. Die Regelungen der Verordnung sind zu beachten und die Belange der Besucherinnen und Besucher und des Pflegepersonals angemessen zu berücksichtigen. Auch sind Besuche am Wochenende und insbesondere für Berufstätige am Abend zu ermöglichen. Es sollte abhängig von der aktuellen Belegung und den räumlichen Gegebenheiten festgelegt werden, wie viele Besucherinnen und Besucher sich maximal gleichzeitig in der Einrichtung aufhalten sollen, um die notwendigen Vorgaben einhalten zu können.
Besucherinnen und Besucher haben sich vor ihrem Besuch in der Einrichtung anmelden.
Besucherinnen und Besucher sollten beim Eintreffen in der Pflegeeinrichtung durch Mitarbeitende der Einrichtung empfangen werden und in die erforderlichen Schutzbestimmungen wie unter anderem Hygieneregeln, das Abstandsgebot, das korrekte Tragen des Mund-Nasen-Schutzes (MNS), die Besuchsdauer, ein direktes Aufsuchen der Bewohnerinnen- und Bewohnerzimmer bzw. Besuchsräume in besonderen Fällen eingewiesen werden. Der korrekte Sitz des Mund-Nasen Schutzes (OP-Maske) muss überprüft werden.
Grundsätzlich sind Besuche in Bewohnerzimmern zu ermöglichen, insbesondere bei bettlägerigen und immobilen Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Einrichtungen können ein Besuchszimmer oder einen Besucherbereich herrichten, in dem die Schutzmaßnahmen bestmöglich gegeben sind.
Zur jederzeitigen Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Besucherin bzw. Besucher und Bewohnerin bzw. Bewohner sind in Besucherzimmern entsprechende bauliche Voraussetzungen zu schaffen, bspw. ein entsprechend dimensionierter Tisch.
Im Anschluss an einen Besuch ist das Zimmer ausreichend zu lüften, Kontaktflächen sind mittels Wischdesinfektion desinfizierend zu reinigen.
In Hitzezeiten sollte bedacht werden, dass eine gute Lüftung des Raumes bei verschiedenen Besuchen am Tag schwer möglich ist. Daher sollte an solchen Tagen vorrangig ein Besuch im Bewohnerzimmer erwogen werden.
Elektronische Kommunikationswege, z. B. mittels Telefon bzw. Videotelefonie (z.B. Skype) sollten zusätzlich genutzt und den Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht werden. So kann ein Kontakt auch außerhalb eines persönlichen Besuches ermöglicht werden.
Besuche in voll belegten Doppelzimmern sind nur einzeln und unter den o. g. Voraussetzungen möglich. Ausnahmen sind möglich, z. B. wenn beide in dem Doppelzimmer liegenden Personen immobil oder bettlägerig sind.

5. Besuchsbeschränkungen

Die Leitung der Einrichtung kann die o. g. Besuchsrechte unter Berücksichtigung der infektiologischen Situation, der personellen und räumlichen Ausstattung und der Verfügbarkeit von ausreichender persönlicher Schutzausstattung beschränken.

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

Jeder in der Einrichtung versorgte Bewohnerin und Bewohner ist mindestens ein Besuch durch eine Person für mindestens eine Stunde je Kalenderwoche zu ermöglichen
Die Einschränkung der Besuchsmöglichkeiten bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen Betreuungs- und Pflegeaufsicht
Sollte an einzelnen Tagen unabhängig von einer grundsätzlichen Beschränkung eine Einschränkung der Besuche durch ein akut auftretendes Ereignis erforderlich sein (z. B. plötzlich auftretender Krankenstand) kann die Einrichtungsleitung in diesen Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Die Einschränkung ist in diesen Fällen mit Angabe der Dauer der Betreuungs- und Pflegeaufsicht mitzuteilen

6. Weiterhin bestehende Besuchsverbote

Besuchsverbote bleiben weiterhin bestehen für:

Personen mit Atemwegsinfektionen

7. Sonstige Regelungen

Bei bestätigtem Auftreten eines COVID-19-Falles in der Einrichtung sind Besuche grundsätzlich nicht gestattet, außer bzgl. der geregelten Ausnahmen (Sterbeprozesse und bestimmte Berufsgruppen).
Bei Auftreten eines meldepflichtigen Infektionsgeschehens im Rahmen eines Covid-19 Falles haben jedwede Besuche zumindest bis zu einer erfolgten Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu unterbleiben.
Die bisherigen Ausnahmen für einen unbegrenzten Besuch (bestimmte Berufsgruppen, Sterbeprozess und externe Mitglieder des Einrichtungsbeirats etc.) bleiben bestehen.

Wir freuen uns über die Lockerungen des Besuchsverbot, dies bringt ein Stück der ersehnten Normalität für die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen durch die Möglichkeit Besuche in einem größeren Umfang zu empfangen zurück.

Wir möchten uns ganz herzlich für Ihre Geduld bedanken und freuen uns, wenn wir Sie alle wieder gesund bei uns begrüßen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Haus Altenruh Team

03/04/2020

Leider gilt ab heute auch in unserem Haus das komplette Besuchsverbot.
Es ist nur noch einigen Ausnahmen der Zutritt gestattet. Gerne können Sie natürlich weiter anrufen und sich nach Ihren Angehörigen/Betreuten erkundigen oder auch mal kurz mit ihnen sprechen.
Wir hoffen, dass sich die Situation bald bessern wird.
Bis dahin bleiben Sie bitte alle gesund und alles Gute 🍀

22/03/2020

*Hilfsanfrage*

Guten morgen liebe Gemeinde, Angehörige und Freunde unserer Einrichtung.
Wie bereits mehrfach in den Medien berichtet wurde, besteht derzeit ein Lieferengpass für Mundschutzmasken.
Vielleicht findet sich hier der ein oder andere, dem zu Hause langweilig ist und uns helfen möchte Masken selbst zu nähen. Uns ist bewusst, das diese Masken keinen endgültigen Schutz gegen Viren darstellen, können aber Tröpfcheninfektion eindämmen und so zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter beitragen.
Wir benötigen derzeit ca. 100 Masken und freuen uns über jede Hilfe.
Also, wer nähen kann oder vielleicht noch geeignete Stoffreste (Baumwolle oder Leinen) zu Hause hat, die er/sie nicht mehr braucht, kann sich gerne bei uns melden.

Vielen Dank im Voraus.

Ihr Haus Altenruh Team

18/03/2020
18/03/2020

Liebe Besucher,

leider müssen auch wir uns in dieser Zeit an Vorgaben halten. Deshalb bitten wir Sie ihre Angehörigen oder Betreuten höchstens 1 Stunde pro Tag und Bewohner zu besuchen.

Bitte reduzieren Sie Ihre Besuche auf ein Minimum!

Es dürfen keine Personen unter 16 Jahren sowie Personen mit schweren Lungenerkrankungen in unsere Einrichtung!

Sollten Sie trotz aller Abwägungen unsere Einrichtung betreten müssen, so bitten wir Sie sich an die Hygienevorschriften zu halten, vor allem die Händedesinfektion.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen allen viel Gesundheit.

Ihre Einrichtungsleitung

21/02/2019

Helau....Wir feiern Fasching...

18/02/2019

Ein Hauch von Frühling geht durch unser Haus.

31/12/2018

Ich wünsche allen einen guten Rutsch und das wir uns in 2019 gesund wieder sehen!

Adresse

Am Heiligen Kreuz 9
Nidda
63667

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Haus Altenruh erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Praxis Kontaktieren

Nachricht an Haus Altenruh senden:

Teilen

Share on Facebook Share on Twitter Share on LinkedIn
Share on Pinterest Share on Reddit Share via Email
Share on WhatsApp Share on Instagram Share on Telegram