28/07/2025
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation haben – und verzichten deshalb auf eine wertvolle Unterstützung.
Grundsätzlich gilt: Wer durch eine Erkrankung oder eine gesundheitliche Einschränkung im Alltag oder im Beruf beeinträchtigt ist, sollte sich mit der Frage nach einer Rehabilitation beschäftigen.
Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung - es gibt viele mögliche Kostenträger für eine Reha. Bei allen aktiv Beschäftigten wird vorrangig eine medizinische Reha durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft, dazu
📋 muss Ihre Arbeitsfähigkeit gefährdet oder gemindert sein
📋 muss eine Mindestversicherungszeit erreicht sein. Je nach Reha-Leistung können das 5 oder 15 Jahre Wartezeit sein. In anderen Fällen genügt es, wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.
📋 sollte Ihre letzte Reha mindestens vier Jahre zurückliegen (Ausnahmen bei dringendem Bedarf sind möglich)
Die Diagnosen, die eine Reha erforderlich machen, sind dabei so individuell wie die Patientinnen und Patienten selbst.
Dazu gehören zum Beispiel:
🔹 Chronische Erkrankungen
🔹 Psychische Belastungen
🔹 Folgen von Operationen oder Unfällen
🔹 Akute gesundheitliche Beschwerden
Eine Reha kann Ihnen in all diesen Fällen helfen, Lebensqualität und Belastbarkeit zurückzugewinnen. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt können Ihnen dabei beratend zur Seite stehen und Ihnen helfen, herauszufinden, ob eine Reha für Sie das Richtige ist. Ihren Antrag können Sie direkt online stellen und dort auch Ihre Wunschklinik angeben: https://www.klinik-norderney.de/klinik/norderney/startseite/wunsch_und_wahlrecht.html