22/04/2026
Im Zuge der aktuellen Diskussion um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nimmt auch die Kommission der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA Stellung. Aus Sicht der KONA betreffen die geplanten Maßnahmen insbesondere das ambulante Operieren – einen Bereich, der gesundheitspolitisch gezielt ausgebaut werden soll.
Statement der KONA:
Die geplanten Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik betreffen insbesondere das ambulante Operieren. Die extrabudgetäre Vergütung ist dabei keine Privilegierung, sondern eine zentrale Steuerungsentscheidung, um operative Leistungen aus dem kostenintensiven stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern. Wird dieses System geschwächt, fehlt die Grundlage für die weitere Ambulantisierung.
Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass stationäre Kapazitäten weiter zurückgehen. Diese Entwicklung kann durch Einsparungen im ambulanten Bereich niemals kompensiert werden. Steigende Versorgungsbedarfe treffen damit auf einen ambulanten Bereich, dessen Entwicklung durch Eingriffe in die Vergütung eingeschränkt wird.
Anästhesiologische Leistungen sind eine zwingende Voraussetzung für das ambulante Operieren. Bereits heute bestehen erhebliche Engpässe beim qualifizierten Personal, insbesondere in der Anästhesiepflege und bei ATA. Effizienzreserven in der Vergütung sind ausgeschöpft. Wird das Wachstum extrabudgetärer Leistungen begrenzt, können notwendige Kapazitäten weder ausgebaut noch neu geschaffen werden.
Es entsteht ein struktureller Zielkonflikt: Die Ambulantisierung wird politisch gefordert, gleichzeitig werden ihre zentralen Voraussetzungen geschwächt. Ohne stabile Rahmenbedingungen für das ambulante Operieren – einschließlich einer verlässlichen Finanzierung ausreichender anästhesiologischer Kapazitäten – wird die Umsetzung der Ambulantisierung nicht gelingen.
Weitere Einsparungen führen zwangsläufig zu Einschränkungen des Versorgungsangebots. Wenn dieser Weg politisch beschritten wird, muss zugleich transparent gemacht werden, dass dies mit einer Reduktion verfügbarer Leistungen einhergehen wird.