24/02/2026
Vielleicht ist dir schon aufgefallen, dass auf manchen Arzneimittelpackungen unterschiedliche Preisangaben stehen – AVP und UVP. Doch was steckt dahinter und warum ist das wichtig zu wissen? 🤔
👉 AVP = Apothekenverkaufspreis
Der AVP ist der Preis, den du als Kunde in der Apotheke zahlen würdest, wenn es sich um ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt. Er wird vom pharmazeutischen Unternehmer empfohlen und diente lange Zeit als Richtwert für die Preisgestaltung.
Allerdings ist der AVP nicht bindend – Apotheken dürfen ihre Preise für rezeptfreie Medikamente frei festlegen. Daher kann es Preisunterschiede zwischen verschiedenen Apotheken geben.
👉 UVP = Unverbindliche Preisempfehlung
Die UVP kennst du vielleicht aus dem Einzelhandel – sie ist der Preis, den der Hersteller empfiehlt, aber ebenfalls unverbindlich ist. Bei Arzneimitteln wird die UVP vor allem dann verwendet, wenn kein AVP mehr angegeben wird, z. B. bei Kosmetika oder Medizinprodukten.
💡 Kurz gesagt:
• AVP: speziell für Arzneimittel, vom Hersteller empfohlener Apothekenpreis
• UVP: allgemeine Preisempfehlung, auch außerhalb des Apothekenbereichs üblich
• Beide Preise sind nicht bindend – die Apotheke legt den tatsächlichen Verkaufspreis selbst fest.
Wenn du Fragen zu Preisen oder Produkten hast, sprich uns einfach an. 💬