Bestattungshaus Wilhelm Schulte GmbH

Bestattungshaus Wilhelm Schulte GmbH Jeder Abschied ist einzigartig.

23/04/2021

Liebe Bestatterinnen und Bestatter,

das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse hat die letzten Hürden genommen und tritt an diesem Freitag in Kraft. Erste Notbremsen sind damit am Samstag, 24. April, bereits möglich.

Zunächst passierte es am Donnerstag trotz massiver Kritik der Länder den Bundesrat, dann wurde es von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und später im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen wird die Notbremse ab Samstag automatisch greifen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin erläuterte.

Folgende Regel für unser Handwerk soll damit gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen liegt (Notbremse):

-> Private Kontakte: Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.

Bitte achten Sie zusätzlich auch auf landesspezifische Mitteilungen Ihres Landesverbandes oder Ihrer Innung – die wir natürlich auch im Newsletter teilen.

Beste Grüße
Ihr Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

Auch dieses Jahr (2019) haben wir wieder unsere Leistungen analysiert und durch Kundenzufriedenheitsbefragungen überprüf...
03/02/2020

Auch dieses Jahr (2019) haben wir wieder unsere Leistungen analysiert und durch Kundenzufriedenheitsbefragungen überprüft. Neben den Schulnoten für die einzelnen Bereiche, stechen oft persönliche Mitteilungen die das erfolgreiche Zusammenwirken von Empathie und Kompetenz beschreiben, heraus. Ebenfalls oft sind Merkmale wie Natürlichkeit, Ungezwungenheit und die schöne Ausrichtung der Trauerfeier genannt worden. Für uns der Beweis, dass wir authentisch wahrgenommen werden und das halten können was wir versprechen. Vielen Dank allen die sich die Zeit genommen haben den Fragebogen auszufüllen. Wir sind sehr dankbar und motiviert. Viele Grüße, Familie Schulte und Team!

Nach langer Entwicklung, Neukonzeptionierung und Optimierung ist unsere neue Homepage nun an den Start gegangen. Neue Fu...
21/12/2019

Nach langer Entwicklung, Neukonzeptionierung und Optimierung ist unsere neue Homepage nun an den Start gegangen. Neue Funktionen wie der „Onlinekatalog“ oder das „Digitale Gedenkportal“ sind nur zwei grundlegende Änderungen und gehen mit dem Puls der Zeit, für die, die es möchten!
Schauen Sie einfach mal vorbei und machen sich ein Bild. Für inhaltliche Fragen zu Inhalten der Homepage sprechen Sie uns gerne an oder schreiben uns über Facebook oder Email!

https://www.bestattungshaus-schulte.de/bestattungen-in-osnabrueck.html

Trauer braucht eine Perspektive: Unseren Garten der Erinnerung, der sich unmittelbar am Café Schulte befindet, haben wir im Jahr 2014 als individuellen Ort des Gedenkens für die Angehörigen gestaltet.

Heute haben wir in unserer Kapelle eine Trauerfeier an der Wersener Straße organisiert mit anschliessender Kaffeetafel i...
13/12/2019

Heute haben wir in unserer Kapelle eine Trauerfeier an der Wersener Straße organisiert mit anschliessender Kaffeetafel im Café Schulte direkt nebenan bei der es herrlich wohltuende und cremige Waldpilzsuppe gibt.
Eine schöne Herausforderung, da die Suppe natürlich selbst gekocht wurde.
Bei derartigen Wünschen sprechen Sie uns gerne an!

Wir freuen uns Ihnen eine interessante und bestimmt auch hilfreiche Veranstaltung anbieten zu können. Diese findet in un...
12/08/2019

Wir freuen uns Ihnen eine interessante und bestimmt auch hilfreiche Veranstaltung anbieten zu können. Diese findet in unserem Café Schulte direkt nebenan statt. Bitte wie auf dem Bild beschrieben anmelden, per Telefon! Wir freuen uns auf Sie, Teilnehmerzahl begrenzt!

„Schokolade ist Glück, das man essen kann.“Ursula KohauptUnd uns macht es glücklich wenn unsere Kunden mit allem zufried...
01/08/2019

„Schokolade ist Glück, das man essen kann.“
Ursula Kohaupt

Und uns macht es glücklich wenn unsere Kunden mit allem zufrieden waren und ihre Dankbarkeit u.a. so zum Ausdruck bringen.
Danke!!

Immer wieder erreichen uns Unsicherheiten von Vorsorgenden oder von denen, die es noch vorhaben. Bei Fragen rund um das ...
31/05/2019

Immer wieder erreichen uns Unsicherheiten von Vorsorgenden oder von denen, die es noch vorhaben. Bei Fragen rund um das Thema Bestattungsvorsorge und der damit verbundenen finanziellen Möglichkeiten stehen wir Ihnen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns! Wir helfen Ihnen auch bei bereits eingetroffenen Schwierigkeiten weiter oder nennen Ihnen passende Ansprechpartner!

Bei der Prüfung des Vermögens im Zusammenhang mit der Beantragung von Sozialleistungen werfen die Sozialämter ein besonderes Augenmerk auf die Bestattungsvorsorge, denn diese stellt grundsätzlich Vermögen dar. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen jedoch angemessene Beträge zur Bestattungsvorsorge verschonen. Das bedeutet, sie dürfen nicht verlangen, dass diese für die Begleichung von z.B. Heimkosten eingesetzt werden.

Das Verwaltungsgericht Münster entschied mit Urteil vom 21.12.2018 (Az. 6 K 4230/17, rechtskräftig seit 22.01.19), dass die Pflegeheimbewohnerin ihre in Höhe von insgesamt 10.500 € nicht auflösen muss, um das beantragte Pflegewohngeld zu erhalten.

Ob die Bestattungsvorsorge der Höhe nach angemessen ist, beurteilt sich grundsätzlich anhand der vorgesehenen Leistungen und der örtlichen Preise für eine Bestattung.
Das für die Bestattung beauftragte Bestattungsunternehmen hatte in seiner Kostenaufstellung für die gewünschte Erdbestattung Gesamtkosten in Höhe von 9.541,31 € errechnet. Das Gericht sah angesichts des Betrags keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Gesamtkosten für die dereinstige Bestattung unangemessen hoch seien. Bezugnehmend auf den Bericht der Stiftung Warentest (März 2013), wonach sich die Kosten für eine Erdbestattung zwischen 4.287 € (durchschnittliche einfache Erdbestattung) und 12.152 € (durchschnittliche gehobene Erdbestattung) bewegen, lägen die Kosten im Rahmen des Üblichen.

1.000 € für Kostensteigerung zulässig

Den Differenzbetrag von rund 1.000 € zwischen den veranschlagten Bestattungskosten in Höhe von 9.541,31 € und der dafür vorgesehenen finanziellen Absicherung im Bestattungsvorsorge- Treuhandvertrag in Höhe von 10.500 €, erachtete das Gericht zur Abfederung zukünftiger Preissteigerungen für uneingeschränkt zulässig. Bisher wurden üblicherweise Beträge in Höhe von bis zu 500 € hierfür berücksichtigt.

Das von der beklagten Behörde vorgetragene Argument, dass die bisherige Lebensführung der Klägerin, die schon immer in bescheidenen Verhältnissen gelebt habe, darauf schließen lasse, dass die Bestattungsvorsorge unangemessen sei, ließ das Gericht nicht gelten. Zutreffend stellte es fest, dass die Anerkennung einer angemessenen Bestattungsvorsorge als im Sinne der Härtefallregelung auf dem Gedanken der Selbstbestimmung und Menschenwürde beruht und deshalb die konkreten finanziellen Lebensumstände des Betroffenen nicht dazu führen dürfen, die Gestaltungswünsche und Kosten für seine Bestattung im Einzelfall bis auf das Sozialhilfeniveau einzuschränken.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein weiterer Meilenstein bei der Fortbildung des Rechts zur Anerkennung einer angemessenen Bestattungsvorsorge!

Trotz des starken Widerstandes wächst dieses kleine Hornveilchen durch die Steinfugen vor unserer Kapelle. Hornveilchen ...
06/05/2019

Trotz des starken Widerstandes wächst dieses kleine Hornveilchen durch die Steinfugen vor unserer Kapelle. Hornveilchen sind von der Gattung der Stiefmütterchen und symbolisieren u.a. Erinnerung! Wie passend...

Wir sind auf Eure Hilfe angewiesen, bitte fleißig teilen und Daumen drücken...Vielen Dank!
10/04/2019

Wir sind auf Eure Hilfe angewiesen, bitte fleißig teilen und Daumen drücken...Vielen Dank!

Bei den traurigen Anlässen zu denen Menschen zu uns kommen dachten wir es wäre sinnvoll, immer ein paar Taschentücher fü...
05/03/2019

Bei den traurigen Anlässen zu denen Menschen zu uns kommen dachten wir es wäre sinnvoll, immer ein paar Taschentücher für Sie bereit zu halten. Menschen in emotionalen Situationen vergessen schon mal was - wir denken mit! Vor jeder Trauerfeier oder Abschiednahme in unserem Hause liegen diese vorm Eingang der Kapelle bereit.

Jedes Jahr "müssen" wir unsere Fragebögen auswerten und beim Bundesverband Deutscher Bestatter zur Qualitätssicherung ei...
09/02/2019

Jedes Jahr "müssen" wir unsere Fragebögen auswerten und beim Bundesverband Deutscher Bestatter zur Qualitätssicherung einreichen. Gleichzeitig für uns ein Überblick und eine riesen Bestätigung, vielen Dank an alle die sich die Zeit zum Ausfüllen genommen haben. (Rücksendung lag bei knapp 40% - super)
Stetig versuchen wir unser bestes zu geben und freuen uns, wenn dies auch so wahrgenommen wird! Danke.

„Wer das Strahlen der Morgenröte sehen will, muss durch die Nacht wandern“. - A.Mäder
06/02/2019

„Wer das Strahlen der Morgenröte sehen will, muss durch die Nacht wandern“. - A.Mäder

Unsere neue Fachkraft, zuständig für den Garten der Erinnerung, er ist immer freundlich und lacht gerne... wie auf dem B...
31/01/2019

Unsere neue Fachkraft, zuständig für den Garten der Erinnerung, er ist immer freundlich und lacht gerne... wie auf dem Bild 😉...
Wenn unsere Jungs aus dem Kindergarten kommen verwandelt sich der Garten auch mal kurzfristig in einen Spielplatz! Die Spaziergänger im Wald (der direkt ans Grundstück grenzt) fanden es super! 👍

Gestern nach dem letzten Hundespaziergang habe ich noch mal schnell diese Bilder geschossen, die wenigstens gestern Aben...
26/01/2019

Gestern nach dem letzten Hundespaziergang habe ich noch mal schnell diese Bilder geschossen, die wenigstens gestern Abend kurz für winterliche Stimmung sorgten!

Ein sehr authentischer Einblick. Auch wir waren natürlich an all den Feiertagen erreichbar und für die betroffenen Famil...
07/01/2019

Ein sehr authentischer Einblick. Auch wir waren natürlich an all den Feiertagen erreichbar und für die betroffenen Familien im Einsatz. Unter anderem deswegen gab es hier zuletzt wenig Neues. Aber auch bei uns kehrt langsam wieder „Normalität“ ein und wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder für Sie da zu sein - sei es hier auf Facebook oder wenn Sie uns brauchen!

Das Handwerk des

Verbindung von beruflichem Alltag mit Familien- und Privatleben

Wenn schon selbstständige Handwerker ein Lied davon zu singen wissen, dass am Vormittag des Heiligen Abends noch dringend eine Heizung oder ein Backofen zu reparieren ist, um weihnachtlichen Frieden bei einem Kunden einziehen zu lassen, was bedeutet das für einen Bestatter, 24 Stunden und 365 Tage im Jahr erreichbar zu sein?! Bei aller Hingabe für den Beruf, bei aller eigenen Familientradition und auch dem wirtschaftlich unvermeidlichen schnellen Reagieren auf Todesfälle, bleibt es unsagbar schwer, mit Familie, Beziehung und Privatsphäre organisch zu verbinden.

Ein Bestatter berichtete, dass der tiefste Wunsch seiner heranwachsenden Tochter gewesen sei, eine Kreuzfahrt zu machen. Nicht etwa, um auf einem Luxusliner die Weltmeere zu bereisen, sondern einfach aus der trickreichen Erfahrung der Tochter, dass ihr Papa auf dem Kreuzfahrtschiff endlich einmal nicht weggerufen werden kann.

Eine strikte Trennung zwischen der beruflichen Konfrontation mit dem Tod und dem Privatleben wird es nicht geben können. Wie aber können täglich 8 – 10 Stunden Arbeit geistig abgespalten werden!? Eine organische Verbindung von Beruf und Privatem kann am besten dann gelingen, wenn man insbesondere als Bestatter die anderen Lebensbereiche zu schätzen weiß, wenn man die Erfahrung leibhaftig gemacht hat, wie schnell die schönen Lebensereignisse durch den entrissen werden können. Der Film auf der Couch am Abend, der Waldausflug mit der Familie, die Ausfahrt mit dem Motorrad wird so zu einem Erlebnis, das mehr ist, als Spaß und ein bisschen Freizeit. Diese privaten und schönen Situationen werden zur Feier des eigenen Lebens, hoffentlich verbunden mit Dankbarkeit und Zufriedenheit.

Ausschnitt aus dem Leitartikel der bestattungskultur 12/18.

Adresse

Wersener Straße 67
Osnabrück
49090

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+49541123531

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