26/02/2026
💶 Entlastungsbetrag – 131 € im Monat, die viele nicht nutzen!
Wusstest Du, dass Dir ab Pflegegrad 1 jeden Monat 131 € Entlastungsbetrag zustehen?
Dieses Geld ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse und soll Dich im Pflegealltag entlasten, viele Betroffene wissen jedoch nicht, wie vielseitig es eingesetzt werden kann.
💡 Dafür kannst Du den Entlastungsbetrag nutzen:
✔️ Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung, Einkäufe)
✔️ Alltagsbegleitung & Betreuung (Spaziergänge, Gespräche, Beschäftigung)
✔️ Entlastung pflegender Angehöriger
✔️ Tagespflege
✔️ Kurzzeitpflege
Wichtig: Es handelt sich um eine zweckgebundene Leistung. Das bedeutet, Du bekommst das Geld nicht einfach ausgezahlt, sondern reichst Rechnungen bei Deiner Pflegekasse ein und erhältst die Kosten erstattet.
⚠️ Achtung – das solltest Du wissen:
Der Entlastungsbetrag sammelt sich zwar innerhalb eines Jahres an, verfällt jedoch, wenn er nicht rechtzeitig genutzt wird.
Viele Familien verlieren dadurch mehrere hundert Euro pro Jahr.
Plane daher frühzeitig, wie Du die Leistung einsetzen möchtest.
✅ So nutzt Du den Entlastungsbetrag optimal:
• Du kannst verschiedene Angebote kombinieren (z. B. Haushaltshilfe und Tagespflege)
• Auch stundenweise Unterstützung ist möglich
• Achte darauf, dass der Anbieter anerkannt ist
• Rechnungen sorgfältig aufbewahren und bei der Pflegekasse einreichen
Gerade kleine Entlastungen im Alltag können langfristig einen großen Unterschied machen 💛
Wenn Du unsicher bist, wie Du den Entlastungsbetrag für Deine persönliche Situation am besten einsetzt, unterstützen wir Dich gerne.
Vereinbare einfach eine Beratung, wir zeigen Dir Schritt für Schritt, welche Möglichkeiten Du hast. Wir sind erreichbar unter der Rufnummer 0800-850 00 08.
Wir rocken das!
Weil Pflege immer eine persönliche Geschichte ist.