16/10/2025
Pflegebedürftigkeit feststellen – so funktioniert es 🏠💙
Wenn du oder ein Angehöriger Pflegeleistungen beantragt, prüft die Pflegekasse bei gesetzlich Versicherten den Pflegegrad. Dazu erstellt der Medizinische Dienst (MD) ein Gutachten, das die Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag genau bewertet.
So läuft die Begutachtung ab:
• Die Gutachter/innen kommen nur nach Terminvereinbarung in die Wohnung oder Pflegeeinrichtung. Unangekündigte Besuche gibt es nicht.
• Alternativ kann die Begutachtung auch telefonisch durchgeführt werden.
• Es ist hilfreich, wenn Angehörige oder Betreuer/innen beim Termin dabei sind, um ein vollständiges Bild der Pflegebedürftigkeit zu vermitteln.
Worauf schaut der MD?
Die Begutachtung orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen im Alltag. Es geht nicht nur um körperliche, sondern auch um geistige oder psychische Beeinträchtigungen. Die zentrale Frage lautet: Wie selbstständig ist die Person noch? Wo benötigt sie Unterstützung?
Bewertung nach Modulen:
1. Mobilität – Wie gut kann die Person sich bewegen?
2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten – Denkvermögen, Orientierung, Kommunikation
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. Ängste, Aggressionen
4. Selbstversorgung – Essen, Anziehen, Körperpflege
5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – Medikamente, Arztbesuche, Therapien
6. Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte – Freizeit, Kontakte, Alltagsorganisation
💡 Merke: Es zählt der Mensch und das Ausmaß, in dem er seinen Alltag selbstständig bewältigen kann. Das Gutachten bildet die Grundlage für die Einstufung in den passenden Pflegegrad.
Hast Du Fragen? Unsere Pflegeberater/innen stehen Dir gerne zur Verfügung. Wir sind erreichbar unter der Rufnummer 0541-685 462 0.
Wir rocken das! 🎸
Weil Pflege immer eine persönliche Geschichte ist.