02/07/2022
Neue Corona Testverordnung ab 30.06.2022
Pro Schnelltest 3 € Selbstbeteiligung
Für vulnerable Gruppen entfällt die Eigenbeteiligung.
Der Bürgertest bleibt kostenlos für:
• Kinder bis fünf Jahre
• Schwangere in den ersten 3 Monaten
• Hausangehörige von nachweislich Infizierten
• Freitestung (Beendigung der Quarantäne)
• Teilnehmer:innen von Covid-Impfstoffstudien
• Besucher:innen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen
• Mitarbeitende von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen
• Bewohner:innen von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
• Menschen mit Behinderung und deren Betreuer:innen
• Personen, die sich nicht impfen lassen können
Selbstauskunft:
Der Nachweis über die Berechtigung wird per Selbstauskunft erfolgen.
Anbei die Übersicht: https://t1p.de/corona-testverordnung
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