Dentallabor Schliemann & Zwerschke GmbH

Dentallabor Schliemann & Zwerschke GmbH Wir sind Euer kompetenter Partner für Zahnersatz, Sportschutz- und Knirscherschienen‚Made in Germany‘

Gerne informieren wir Euch zu:
-Intraoralscan
-3D-Druck
-IPS E.maxPress
-Metallkeramik
-Zirkonoxid
-Implantattechnik
-Geschiebe- und Teleskoptechnik
-Modellgusstechnik
-Kunststofftechnik
-Galvanoforming
-Vergoldung
-Schmuckreparatur/-reinigung

24/12/2021

Wir wünschen allen Kunden, Mitarbeitern und Freunden ein besinnliches Weihnachtsfest und ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr.

25/12/2020
01/10/2020

Ab 1. Oktober 2020 erhalten Versicherte höheren Zuschuss zu Zahnersatz

• Gesetzl. Krankenkassen zahlen Festzuschuss für Zahnersatz
• Ab 1.10.2020 Erhöhung von bisher 50% auf 60%
• Lückenloses Bonusheft: Zuschuss steigt auf 70% bzw. 75%
• 2020 schon beim Zahnarzt gewesen? Es lohnt finanziell

„Zahnersatz wie beispielsweise Kronen, Brücken oder Prothesen wird für gesetzlich Krankenversicherte güns-tiger“, so Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative pro-Dente. Der Grund: Ab dem 1. Oktober 2020 steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Versicherte haben dann Anspruch auf eine Erstattung der Kosten in Höhe von 60 Prozent der Regelversorgung. Bisher waren es 50 Prozent. Gleichzeitig erhöht sich auch der zusätzliche Bonus bei einem lückenlos geführten Bonusheft.

Was kostet Zahnersatz? Diese Frage stellen sich viele Pati-enten, wenn eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig wird. Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Kranken-kasse einen Zuschuss zum Zahnersatz, den sogenannten befundorientierten Festzuschuss. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen für jeden festgestellten zahn-ärztlichen Befund einen festgesetzten Betrag übernehmen. Zu diesem Zweck hat ein Fachgremium der Krankenkassen und der Zahnärzte über 40 Befunde für zerstörte oder feh-lende Zähne in einer Tabelle gelistet. Ab dem 1.10.2020 deckt der Zuschuss gemäß dem aktuellen Terminservice- und Versorgungsgesetz 60 Prozent der Kosten einer medi-zinisch ausreichenden Regelversorgung ab. Bisher waren es 50 Prozent.

„Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkassen den gesetz-lich festgelegten Betrag auch dann zahlen, wenn sich Ver-sicherte für eine höherwertige Versorgung wie beispiels-weise eine Vollkeramikkrone entscheiden“, erläutert Kropp. „Der Eigenanteil des Versicherten fällt dann jedoch auch höher aus.“

Lückenloses Bonusheft erhöht Zuschuss zusätzlich

Nehmen gesetzlich Versicherte regelmäßig einmal im Jahr Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahr und lassen dies in ihrem Bonusheft eintragen, steigt der Zuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz weiter. Sind im Bonusheft jährliche Besuche über fünf Jahre vermerkt, beträgt ab 1.10.2020 der Festzuschuss 70 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung. Haben Versicherte über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, setzt die Krankenkasse ihren Zuschuss ab 1.10.2020 in Höhe von 75 Prozent an. Zuvor waren es 60 bzw. 65 Prozent.

proDente-Tipp: Dieses Jahr schon beim Zahnarzt gewe-sen? Ansonsten schnell einen Termin vor Jahresende ver-einbaren! Es lohnt sich nicht nur für gesunde Zähne und Mund – sondern auch für den Geldbeutel.

🏈
31/01/2020

🏈

An diesem Wochenende findet in der Nacht von Sonntag auf Montag wieder der Super Bowl im American Football statt. 🤩💪

Der sportliche Wettkampf ist auch ein Anlass, um über einen geeigneten Mundschutz nachzudenken. Nicht nur im Football und Boxen, sondern auch bei vielen anderen Sportarten wie Basketball, Eishockey, Handball oder auch Baseball ist dieser sehr wichtig. Eine spezielle und passgenaue Mundschutz-Schiene fertigt das zahntechnische Meisterlabor.

Die Gefahr von Verletzungen – zum Beispiel das Ausschlagen eines Zahnes – wird durch einen individuellen Mundschutz signifikant reduziert. Auf Wunsch können verschiedene Farben oder Muster umgesetzt werden, was gerade bei Kindern die Akzeptanz des Mundschutzes erhöht. 😉

06/01/2020

Neue Broschüre informiert über Versorgung zu Hause, in Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen

Die Broschüre „Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung“ informiert über spezielle Leistungen beim Zahnarzt, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.

In der Zahnarztpraxis, in der Wohnung der Patienten oder in einer Pflegeeinrichtung.

Zusätzliche zahnärztliche Leistungen

Daneben können Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung zusätzliche zahnärztliche Leistungen beanspruchen, die von den gesetzlichen Krankenkassen einmal im Kalenderhalbjahr übernommen werden.

Dazu zählen zum Beispiel die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über richtige Zahn- und Mundpflege und die Entfernung von Zahnstein. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen zu senken sowie die Mundgesundheit der Betroffenen zu erhalten und zu verbessern.

Wo ist die neue Broschüre erhältlich?

Die Broschüre steht ab sofort auf der Website der BZÄK zum kostenlosen Download bereit.

https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/pflegebroschuere.pdf

Gedruckte Exemplare können über die Webseite der KZBV bestellt werden.

Pflegedienste, Pflegeheime und sonstige Einrichtungen informieren sich über Bezugsquellen unter

https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/publikationen

oder bei der jeweiligen bpa-Landesgeschäftsstelle.

02/03/2019

Wir wünschen eine fröhliche Karnevalszeit! 🎉🤗

01/02/2019

Die ganze Welt blickt am Sonntag nach Atlanta. Dort findet der 53. Superbowl 2019 im American Football statt, das größte Einzelsportereignis der Welt. achten dabei wieder auf ein kleines Detail: Den Sportmundschutz der Spieler.

Im Gegensatz zu einem vorgeformten Standardschutz sitzt die vom Zahntechniker individuell gefertigte Schiene perfekt auf den Zahnreihen. Die Schiene bedeckt einen großen Teil des Kieferknochens und bezieht alle Zähne bis zum ersten großen Backenzahn ein.

😂
07/08/2018

😂

Bei der Hitzewelle darf es auch mal etwas Seichtes sein oder? 😅 Was meinen Sie?

Adresse

Putlitzer Straße 27
Parchim
19370

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 18:00
Dienstag 07:30 - 18:00
Mittwoch 07:30 - 18:00
Donnerstag 07:30 - 18:00
Freitag 07:30 - 14:30

Telefon

+493871212523

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Dentallabor Schliemann & Zwerschke GmbH erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Praxis Kontaktieren

Nachricht an Dentallabor Schliemann & Zwerschke GmbH senden:

Teilen

Share on Facebook Share on Twitter Share on LinkedIn
Share on Pinterest Share on Reddit Share via Email
Share on WhatsApp Share on Instagram Share on Telegram