
23/06/2025
Da es heute wieder zu heftigen Diskussionen und bösen Worten seitens eines Tierbesitzers in der Praxis kam, hier NOCHMALS der Hinweis:
Wir sind GESETZLICH an das TAMG-Tierarzneimittelgesetz gebunden.
Gerne hier nachzulesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/tamg/
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmal darauf hin, dass wir keine Medikamente abgeben DÜRFEN, wenn das betreffendende Tier nicht bei uns im laufenden Kalenderjahr untersucht wurde.
Das ist GESETZLICH vorgeschrieben und wir MÜSSEN uns daran halten, sonst machen wir uns strafbar.
Jegliche Diskussionen mit unserem Personal und uns diesbezüglich sind somit unnötig.