19/11/2025
Pressemeldung🔽
St. Joseph-Krankenhaus beantragt Sanierung in Eigenregie-
Patientenversorgung geht uneingeschränkt weiter | Gehälter gesichert 🙌
Die St. Joseph-Krankenhaus gGmbH Prüm hat mitgeteilt, noch im Laufe dieser Woche einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens zur Sanierung in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht Bitburg zu stellen. Das Unternehmen betreibt seit vielen Jahren das Krankenhaus in Prüm mit insgesamt 150 Planbetten und aktuell 453 Mitarbeitern.
Neben den Abteilungen für Innere Medizin und Geriatrie verfügt das Haus u.a. über die Bereiche Orthopädie und Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie sowie Anästhesie und Intensivmedizin und übernimmt damit die Grundversorgung für wesentliche Teile der westlichen Eifel. Hintergrund für den Eigenantrag sind die zunehmenden Auswirkungen der strukturellen Krise im Gesundheitswesen und dort vor allem der wirtschaftlichen Herausforderungen für Krankenhausträger in Zeiten steigender Personal-, Energie- und Sachkosten. Hinzu kommen die strukturbedingten Herausforderungen für ein Haus in einer ländlich geprägten Region, welches in den vergangenen Jahren jeweils Sicherstellungszuschläge durch die beteiligten Kostenträger erhalten hat.
„Mit diesem Schritt stellen wir die Weichen, um unter dem Schutz der Insolvenzordnung eine dauerhafte und nachhaltige Sanierungslösung umsetzen zu können, die auch in Zukunft die Gesundheitsversorgung in der Region sicherstellt“, erklärt Geschäftsführer Michael Wilke. Um die Geschäftsführung bei der Neuausrichtung zu unterstützen, hat das Unternehmen die Sanierungsexperten Dr. Christoph Niering, André Dobiey und Kristina Wessing von der Kanzlei „Niering Stock Tömp“ (NST) aus Köln als Generalbevollmächtigte hinzugezogen. Diese werden dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Sanierungsprozess eingehalten werden. Eine übergeordnete Kontrollfunktion wird darüber hinaus einem zusätzlich durch das Amtsgericht Bitburg noch zu bestellenden unabhängigen (vorläufigen) Sachwalter zukommen. Dieser wird vor allem die Interessen der beteiligten Gläubiger wahrnehmen.
Die Belegschaft wird noch vor der Antragstellung am 19.11.2025 von der Geschäftsführung und den Generalbevollmächtigten über den geplanten Ablauf des Verfahrens persönlich informiert. Über eine Vorfinanzierung des sogenannten Insolvenzgelds der Agentur für Arbeit ist die pünktliche Auszahlung der Löhne bis Ende Januar 2026 sichergestellt. Ab Februar 2026 werden diese dann wieder vollständig durch das Krankenhaus übernommen werden. Auch die Versorgung der Patienten und der Betrieb der örtlichen und rund um die Uhr erreichbaren zentralen Notaufnahme läuft ohne Einschränkung weiter, ebenso wie der Betrieb des vom Krankenhaus ebenfalls in Prüm unterhaltenen medizinischen Versorgungszentrums im Bereich HNO sowie der hausärztlichen Versorgung.
In enger Abstimmung mit Gläubigern, Mitarbeitervertretung und politischen Entscheidungsträgern auf sowohl kommunaler als auch Landesebene sollen in den kommenden Wochen und Monaten, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Schritte erarbeitet und umgesetzt werden. „Das Haus leistet einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung in der Region und hat eine absolute Daseinsberechtigung“, zeigt sich Rechtsanwalt André Dobiey als einer der beteiligten Generalbevollmächtigten zuversichtlich über die Ausgangssituation. 🙏
Kontakt für Presseanfragen:
Niering Stock Tömp und Partner Rechtsanwälte mbB
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