16/01/2021
Auf Grund der allgemeinen Corona-Verordnung vom 08.01.2021 sind medizinisch notwendige Behandlungen in der Fußpflege weiterhin zulässig. Dies umfasst nicht nur die medizinisch verordnete Fußpflege sondern auch Fußpflege für Menschen, die sich nicht mehr allein in diesem Bereich pflegen können.
Diese Dienstleistungen können von uns unter Beachtung der Hygienestandards weithin durchgeführt werden.
Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich der medizinische Fußpflege. Wichtige Punkte für uns sind Sterile Werkzeuge, perfekte Sauberkeit und Hochwertige Behandlung und Qualität.
Sie können Ihren Termin vereinbaren unter der Telefonnummer: 0174-1040263.