
01/08/2025
Wir arbeiten gerade mit Hochdruck an unserer vierten Broschüre zum Thema "Nachteilsausgleich mit Dyspraxie" - und sind gestern richtig gut vorangekommen. Evtl. ist dieses Heft schon Anfang nächster Woche in der Endkorrektur, wenn es so weiter geht. Und könnte dann ab Mitte August über unsere Homepage www.dyspraxie-online.de bestellt werden.
Bei der Erstellung der Druckvorlage ist dann u.a. auch diese Grafik entstanden, die wir einfach schon mal hier posten. Sie erklärt mit 5 Schritten den Weg zum Nachteilsausgleich.
Es gilt aber hier zu berücksichtigen: Da die Bildungspolitik in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die genauen Voraussetzungen und Verfahren für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in der Schule von Bundesland zu Bundesland.
Unser Schaubild zeigt jedoch übergreifende Prinzipien: Der Antrag wird in der Regel formlos bei der Schulleitung gestellt, die Entscheidung trifft meist die Klassenkonferenz auf Basis einer fundierten Begründung und die Maßnahmen dürfen die fachlichen Anforderungen nicht absenken.