18/04/2026
Dein Chef muss dich sofort freistellen.
Stell dir vor: Deine Mutter stürzt. Dein Vater kommt ins Krankenhaus. Plötzlich braucht jemand Pflege,
und du stehst auf der Arbeit.
Was die meisten nicht wissen:
Du hast das Recht, sofort zu gehen. Ohne Ankündigungsfrist. Ohne Urlaubsantrag. Dein Arbeitgeber MUSS dich freistellen.
Bis zu 10 Arbeitstage. Bezahlt. Jedes Jahr.
Das nennt sich "kurzzeitige Arbeitsverhinderung" nach § 2 Pflegezeitgesetz.
Und seit 2024 gilt das nicht mehr nur einmalig, sondern jedes Kalenderjahr aufs Neue.
Was du bekommst:
90 % deines Nettogehalts als Pflegeunterstützungsgeld, direkt von der Pflegekasse.
Was du dafür brauchst:
Eine ärztliche Bescheinigung, dass dein Angehöriger pflegebedürftig ist. Mehr nicht.
Was viele nicht wissen:
Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Egal ob du in einem Konzern arbeitest oder in einem 3-Mann-Betrieb.
Und nein, dein Chef kann nicht sagen: "Geht gerade nicht." Das ist kein Urlaubsantrag, den er genehmigen muss.
Es ist wie eine Krankmeldung: Du informierst ihn, du fragst ihn nicht. Er kann es dir nicht verweigern. Es ist dein gesetzliches Recht. Und während der Freistellung besteht Kündigungsschutz.
Und es gilt nicht nur für Eltern. Auch für Ehepartner, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern, sogar für enge Bezugspersonen.
Die 10 Tage kannst du sogar aufteilen. Du nimmst 4 Tage, dein Bruder 6.
Oder du nimmst 3 Tage im März und 7 im Oktober.
Warum weiß das niemand?
Weil es keiner erzählt. Nur auf Nachfrage. Dein Arbeitgeber wird es dir nicht von sich aus sagen.
Deshalb: Speicher dir diesen Beitrag. Und teil ihn. Damit im Ernstfall niemand seinen Urlaub opfern muss, weil er nicht wusste, was ihm zusteht.
Alle Infos und den kostenlosen Pflegegradrechner findest du auf unserer Website.
Link in der Bio.
Quelle: § 2 Pflegezeitgesetz (PflegeZG), § 44a SGB XI, Stand 2026