06/02/2026
𝐏𝐞𝐫𝐬𝐨̈𝐧𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐊𝐥𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠 & 𝐒𝐚𝐫𝐠𝐛𝐞𝐢𝐠𝐚𝐛𝐞𝐧 – 𝐀𝐛𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝 𝐦𝐢𝐭 𝐏𝐞𝐫𝐬𝐨̈𝐧𝐥𝐢𝐜𝐡𝐤𝐞𝐢𝐭
Was darf der verstorbenen Person mitgegeben werden? Ist das überhaupt üblich?
Die klare Antwort: 𝐉𝐚 – 𝐮𝐧𝐝 𝐬𝐞𝐡𝐫 𝐬𝐨𝐠𝐚𝐫.
Was erlaubt ist, regelt die jeweilige 𝐅𝐫𝐢𝐞𝐝𝐡𝐨𝐟𝐬𝐬𝐚𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠. In Rheine und Umgebung gibt es keine besonderen Vorschriften, die persönliche Sargbeigaben grundsätzlich verbieten. Dadurch ist vieles möglich – und wir haben bereits 𝐬𝐞𝐡𝐫 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐢𝐞𝐝𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞, 𝐭𝐞𝐢𝐥𝐬 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐚𝐮𝐬𝐠𝐞𝐟𝐚𝐥𝐥𝐞𝐧𝐞 𝐒𝐚𝐫𝐠𝐛𝐞𝐢𝐠𝐚𝐛𝐞𝐧 begleiten dürfen.
Bei der Kleidung empfehlen wir das, was die verstorbene Person 𝐳𝐮 𝐋𝐞𝐛𝐳𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧 𝐠𝐞𝐫𝐧 𝐠𝐞𝐭𝐫𝐚𝐠𝐞𝐧 𝐡𝐚𝐭: vertraut, bequem und dem eigenen Stil entsprechend.
Denn ehrlich gesagt: 𝑊𝑒𝑟 𝑚𝑜̈𝑐𝘩𝑡𝑒 𝑠𝑐𝘩𝑜𝑛 𝑑𝑖𝑒 𝐸𝑤𝑖𝑔𝑘𝑒𝑖𝑡 𝑖𝑛 𝑢𝑛𝑏𝑒𝑞𝑢𝑒𝑚𝑒𝑟 𝐾𝑙𝑒𝑖𝑑𝑢𝑛𝑔 𝑣𝑒𝑟𝑏𝑟𝑖𝑛𝑔𝑒𝑛.ᐣ
Im Sinne der 𝐍𝐚𝐜𝐡𝐡𝐚𝐥𝐭𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭 ist ein 𝐡𝐨𝐡𝐞𝐫 𝐁𝐚𝐮𝐦𝐰𝐨𝐥𝐥𝐚𝐧𝐭𝐞𝐢𝐥 in der Kleidung wünschenswert.
Bei einer 𝐅𝐞𝐮𝐞𝐫𝐛𝐞𝐬𝐭𝐚𝐭𝐭𝐮𝐧𝐠 sind Schuhe nicht erlaubt. Kleine, persönliche Beigaben sind aber auch hier meist problemlos möglich – etwa Briefe, Fotos, Kuscheltiere, ein Lieblingssnack oder -getränk oder auch Münzen für den Fährmann, als symbolischer Begleiter auf der letzten Reise.
Auch kleine 𝐓𝐚𝐥𝐢𝐬𝐦𝐚𝐧𝐞 können dabei eine 𝐛𝐞𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐛𝐢𝐧𝐝𝐮𝐧𝐠
herstellen: Ein Exemplar begleitet die verstorbene Person, während alle Familienmitglieder den gleichen Talisman bei sich tragen – als Zeichen von Zusammenhalt und bleibender Nähe.
Ein Abschied darf individuell sein. Wir beraten Euch offen, ehrlich und mit viel Erfahrung – damit alles zu dem Menschen passt, um den es geht.
Das dargestellte Bild wurde aus Gründen der Pietät und des Persönlichkeitsschutzes bewusst KI-generiert.
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