07/02/2026
Pflegegrad (PG) bei Parkinson-Betroffenen (Teil 1)
Dr. med. Ilona Csoti
Früher waren es Pflegestufen, jetzt nennt man es Pflegegrad. Sofern Sie bei den Alltagsverrichtungen Hilfe bzw. Pflege benötigen, haben Sie Anspruch auf eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Einige Parkinson-Betroffenen gehen davon aus, dass sie aufgrund der Diagnose sofort in einen Pflegegrad eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Viele Patienten benötigen in den ersten Krankheitsjahren keine Hilfe und sind in den Alltagsverrichtungen selbständig.
Wenn sich dies jedoch ändert und man aufgrund der Erkrankung Hilfe benötigt, z.B. beim An- oder Ausziehen (Alltagsaktivitäten), dann ist es Zeit, eine solche Begutachtung anzustreben.
Wo?
Bei der Pflegekasse der Krankenversicherung
Wie?
Die Adresse Ihrer Pflegekasse finden Sie am einfachsten, indem Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse suchen, da die Pflegekasse jeder (einzelnen) Krankenkasse angegliedert ist.
Internet
Wenn Sie gut am Computer sind, können Sie die Adresse im Internet erfahren. Suchen Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse (z.B. AOK, Barmer, TK) nach „Pflegekasse Adresse“ oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Telefon
Sofern man keinen Computer hat, kann man die Postanschrift der Pflegeversicherung über die allgemeine Hotline der Krankenkasse erfragen. Es genügt ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse.
Beispiel für kurzen Brief:
„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für Max Mustermann, geboren am 10.05.1948, Versicherungsnummer bei der AOK XYZ.“
Die Kasse schickt dem Antragsteller daraufhin ein ausführliches Formular zu.
Ausfüllen des Formulars
Im Formular sollte am besten direkt „Kombinationsleistung“ statt nur Pflegegeld angekreuzt werden. So bleibt man flexibel, falls später doch ein Pflegedienst unterstützen soll.
Zudem sollte im Antrag gleich die Pauschale von bis zu 42 € pro Monat für bestimmte Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Betteinlagen etc.) mit beantragt werden. Eine sogenannte Pflege-Box kann man sich entweder online bestellen oder in der Apotheke. Man muss dafür ein Bestell-Formular ausfüllen, dort die gewünschten Pflegehilfsmittel ankreuzen und unterschreiben. Es werden 13 verschiedene Hilfsmittel vorgeschlagen, z.B. saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen etc.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Wenn Sie den Antrag gestellt haben, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Diesem obliegt der Begutachtungs- und Beratungsdienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er soll sicherstellen, dass alle Versicherten nach den gleichen Bedingungen Leistungen von der Kranken- und der Pflegeversicherung erhalten. Auch die Einstufung in einen Pflegegrad wird durch einen Gutachter des MD durchgeführt.
Die Begutachtung erfolgt immer in der Wohnumgebung des Antragstellers, also zu Hause oder auch in einem Pflegeheim. Sie erfolgt nicht in einer Kurzzeitpflege oder in einem Krankenhaus, da der Aufenthalt dort nicht von Dauer ist und somit das Alltagsleben nicht widerspiegelt. Sollte sich jedoch durch einen Krankenhausaufenthalt die Begutachtung verzögern, gibt es keinen Anlass zur Sorge. Sofern ein Pflegegrad festgestellt wird, erfolgt dieser immer rückwirkend zum Datum der Antragstellung.
- Der Anspruch auf Leistungen beginnt mit dem Tag der Antragstellung!
Es können jedoch keine Leistungen für Zeiträume vor der Antragstellung beantragt werden.
Beispiel: Handlauf
Die Pflegekasse bezuschusst Handläufe als Wohnumfeld verbessernde Maßnahme, sofern ein Pflegegrad (1-5) vorliegt.
Der Zuschuss deckt Material- und Montagekosten für Innen- und Außenbereiche, um die Selbstständigkeit zu fördern. Ein formloser Antrag und ein Kostenvoranschlag sollten vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wenn man diesen Handlauf jedoch bereits angebracht hat, bevor man einen Pflegegrad beantragt hat, kann man rückwirkend keinen Anspruch geltend machen.
Was wird geprüft?
Die Prüfung umfasst folgende Bereiche:
Mobilität, Kognition, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheits-/therapiebedingte Belastungen, Alltag und soziale Kontakte.
Der Gutachter bewertet nicht den Schweregrad der Erkrankung, sondern den Grad der Unselbstständigkeit; je höher der Bedarf an Unterstützung, desto höher der Pflegegrad. Auch kognitive Einschränkungen werden bei den neuen Pflegegraden berücksichtigt. Für Pflegegeld ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich.
Pflegegeld pro Monat ab 01. Januar 2025:
Pflegegrad 2: 347 €
Pflegegrad 3: 599 €
Pflegegrad 4: 800 €
Pflegegrad 5: 990 €
Quelle:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html #:~:text=Voraussetzung%20f%C3%BCr%20den%20Bezug%20von%20Pflegegeld%20ist%2C,der%20pflegebed%C3%BCrftigen%20Person%20von%20der%20Pflegekasse%20%C3%BCberwiesen.
Unzufrieden mit dem Gutachten?
Sofern man mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden ist, hat man die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einzureichen. Sollte dieser Erfolg haben, wird ebenfalls der dann geltende Pflegegrad rückwirkend zum ursprünglichen Antragsdatum korrigiert.
Höherstufungsantrag
Die Parkinson-Krankheit verläuft chronisch-progredient, somit nimmt auch das Ausmaß der Hilfe/Pflegebedürftigkeit zu. In diesem Fall kann – sofern dies begründbar ist – jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Vorgehen wie oben beschrieben.
Halbjährliche Beratung
Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 und 3 sind jedoch ohnehin verpflichtet, alle 6 Monate (halbjährlich) eine Beratung in Anspruch zu nehmen (Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI). Durch diese Besuche soll die Qualität der häuslichen Pflege überprüft und Beratung der pflegenden Angehörigen angeboten werden. Auch bei diesem Besuch kann eine nötige Höherstufung angefragt werden. Es wird dabei auch geprüft, ob zusätzliche Pflegehilfsmittel benötigt werden.
Wird der Termin nicht eingehalten, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall entziehen. Die Kosten für diesen Besuch übernimmt die Pflegekasse. Die Durchführung erfolgt in der Regel durch einen Pflegedienst oder eine dafür zugelassene Beratungsstelle. Sofern man noch keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann man bei der Pflegekasse anrufen und sich Adressen von möglichen Beratern geben lassen.
Anruf
Falls Sie anrufen wollen - fragen Sie beim Anruf direkt nach einem Termin für den „Beratungseinsatz nach Paragraph 37.3“.
Weitere Möglichkeiten am Computer
Es gibt im Internet diverse Anlaufstellen bei unterschiedlichen Anbietern. Auf den jeweiligen Webseiten geben Sie Ihre Postleitzahl bzw. Ihren Ort ein, dann werden Ihnen Angebote in Ihrer Umgebung angezeigt. Oft muss die Pflegeberatung dafür direkt ausgewählt werden, wie unten im Bild gezeigt.
Hier eine Auswahl von Anbietern und Webseiten mit Link. Die Auswahl richtet sich nach der Art der Krankenkasse:
Krankenkassen, zum Beispiel der AOK-Pflegenavigator:
https://www.aok.de/pk/pflegeberatung-in-der-naehe/
Pflegelotsen des Verbandes der Ersatzkassen:
https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_startseite.aspx
Pflegestützpunkte (neutrale Beratungsstellen), zu finden auf der Website der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP):
https://www.zqp.de/beratung-pflege/
Private Krankenkassen; die Compass Pflegeberatung ist speziell für Privatversicherte;
https://www.compass-pflegeberatung.de/