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Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, wir versprechen Ihnen aber, dass wir Ihren Fall mit vollem Einsatz bestmöglich bearbeiten werden. Seit vielen Jahren sind wir bereits gemeinsam beruflich verbunden und starten nun in neuer Besetzung durch.

23/05/2026

Recht-Aktuell vom 23.05.2026

Heute: Das „neue“ Heizungsgesetz!

Das Bundeskabinett hat es bereits beschlossen.
Das alte Heizungsgesetz ist dann Geschichte, das „neue“ soll wieder alle fossilen Heizarten ermöglichen.
Jetzt baut man aber eine Biotreppe ein.
Das alles hört sich kompliziert an. Das ist es auch!
Wir haben das Ganze einmal untersucht. Ist es der große Wurf der Regierung?
Erreichen wir damit die vereinbarten Klimaziele?


Das sind die Details:


1. Eckpunkte des neuen Heizungsgesetzes

• Name: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
• Abkürzung: GModG
• es wurde am 13.05.2026 vom Bundeskabinett beschlossen
• der Entwurf bzw. die neuen Vorgaben umfassen 166 Seiten
• künftig darf wieder jede beliebige Heizungsart installiert werden
• das ist dann auch noch nach 2045 möglich
• also auch konventionelle Heizkessel, die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden
• die bisherige Vorgabe, Heizungen künftig zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist ersatzlos gestrichen
• „der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte..“
• neu ist eine eingebaute „Biotreppe“
• verantwortlich für das neue Gesetz ist Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katharina Reiche


2. Was bedeutet die „Biotreppe“?

• diese startet erst 2029
• dann ist prozentual ein verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien mit einzubauen
• 2029 beträgt der Anteil 10%, 2030: 15%, 2035: 30% und 2040: 60%
• wer also einen neuen Kessel einbaut, muss mit seinem Versorger einen entsprechenden Vertrag über die Belieferung mit Bio-Heizstoffen schließen
• dazu kommt ab 2028 eine sog. „Grüngas- /Grünheizöl-Quote“
• das heißt, dass allen fossilen Brennstoffen ein grüner Anteil beigemischt werden soll
• die Eckpunkte hierzu sollen noch folgen, der Anteil soll aber nur bei 1 % liegen
• was dann der fossilen Energie beigemischt wurde, lässt sich auf die Biotreppe anrechnen


3. Was ist eigentlich mit dem Klimaschutz?

• Deutschland hat immer noch das Ziel, 2045 klimaneutral zu sein
• das ist im Koalitionsvertrag vereinbart
• im Gesetzesentwurf heißt es dazu: „Die Klimaschutzziele gelten..“
• die Regierung scheint selbst Bedenken zu haben, denn schon jetzt heißt es, das das Gesetz im Hinblick auf die Klimaschutzziele im Jahr 2030 evaluiert wird
• das bedeutet, dass das Gesetz also wieder verändert werden kann


4. Das Statement von Frau Reiche vor der Presse am 13.05.2026 im Wortlaut:

„Vielen Dank, vielen Dank für ihr Interesse.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird das alte Heizungsgesetz ersetzen.
Wir schaffen damit Investitionssicherheit.
Wir schaffen Planungssicherheit.
Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl.
Die starre 65% erneuerbaren Quote entfällt.
Die Zwangsberatung entfällt.
Der erzwungene Heizungsaustauch oder ein Verbot entfällt.
Dafür gibt es maßgeschneiderte Lösungen, die Hausbesitzer, die Vermieter in ihre Häuser einbauen können.“


5. Meinungen zum neuen Heizungsgesetz

• Umweltverband BUND: „Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe.“
• Nationaler Normenkontrollrat: dieser Gesetzesentwurf ist „eines der handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden.“
• …und weiter: „der Text sei in weiten Teilen kaum verständlich“
• Deutsche (Industrie- und Handelskammer): „Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik….“
• Klimaunion (Zusammenschluss von klimaschutzengagierten CDU/CSU-Mitgliedern): der Entwurf ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig


6. Ein Blick zu unseren Nachbarn

• Schweden: bereits seit der Ölkrise 1973 hat Schweden systematisch auf Fernwärme und Wärmepumpen umgestellt (vor über 50 Jahren!)
• Dänemark: hat den Einbau von Gasheizungen in Neubauten bereits seit 01.01.2013 verboten und setzt europaweit Maßstäbe bei großflächiger Fernwärmeversorgung (oft aus Geothermie oder Biomasse)
• Norwegen: beheizt fast alle Neubauten und auch ein Großteil des vorhandenen Bestands mit Wärmepumpen, unterstützt durch fast 100 % Strom aus Wasserkraft
• in allen 3 Ländern ist früh auf hohe CO²-Steuern gesetzt wurden
• dazu wurde der Ausbau erneuerbarer Energien konsequent subventioniert
• somit spielen im Gebäudesektor fossile Brennstoffe kaum noch eine Rolle


7. Wie geht es mit dem neuen Gesetz weiter?

• geplant war, dass es am 01.07.2026 in Kraft tritt
das wird wohl nichts mehr ☹
• der Bundestag hat die Juli-Frist gekippt
• der „neue“ Zeitplan sieht jetzt den 01.11.2026 vor
• Grund hierfür dürfte die Sommerpause sein
• es heißt jetzt, dass es „zwischen Juni und September“ im Bundestag beraten wird
• …und im Oktober dann im Bundesrat


8. Fazit

• die Union hatte das Ziel, das ungeliebte alte „Habecksche“ Gesetz unbedingt abzuschaffen
• das neue Gesetz schafft zwar neue Regeln, aber offenbar noch mehr Unsicherheiten
• habt Ihr alles verstanden? (wir jedenfalls nicht)
• vor allem wird aber noch mehr Bürokratie geschaffen
• unklar ist für uns auch wie man für das jetzt vorliegende Ergebnis mehr als 1 Jahr benötigt
• es enthält doch im Prinzip nur die Botschaft: Heizt doch einfach, womit Ihr wollt
• das blumige Statement der Frau Reiche hierzu könnt Ihr im Netz gern nachhören (aber Achtung, der Text, die Wörter und Silben werden relativ emotionslos stakkatoartig vorgetragen bzw. vorgelesen)
• dann baut man noch „als Alibi“ eine „Biotreppe“ ein, ist von dieser wohl selbst nicht so sehr überzeugt, denn man will das Ganze in 4 Jahren schon wieder überarbeiten
• diese Beimischung ist wenig überzeugend und wohl eher ein Ablenkungsmanöver, denn Verschlechterungen beim Klimaschutz werden in Kauf genommen
• die Klimaziele können so sicher nicht erreicht werden, es könnte praktisch das Aus bedeuten
der Klimaschutz steht derzeit nicht bei jedem ganz oben auf der Prioritätenliste (auch nicht bei der Regierung), aber eine Verantwortung für unsere Kinder und Nachfahren haben wir dennoch!
• warum man noch weitere 6 Monate wahrscheinlich braucht, bis das Gesetz in Kraft tritt, ist gar nicht mehr verständlich
• es scheint schlecht gemacht oder schlecht vorbereitet
• über den Tellerrand nach Nordeuropa hat man jedenfalls nicht geschaut
• fortschrittlich oder modern geht sicher anders
• ob das, was hier derzeit geplant ist, ohnehin vor dem Verfassungsgericht einer Überprüfung standhält, wagen wir zu bezweifeln



Dann solltet Ihr auch in Bezug auf das neue Heizungsgesetz auf den aktuellen Stand gebracht sein.
Wie ist Eure Meinung dazu? Wie wichtig ist für Euch der Klimaschutz?

Nun wünschen wir Euch ein erholsames langes Wochenende und ein schönes Pfingstfest.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert



Quellen:

Süddeutsche Zeitung 15.05.2026
www.br24.de vom 22.05.2026
www.tagesschau.de vom 06.05.2026/14.05.2026
Frankfurter Rundschau vom 19.05.2026
www.merkur.de vom 20.05.2026

16/05/2026

Recht-Aktuell vom 16.05.2026

heute: Die Gesundheitsreform!?

Die Bundesregierung hat das größte Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen seit 20 Jahren beschlossen.
Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Euch zusammengefasst.
Aber ist das ausreichend? Ist das der große Wurf?
Ist das die angekündigte große Reform?
Warum werden z. B. die Anzahl von 93 Kassen nicht reduziert? Warum sind die Vorstandsgehälter so üppig?
Wir haben das Ganze komplizierte Geflecht einmal etwas „durchleuchtet“ und auch einige Spar-Vorschläge parat!


Das sind die Details:


I. Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Gesundheitsreform (Kurzform)


1. Weniger Geld im System

• der Staat reduziert seinen regulären Zuschuss an die Krankenkassen um 2 Milliarden Euro pro Jahr
• im Gegenzug fließen nur 250 Millionen € zweckgebunden für bestimmte Verbesserungen, die nicht zur Schließung der Finanzierungslücke genutzt werden dürfen
• bei weniger Einnahmen müssen also im Ergebnis die Versicherten die Kosten tragen


2. Kosten für Bürgergeldempfänger

• 12 Milliarden Euro betragen die Krankenkassen-Kosten der Bürgergeldempfänger
• diese werden weiter größtenteils von den Beitragszahlern getragen
• sie werden also nur teilweise aus Steuereinnahmen übernommen
• der Bund zahlt pro Bürgergeldempfänger pauschal 144 € im Monat
• es müssten aber 311 € im Monat sein, diese Differenz – also die genannten 12 Milliarden - zahlen die Versicherten


3. Einschränkung der Mitversicherung

• ab 2028 wird die kostenlose Mitversicherung des Ehepartners ohne eigenes Einkommen im wesentlichen aufgehoben
• sie ist nur noch dann kostenlos möglich, wenn der mitversicherte Ehepartner ein Kind bis zu 7 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige betreut
• für alle Anderen wird ein Beitragszuschlag von 2,5 % des Einkommens des Hauptversicherten erhoben
• bei einem Bruttogehalt von 3.000 € Brutto kommen 75 € hinzu, bei 5.000 € dann 125 €


4. Zuzahlungen

• ab 2027 steigen die Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und Krankenhausaufenthalte um bis zu 50 %
• die Kosten betragen dann künftig 7,50 € bis 15 € pro Leistung


5. Beitragsbemessungsgrenze

• sie steigt ab 2027 um 300 € auf ca. 6.100 €
• damit müssen Besserverdienende höhere Beiträge zahlen
• ein Wechsel in die private Krankenversicherung soll dann erst ab 81.000 € Jahreseinkommen möglich sein


6. Krankengeld

• es soll möglich werden, Beschäftigte zu 25%, 50% oder 75% krankzuschreiben
• bei der sog. Teilkrankschreibung kann man bei längerer Krankheit teilweise arbeiten
• soll insbesondere dem Homeoffice zugute kommen
• Arzt und Arbeitgeber müssen aber zustimmen
• die abgeleisteten Stunden werden normal vergütet und nur für die Zeit, in der man dann krank ist, gibt es Krankengeld
• finanziell liegt die Teil-Krankschreibung damit zwischen vollen Einkommen und dem reinen Krankengeld


7. Zahnersatz

• der Festzuschuss der Krankenkassen sinkt von 60 % auf 50%


8. Einheitsvergütung für kieferorthopädische Leistungen

• Krankenkassen sollen bei Zahnspangen und anderen kieferorthopädischen Behandlungen mehr Kontrolle bekommen
• Ziel: es soll weniger gemacht werden, die Leistungen sollen aber besser werden


9. Leistungskürzung

• homöopathische Leistungen werden nicht mehr übernommen
• keine Erstattung mehr von Cannabisblüten
• die allgemeine mögliche Hautkrebs-Vorsorge (Hautkrebs-Screening) alle 2 Jahre entfällt
• sie ist nur noch auf Risikofälle beschränkt


10. Zweitmeinung

• zur Vermeidung unnötiger Operationen wird es verpflichtend, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen
• gilt insbesondere für teure oder häufige Operationen
• u.a. Knie, Hüfte, Wirbelsäule, Schulter ….


11. Ausgabenbegrenzung

• die Ausgaben für Kliniken, Ärzte und werden an die Einnahmen der Kassen gekoppelt
• Ziel: Fehlanreize zu vermeiden und Ausgaben in den Griff zu bekommen
• Führungskräftevergütungen sollen gedeckelt werden


12. Steuererhöhungen

• Tabaksteuer wird angehoben
• Alkoholsteuer wird steigen
• Zuckersteuer auf Softdrinks/zuckergesüßte Getränke wird 2028 eingeführt
• diese Zuckersteuer soll jährlich 450 Millionen Euro einbringen


II. Ziel und Ergebnis der Gesundheitsreform

• 16,3 Milliarden Euro (statt geplanter 20 Milliarden Euro) sollen 2027 so eingespart werden
• das drohende Defizit soll aufgefangen werden
• unkontrollierte Beitragserhöhungen sollen gestoppt werden
• Krankenkassen sollen entlastet werden
• Beiträge sollen stabil gehalten werden
• das gelingt insbesondere durch Umverteilung der Kosten
• so wird ein Teil eingespart
• ein Teil trägt der Staat
• ein wachsender Anteil wird von den Versicherten selbst getragen
• zusammengefasst: höhere Beiträge, steigende Zuzahlungen, weniger Leistungen!
•Herr Merz: die Beiträge müssten nun auf längere Zeit nicht steigen



III. (Nicht nur unsere) Sparvorschläge


1. Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen

• Deutschland hat immer noch 93 Krankenkassen
• 93 Kassen zählen derzeit 74,6 Millionen Versicherte
• die Krankenkassen nehmen jährlich 350 Milliarden Euro von den Versicherten ein
• die Leistungen aller Kassen sind im wesentlichen gleichartig
• Vorschlag: Reduzierung der Kassen auf 3 bis 5 (manche schlagen sogar nur Eine vor)
• die Anzahl kann per Gesetz durch den Gesetzgeber, also den Bundestag reduziert werden
• das wäre doch dann eine richtige Reform!
• so könnten erhebliche Verwaltungskosten eingespart werden
• diese beliefen sich 2024 auf 12,63 Milliarden Euro
• der sog. „Wasserkopf“ muss zwingend verkleinert werden


2. Die Vorstandsgehälter 2025

• eine kleine Auswahl der Gehälter der Krankenkassen-Chefs:
—> 409.874,97 € -Techniker Krankenkasse (z.B.: pro Monat: 34.156 €)
—> 376.559,80 € - AOK Niedersachsen
—> 367.779,03 € - DAK Gesundheit
—> 315.075,03 € - AOK Baden Württemberg (z.B.: pro Monat: 25.256 €)
—> 367.662,00 € - BARMER
—> 355,437,00 € - IKK classic
—> 351,323,95 €. - SBK (z.B.: pro Monat: 29.256 €)
• die erheblichen Bezüge dieser KK sind trotz klammer Kassen und Krisen durchschnittlich zwischen 2,5 -6 % zum Vorjahr angestiegen
• nur mal zum Vergleich: die 4 Topverdiener haben ein höheres Einkommen als Herr Merz (360.000€)
• alle Kassenchefs zusammen verdienen 30 Millionen Euro
• 30.000000 €: 93= 322.580 €
• wenn nur 3 Kassen bleiben würden wäre das eine Sofort-Ersparnis von ca. 29 Millionen Euro im Jahr (aber nur, wenn das Gehalt so hoch bleiben würde)
• es darf die Frage gestellt werden, ob diese Gehälter noch „im Rahmen“ sind
• die Aufsicht führenden Ministerien könnten, wenn der politische Wille da wäre, einschreiten


3. Die Verwaltungskosten

• im Jahr 2024 beliefen sich die Kosten aller Krankenkassen auf ca. 13 Milliarden Euro
• allein auf die Gehälter für die Mitarbeiter entfallen hiervon ca. 85,5 %
• die Kassen haben ca. 132.000 Vollstellen“ wenn also ca. 90 Kassen wegfallen würden, müsste natürlich die Mehrarbeit aufgefangen werden
• trotzdem dürfte es - gerade wegen der technischen Entwicklungen (Digitalisierung, KI usw.) ein erhebliches Einsparpotential bestehen (auch wenn die KK davon nichts wissen wollen)



IV. Fazit (subjektiv)

• dass so eine geplante Reform eine schwierige komplizierte Aufgabe ist, liegt auf der Hand und ist auch uns bewusst
• die jetzige Regierung hat die Untätigkeit der vergangenen 20 Jahre „auszubaden“
• aber sie muss sich auch daran messen, dass der groß angekündigte Herbst der Reformen kommen sollte (gemeint war aber das Jahr 2025)
• es ist schon kaum nachvollziehbar/prüfbar, warum so viele Milliarden fehlen sollen
• genau so wenig ist prüfbar von uns, ob tatsächlich diese Milliarden eingespart werden nur durch die geplanten Maßnahmen
• so schwer die Maßnahmen an sich schon zu verstehen sind, so unklar ist das tatsächliche Einsparpotential
• zu beachten ist sicher auch, dass bei jeder geplanten Einsparung/Reduzierung natürlich Gegenwind von allen Seiten kommt (starker Lobbyismus, Pharmaindustrie, Apotheken, Kliniken.…)
• trotzdem sind doch dann aber die Lasten zumindest auf allen Schultern zu verteilen, damit die „Reform“ auch überzeugend ist
• nach dem jetzigen Entwurf tragen den erheblichen Anteil die Versicherten
warum diese auch noch die Kosten für die Bürgergeldempfänger von 12 Milliarden Euro aufbringen müssen, ist nicht mehr zu verstehen
• es dürfte sogar unzulässig sein
• der Staat hat das Geld für versicherungsfremde Leistungen haben
• allein der Hinweis auf leere Haushaltskassen rechtfertigt keine Zweckentfremdung der Versicherungsbeiträge
• der Staat stopft diese Haushaltslücke auf Kosten der Beitragszahler
• der DAK-Chef Storm empfindet z.B. die Reform als „unerträgliche Provokation“ – gleiches empfinden wir bei den Gehältern angesichts angeblich klammer Kassen!
• eine Reform, die ihren Namen auch verdient, muss doch dazu führen, dass derartige Kosten vom Staat übernommen werden
• die Anzahl der Kassen muss reduziert werden, was – siehe oben – zu erheblichen Einsparungen führen würde
• jetziges Ziel ist es nur noch, die Beiträge zumindest stabil zu halten
• ob das überhaupt dauerhaft gelingt, wird zum Teil bereits in Frage gestellt
• Ziel sollte es bei einer richtigen Reform doch sein, die Beiträge zu reduzieren
• aber Frau Warken: Die Reform sei „sozialverträglich und belastet niemanden über Gebühr“…- wir haben da so unsere Zweifel
• Anfang Juli soll das Gesetz dann fertig sein, dann muss der Bundestag es beschließen
• dann muss es noch den Bundesrat passieren
wenn alles glatt läuft, soll es Anfang 2027 in Kraft treten
• dann sind wir mal gespannt und wir werden berichten…

So, dann sind wir – wie immer - gespannt, wie Ihr zu der geplanten Reform steht?
Sind die geplanten Maßnahmen ausreichend?
Was sagt Ihr dazu, dass die Versicherten die 12 Milliarden für die Bürgergeldempfänger aufbringen müssen?
Bei aller Brisanz und Emotion, bitten wir um eine angemessenen Wortwahl!


Dann bleibt uns nur noch, Euch ein entspanntes und schönes Wochenende zu wünschenQ


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert


Quellen:
www.bkk-dachverband.de vom 28.07.2025
www.frankfurterrundschau.de vom 28.04.2026
www.krankenkassen.de vom 01.03.2026
www.tagesschau.de vom 30.03.2026, 29.04.2026
www.br24.de vom 22.04.2026
www.welt.de vom 29.04.2026
www.frankfurterallgemeine.de vom 29.04.2026
www.chip30.de vom 05.05.2026
www.ntv.de vom 14.05.2026
Süddeutsche Zeitung vom 02./03., 04.05.,09./10.05.2026

13/05/2026

Recht-Aktuell vom 13.05.2026


Die Entlastungsprämie von 1000 Euro kommt……NICHT!
Der Bundesrat versagt dem Beschluss des Bundestages die Zustimmung.
Von Blamage, Desaster und herber Niederlage für die Koalition ist die Rede.
Stimmt das und wie ist das alles zustande gekommen?
Wir haben das Ganze einmal unter die Lupe genommen.


Das sind die Details:

I. Das Verfahren zur Entlastungsprämie


1. Bundesregierung

• am 14.04.2026 beschließt sie genau 2 Maßnahmen
• zum einen den „Tankrabatt“ von bis zu 17 Cent
• zum anderen die Entlastungsprämie
• Arbeitgeber dürfen danach dem Arbeitnehmer 1.000 € steuerfrei zahlen
• der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht


2. Bundestag

• am 24.04.2026 beschließt dieser diese Entlastungsprämie
• die Entlastungsprämie wird also als Bundesgesetz beschlossen


3. Bundesrat

• am 08.05.2026 hat dieser aber die Zustimmung versagt
• das Projekt bzw. das Verfahren ist damit gescheitert
• die Entlastungsprämie kommt nicht


II. Der Bundesrat – wie funktioniert der eigentlich?

• dieser hat 69 Gesamtstimmen und damit 69 Mitglieder
• er setzt sich aus den 16 Bundesländern zusammen
• jedes Bundesland hat mindestens 3 Stimmen
• je bevölkerungsreicher das Land, desto mehr Stimmen gibt es, aber maximal 6
• so hat z.B. Mecklenburg-Vorpommern 3 und Bayern 6 Stimmen
• die Mitglieder müssen jeweils Mitglieder der Landesregierung sein
• jedes Bundesland kann seine Stimme aber nur einheitlich abgeben
• nur wenn eine Mehrheit einem Gesetz zustimmt, dann kommt es zustande und tritt in Kraft


III. Die Entscheidung des Bundesrats zu Entlastungsprämie

• nur 4 von 16 Bundesländern haben zugestimmt
• es waren nur die 4 von der SPD geführten Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland
• kein einziges der von der CDU/CSU geführten Länder haben ihre Zustimmung erteilt
• auch nicht Bayern unter Herrn Söder (der es ja für die Regierung noch mit beschlossen hat)
• Hauptgrund war, dass die geringeren Steuereinnahmen die Länder hauptsächlich getroffen hätte
• nach dem Motto: der Bund denkt sich etwas aus und die Länder sollen es ausbaden


IV. Die Reaktionen in der Politik

• Frau Schwesig: rät der Regierung, die Prämie „vom Tisch zu nehmen und lieber gleich den richtigen großen Wurf zu machen.“
• Herr Söder: „Ich glaube, die ist vom Tisch.“ Und „Mein Rat ist, dringend davon abzulassen.“
• Herr Klingbeil: „Meine Hand bleibt da ausgestreckt.“


V. Fazit (auch subjektiv)

• es ist ein schönes Beispiel dafür, wie die Gesetzgebung funktioniert
• wenn es schlechte oder nicht gut durchdachte Gesetze sind, können sie so gestoppt werden
• natürlich erzeugen die Lücke zwischen großer Ankündigung und Nichtumsetzung Frust und Politikverdrossenheit
• das, was hier passiert ist, ist schlicht ein Desaster für die Regierung
• das Vertrauen in die Politik wird so weiter beschädigt
• es offenbart auch Machtprobleme von Kanzler Merz innerhalb der Union, wenn ausnahmslos alle von der Union geführten Länder gegen sein Projekt stimmen
• noch brisanter: Herr Söder schlägt das Vorhaben mit vor, um dann mit Bayern dagegen zu stimmen (das kommentieren wir jetzt mal nicht)
• die Vorfreude einiger Arbeitnehmer war groß und wurde einmal mehr enttäuscht
• dieser Teil des angekündigten Entlastungspakets ist schlicht geplatzt
• so ganz überraschend war es dann aber doch nicht
• zum einen wurde die Entlastung einfach auf die Arbeitgeber abgewälzt
• die Steuerentnahmen entgehen dann auch noch den Ländern im Wesentlichen
• die Steuerausfälle sollen ca. 2,8 Milliarden Euro betragen, 2 Drittel davon hätten die Länder tragen müssen
• die Kritik war vielfach schon sehr laut geworden, man hat sie nur nicht ernst genommen
• so hat sich der Bund etwas ausgedacht, aber die Folgen nicht ausreichend bedacht
• die Regierung wollte Arbeitsfähigkeit und Geschlossenheit demonstrieren und ist hier krachend gescheitert
• derzeit werden neue Entlastungen gesucht, um Euch zu entlasten


Am Abend des 12.05.2026 fand ein weiterer Koalitionsgipfel statt.
Ob er schnelle Ergebnisse bringt, wissen wir noch nicht.
Wir sind aber nach den letzten „Ergebnissen“ eher skeptisch.
Sollte sich etwas bewegen oder für Euch Erfreuliches beschlossen werden, dann werden wir berichten.

Wir wünschen Euch einen vielleicht schon letzten Arbeitstag in dieser Woche und
den Männern schon einmal einen schönen Herrentag!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

09/05/2026

Recht-Aktuell vom 09.05.2026

heute: Der korrupte Staatsanwalt

Wenn der Ankläger zum Angeklagten wird!
Weil er jahrelang Kontakte zur Organisierten Kriminalität gepflegt hatte und Ermittlungsinterna an die Drogenbande verriet, wurde ein Ex-Staatsanwalt zu einen hohen Freiheitsstrafe verurteilt.
Einer der größten Justizskandale in der Geschichte Deutschlands!


Das sind die Details:


1. Der Täter

• Yashar G. - geboren 1985 im Iran
• aufgewachsen als Flüchtlingsjunge in einfachen Verhältnissen
• das Jura-Studium hat er mit Prädikatsexamen abgeschlossen
• er arbeitete zunächst als Staatsanwalt in Berlin
• im Mai 2019 wechselte er zur Staatsanwaltschaft Hannover
• dort arbeitete er jahrelang bis Mitte 2024 in der Abteilung, die für schwere Drogenkriminalität zuständig ist
• Yashar G. hatte sogar in einem der größten Kokainverfahren der europäischen Geschichte ermittelt
• 16 Tonnen Kokain wurden 2021 über den Hamburger Hafen geschmuggelt
• bei dieser lange geplanten Razzia gegen den Drogenring, bei der mehr als 1.000 Polizisten im Einsatz waren, konnten auffällig viele Haftbefehle nicht vollstreckt werden
• 2 der Haupttäter (sog. Drogenbosse) konnten sich sogar rechtzeitig ins Ausland absetzen
• früh geriet Yashar G. ins Visier der Ermittlungen
• von diesem Verfahren wurde er trotzdem noch lange nicht abgezogen
• noch 2022 klagte er Mitglieder einer Drogenbande an, mit der er selbst gemeinsame Sache gemacht hatte
• er war noch bis zum Herbst 2024 als Staatsanwalt tätig
• dann erfolgte (endlich) die Festnahme und er kam in Untersuchungshaft


2. Ergebnisse der Ermittlungen

• dieser korrupte Staatsanwalt hatte die Seiten gewechselt
• er hatte mit einer Drogenbande gemeinsame Sache gemacht
• Yashar G. war der „Maulwurf der Justiz“
• er hat der Bande von 2020-2022 Ermittlungsinterna verraten gegen Bezahlung
• die Drogenbande feierte ihn in ihren Chats als „Cop“ oder „SA“, für diese war er der „Jackpot“
• pro Tipp hatte er 5.000 € erhalten
• dafür informierte er die Drogenbosse über Ermittlungsergebnisse, Haftbefehle, Razzien und Überwachungsmaßnahmen usw.


3. Der Prozess

• im April 2025 klagt die Staatsanwaltschaft Osnabrück „ihren“ Ex-Staatsanwalt Yashar G. an u.a. wegen Bestechlichkeit und Strafvereitelung im Amt
• in der Zeit von Juni 2020 bis März 2021 soll er Interna aus Ermittlungsverfahren an die internationale Drogenbande verraten haben
• er soll die Bande z.B. vor Durchsuchungen gewarnt haben
• zunächst streitet Yashar G. noch alles ab
• nachdem es aber einen Verständigungsvorschlag der Kammer gab, hat der Angeklagte 9 der vorgeworfenen 14 Taten gestanden
• daher komme eine Strafe zwischen 8 Jahren und 2 Monaten sowie 8 Jahren und 9 Monaten in Betracht


4. Das Urteil

Landgericht Hannover vom 20.03.2026
Im Namen des Volkes!

Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Zusätzlich muss er 45.000 € zahlen.

Begründung des Gerichts u.a.:

• auch ohne sein Geständnis hätten die Beweise für eine Verurteilung gereicht
• der Angeklagte hat es ermöglicht, dass die Drogendealer ungestört arbeiten konnten
• seine Taten hätten das Vertrauen der Bevölkerung erschüttert
•dem Rechtsstaat wurde ein schwerer Schaden zugefügt
• „der eingetretene Schaden ist immens und gilt bundesweit, aber vor allem für die Justiz in Niedersachsen“
• das Gericht hat zu keinem Zeitpunkt erkannt, dass der Angeklagte seine Taten bereut
• vielmehr habe er bei seinen Taten ein besonders professionelles Vorgehen und erhebliche kriminelle Energie gezeigt
• so habe er sogar noch aus der U-Haft versucht, mit einem eingeschmuggelten Handy seine Ex-Freundin zu beeinflussen


• das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
• der Angeklagte hat Revision eingelegt


5. Der größte Justizskandal Niedersachsens!

• die politische Aufarbeitung beginnt gerade erst
• ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss soll Aufklärung betreiben
• es gibt eine Vielzahl von Fragen:
• warum konnte Yashar G. bis 2024 als Staatsanwalt im Drogendezernat weiter arbeiten, wenn es die „Maulwurf-Hinweise“ bereits 2020 gab
• sogar als 2022 schon verdeckt gegen Yashar G. ermittelt wurde, ließ man ihn weiter gewähren
• bei Durchsuchungen von Büro und Wohnung von Yashar G. wurde umfangreiches belastendes Material gefunden
• so waren u.a. auf dem Handy Fotos von vertraulichen Ermittlungsdokumenten vorhanden
• das Handy lieferte eine Vielzahl von Hinweisen, dass er vertrauliche Informationen an Dritte weitergegeben hatte
• die Vorgesetzten lassen ihn weiter arbeiten, als wenn nichts gewesen wäre
• das Verfahren wird trotz all dieser belastenden Fakten sogar gegen ihn eingestellt im Oktober 2023
• im Juni 2024 wird es dann doch wieder aufgenommen
• die Verhaftung erfolgte dann erst am 29.10.2024


6. Fazit

• dieser Fall lässt einen relativ rat- und fassungslos zurück
• es stellen sich weiter Fragen über Fragen…
• ein Beamter auf Lebenszeit lässt sich von der Mafia kaufen?
• warum er sein Amt noch jahrelang fortsetzen durfte, ist uns ein Rätsel
• ein Untersuchungsausschuss soll ein mögliches Behördenversagen aufdecken
• warum Justizministerin Wahlmann keinen Justizskandal sieht, ist uns auch ein Rätsel
• im Ergebnis können durch so einen Ausschuss sicher Missstände und Fehlverhalten von Regierung und Verwaltung aufgeklärt werden
• am Ende wird aber in so einem Ausschussverfahren niemand verurteilt oder freigesprochen
• ob also das mutmaßliche Behördenversgagen je aufgeklärt wird, bleibt so fraglich
• bleiben wird wohl ein massiver Vertrauensbruch in die Justiz
• die internen Kontrollmechanismen innerhalb der Justiz müssen wohl ebenfalls dringend aufgearbeitet bzw. reformiert werden
• es wird wohl trotz allem der größte Justizskandal Niedersachsens bzw. einer der größten Deutschlands bleiben

Dann sind wir – wie immer – gespannt, wie Ihr den Fall seht?
Ist die Freiheitstrafe angemessen?

Damit wünschen wir Euch ein schönes und erholsames Wochenende!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

Quellen
www.tagesschau.de vom 20.03.2026
süddeutsche zeitung vom 20.03.2026
www.ndr.de vom 20.03.2026 und 01.04.2026
www.zeit.de vom 20.03.2026
www.lto.de vom 20.03.2026

Recht-Aktuell vom 06.05.2026 Heute: Werbung bzw. „Was macht Ihr eigentlich so?“ Es kommen immer wieder Anfragen von Euch...
06/05/2026

Recht-Aktuell vom 06.05.2026

Heute: Werbung bzw. „Was macht Ihr eigentlich so?“

Es kommen immer wieder Anfragen von Euch, welche Rechtsgebiete wir eigentlich bearbeiten.
Ob wir diesen oder jenen Fall bearbeiten würden.
Viele fragen auch, ob wir sie denn auch außerhalb von Mecklenburg/Vorpommern vertreten können.
Hier einmal eine kurze aktuelle Zusammenfassung:

Unsere 2 Haupttätigkeitsschwerpunkte sind:


—> Familienrecht

• diesen Bereich bearbeitet Eure Rechtsanwältin Kathrin Bliefert
• er beinhaltet u.a.:
• Scheidungen
• Unterhaltsangelegenheiten
• Umgangsverfahren
• Zugewinnberechnung
• Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
• Hausratsteilung usw.
• also das gesamte Verfahren von der Trennung der Partner bis zur Verhandlung zur Scheidung
• aber auch das Erstellen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen


—> Arbeitsrecht

diesen Bereich bearbeitet Euer Rechtsanwalt Thomas Krafczik
es betrifft u.a.:
• Kündigungsschutzklagen
• Zahlungsklagen
• Abwicklungsvereinbarungen mit Abfindungen aushandeln
• Prüfung von Arbeitszeugnissen usw.
• Erstellung von Arbeitsverträgen


Tipps für Arbeitnehmer:

1.Tipp: sich sofort krankschreiben lassen nach Erhalt einer Kündigung bis zum Beschäftigungsende ist eine ganz schlechte Idee!!
2. Tipp: daher nach Erhalt einer Kündigung sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren (gern auch uns 😊) und sich beraten/aufklären lassen
3, Tipp: schließt eine Rechtsschutzversicherung ab (ca. 300 € jährlich), denn gerade im Arbeitsrecht tragt Ihr Eure Anwaltskosten in der 1. Instanz selbst, egal ob man gewinnt oder verliert


Tipps für Arbeitgeber:

1. Tipp: wütend und per Schnellschuss mit einer fristlosen Kündigung zu agieren ist auch keine gute Idee!!
2. Tipp: vorher einen Rechtsanwalt kontaktieren, um das Für und Wider abzuklären oder auch eine beiderseitige vernünftige Lösung zu finden



Weitere Rechtsgebiete, die wir bearbeiten:


—> Vertragsrecht

• betrifft praktisch alle Verträge, die das BGB kennt
• u.a. Kaufrecht und Darlehensrecht
• Werkvertragsrecht
• Mietrecht


—> Verkehrsrecht

• Abwicklung von Verkehrsunfällen
• vom Unfalltag an übernehmen wir die gesamte Schadensabwicklung bis zur vollständigen Regulierung
• wir machen u.a. die PKW-Kosten und die Gutachterkosten, den Nutzungsausfall geltend
• bei Personenschäden Schmerzengeld und Haushaltsführungsschaden
• freiwillig zahlen die Versicherungen leider immer noch ungern
• die Anwaltskosten zahlt der Verursacher, sie sind genau so eine Schadensposition wie z.B. der Gutachter


—> Erbrecht

• Testamentsaufsetzung
• Abwicklung von Erbstreitigkeiten
• Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen usw.


Wir bearbeiten die folgenden Bereiche u.a. nicht:

• Steuerrecht
• Sozialrecht
• Medizinrecht
• Verwaltungsrecht
• Baurecht


Das machen wir nicht, weil wir es nicht können 😊, sondern wir schaffen es einfach nicht mehr, alle Bereiche zu bearbeiten.
Gerade im Sozial- und Verwaltungsrecht dauern die Verfahren dazu oft Jahre, was weder Euch noch uns zufriedenstellt.
Wir mussten dann irgendwann Prioritäten setzen.


Deutschlandweite Vertretung?

•unsere 2 Kanzleien befinden sich bekanntlich im hohen Norden, in Rostock und in Kühlungsborn
• trotzdem können wir Euch deutschlandweit vertreten
• zum einen wird mittlerweile sehr viel telefonisch und digital abgewickelt
• aber auch im Gerichtswesen (man höre und staune) ist die moderne Technik angekommen
• so können wir die Verhandlungen im Wege der Videokonferenz aus den Büroräumen wahrnehmen
• ansonsten arbeiten wir natürlich mit Kollegen in ganz Deutschland auch vor Ort zusammen


Wie erreicht Ihr uns?

• das Rostocker Büro:
• 0381-68692006
info@kanzlei-rostock.com


• das Kühlungsborner Büro:
• 038293-433949
info@kanzlei-kuehlungsborn.com


Neben unserem Facebook-Auftritt hier (Ihr dürft immer gern teilen 😊)

findet Ihr oder all die, die nicht auf Facebook unterwegs sind, unsere wöchentlichen Beiträge auch auf


Instagram unter: rae.krafczik.bliefert

https://www.instagram.com/rae.krafczik.bliefert?igsh=dGdhb2h3c3c3MGVn&utm_source=qr

Also auch hier gilt: weitersagen und weitergeben! Und uns natürlich gern auch dort folgen 😉


Und zum Schluss für heute und weil Lachen gesund ist, der Richter-Witz des Tages:

„Herr Richter“, ruft der Angeklagte, „ich bestehe darauf, dass auch der zweite Augenzeuge
meines Autounfalls vernommen wird!“
Richter: „Es gibt nur einen.“
Angeklagter: „Aber ich habe doch zwei gesehen!“
Richter: „Deshalb wurde ihnen ja auch der Führerschein abgenommen!“


So, das soll es für heute kurz gewesen sein.
Die Wochenmitte ist bereits erreicht, wir wünschen daher allen eine erfolgreiche Restwoche!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

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Adresse

August-Bebel-Straße 11
Rostock
18055

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 14:00

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