Rechtsanwälte Krafczik & Bliefert GbR

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Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, wir versprechen Ihnen aber, dass wir Ihren Fall mit vollem Einsatz bestmöglich bearbeiten werden. Seit vielen Jahren sind wir bereits gemeinsam beruflich verbunden und starten nun in neuer Besetzung durch.

14/04/2026

Recht-Aktuell vom 14.04.2026


Die Bundesregierung hat ein neues Entlastungspaket beschlossen.
Es wird einen befristeten Tankrabatt geben und die Möglichkeit einer Entlastungsprämie.


Das sind die Details:


1. Tankrabatt

• der Preis je Liter für Diesel und Benzin soll um ca. 17 Cent gesenkt werden
• das erfolgt durch die Senkung der Energiesteuer (früher Mineralölsteuer)
• diese Maßnahme ist für genau 2 Monate geplant
• frühestens Anfang Mai wird die Regelung aber erst in Kraft treten
• die Regierung hofft, dass die Mineralölkonzerne diese Entlastung „direkt und ohne Einschränkungen“ weitergeben
• nach Ablauf von 2 Monaten gelten die alten Steuersätze wieder automatisch


2. Entlastungsprämie

• Arbeitgeber können bis zum Ende 2026 an die Arbeitnehmer einen sog. Krisen-Bonus auszahlen
• bis zu 1.000 € können ausgezahlt werden
• die Zahlung ist steuerfrei, sozialversicherungsfrei und freiwillig
• die Unternehmer/Firmen können diese Prämie von der Steuer absetzen
• das Gesetz hierzu muss erst noch in Kraft treten
• die Details sollen „in den kommenden Wochen“ erarbeitet werden
• genaueres ist noch nicht bekannt, es dürfte ähnlich wie bei der Inflationsausgleichsprämie laufen


3. kurzes Fazit

• diese Entlastungen hätten nach unserer Auffassung schon vor Wochen entschieden werden können
• die ganz große Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Maßnahmen können wir leider auch noch nicht erkennen
• es wird sich zeigen, ob die 17 Cent der „große Wurf“ sind
• fraglich ist, wieviel überhaupt von den 17 Cent bei Euch ankommen
• woher die Hoffnung kommt, dass die Mineralölkonzerne die 17 Cent durchreichen werden, können wir nicht sagen
• vor 4 Jahren jedenfalls, bei Beginn des Ukrainekrieges haben sie es auch nur teilweise getan
• Herr Klingbeil: „Wir lassen die Menschen in dieser Krise nicht allein.“…..
• statt nun aber sofort Bundestag und Bundesrat tätig werden zu lassen, brauchen wir zur Umsetzung erst einmal mindestens 3 weitere Wochen
• daher ist Herrn Söders Einschätzung, die Ersparnis kommt „schnell, direkt, wuchtig, unbürokratisch“ nicht so ganz richtig
• die 1000 € Entlastungsprämie zahlt nicht der Staat
• diese Möglichkeit der Zahlung wird vielmehr auf die Arbeitgeber „abgewälzt“
• einen Rechtsanspruch als Arbeitnehmer habt Ihr nicht
• dem Staat entgehen lediglich Steuern
• diese will man durch eine vorgezogene Erhöhung der Tabaksteuer ausgleichen


Damit seid Ihr kurz auf den neuesten Stand gebracht.
Wir sind auf die weiteren Entwicklungen und auch auf Eure Meinungen gespannt.

Wir wünschen Euch eine schöne stressfreie Woche!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

11/04/2026

Recht-Aktuell vom 11.04.2026

Heute: Die falsche Lehrerin!
Jahrelang hatte L. mit gefälschten Qualifikationen als Lehrerin unterrichtet. Nun wurde sie wegen Betruges und Unterschlagung zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das sind die Details:


1. Der Sachverhalt

• die 41-jährige L. hat von 2021-2024 an verschiedenen Privatschulen in Heidelberg
gearbeitet
• ein Studium hatte sie nicht abgeschlossen
•sie unterrichtete aber in Mathe, Chemie und Physik
• um eingestellt zu werden, fälschte sie ihr Hochschulzeugnis
• sie erstellte sich auch ihr Führungszeugnis ohne Einträge
• in der Zeit verdiente sie ca. 190.000 Brutto
• schließlich kündigte ihr die Privatschule aber fristlos
• sie hatte monatelang wegen einer angeblichen Krebserkrankung gefehlt
• es kam heraus, dass sie auch die vorgelegten Atteste gefälscht hatte
• auf Nachfrage in der Arztpraxis kannte man sie dort nicht

• daraufhin zog sie ins Saarland
• dort bewarb sie sich im September 2024 in Homburg in einer Privatschule
• auch hier legte sie gefälschte Zeugnisse vor
• im April 2025 wurden diese Fälschungen entdeckt
• es erfolgte erneut die fristlose Kündigung
• sie soll sich ein Gehalt von 11.000 € erschlichen haben
• im Oktober 2024 wollte sie bei ihrer Bank ein Darlehen von 25.000 € erhalten
• die Gehaltsnachweise waren – ihr ahnt es – natürlich auch gefälscht
• das Gehalt war zu hoch angegeben, die Bankangestellte wurde stutzig

• die Bank stellte Strafanzeige, worauf die Staatsanwaltschaft ermittelte
• in den Gehaltsnachweisen war u.a. eine Privatschule als Arbeitgeber aufgeführt, bei der sie nicht beschäftigt war
• die weiteren Ermittlungen ergaben diverse Vorstrafen
• bereits 2021 wurde sie zu einer Bewährungsstrafe in Rheinland-Pfalz verurteilt
• hier hatte sie sich mit gefälschten Universitätsabschlüssen den Zugang zum Referendariat erschlichen
• Ende 2023 wurde sie in Heidelberg zu einer weiteren Bewährungsstrafe verurteilt
• Grund: Urkundenfälschung
• daraufhin erließ das AG Heidelberg September 2025 einen Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr
• zum Verhängnis wurde ihr schließlich ein Verkehrsunfall
• diesen wollte sie bei der Polizei anzeigen
• da aber ein Haftbefehl vorlag, wurde sie am 24.09.2025 verhaftet
• seitdem saß sie in Untersuchungshaft


2. Das Verfahren

• die Staatsanwaltschaft klagte sie Mitte Dezember 2025 u.a. an wegen gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung
• neben den oben aufgeführten Fällen hatte sie sich in einem weiteren Fall noch ein Darlegen von 30.000 € erschlichen
• die Angeklagte räumte schon zum Prozessauftakt alle Vorwürfe ein
• eine Psychiaterin bescheinigte ihr, dass sie narzisstische und geltungsbedürftige Züge aufweise
• sowohl die Verteidigung als auch der Staatsanwalt beantragten eine hohe Freiheitsstrafe

• am 30.03.2026 verkündete das Landgericht Heidelberg dann das Urteil:
• die Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt
• der von der Angeklagten verursachte Schaden von 123.634,92 € wird eingezogen
• das ist genau das Nettogehalt, dass sie über die Jahre erhalten hat
• das Gericht sprach von hoher krimineller Energie, von einem von ihr aufgebauten Lügengebäude, was nun einstürzte
• so habe sie u.a. Universitätsabschlüsse, Hochschulzeugnisse und Atteste manipuliert, Führungszeugnisse ohne Einträge erstellt, Gehaltsnachweise gefälscht usw.


3. Fazit

Erfreulicherweise wurde der Hochstaplerin doch noch das Handwerk gelegt.
Es bestätigt sich immer wieder: „Lügen haben kurze Beine“.
Schlimm ist es nur, dass es im Ergebnis so lange dauerte, bis ihrem betrügerischen Treiben ein Ende bereitet wurde.
Unter anderem hat es damit zu tun, dass sie in 3 verschiedenen Bundesländern ihr Unwesen trieb.
Es zeigt aber auch, dass es gravierende Sicherheitslücken bei der Überprüfung von Qualifikationen gibt.
Abzuwarten bleibt, ob L. nach ihrer Entlassung jemals „ mit ehrlicher Arbeit“ diesen von ihr angerichteten Schaden von ca. 124.000 € wiedergutmachen kann.


Dann sind wir – wie immer – auf Eure Kommentare gespannt.

Damit entlassen wir Euch in das Wochenende.
Die Sonne haben wir schon einmal für Euch bestellt!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert


Quelle:
www.swr.de vom 26.09.2025, 02.01.2026, 30.03.2026
www.tagesschau.de vom 23.03.2026 und 30.03.2026
Süddeutsche Zeitung vom 31.03.2026

04/04/2026

Recht-Aktuell vom 04.04.2026

Die hohen Spritpreise sind wohl derzeit das Reiz-Thema Nr.1 in Deutschland!
Der Ärger an der Tanksäule wird wohl noch länger andauern.
Was aber sind die Ursachen der hohen Preise und warum sind sie gerade in Deutschland so hoch?
Was unternehmen die anderen europäischen Länder?
Was könnt Ihr eigentlich derzeit tun, um Sprit zu sparen.
Weil derzeit täglich permanent Nachrichten hierzu auf uns einprasseln, haben wir einmal versucht , das Ganze etwas zu sortieren und übersichtlicher bzw. klarer zu machen.


Das sind die Details:


1. Ursache der hohen Spritpreise

• 28.02.2026 - der völkerrechtswidrige Angriff der USA und Israels auf den Iran
• der Angriff verstößt gegen das Gewaltverbot
• sog. humanitäre Interventionen oder „Präventivschläge“ sind unzulässig
• dadurch ist die Schiffsroute von Hormus gesperrt
• dadurch sind die Rohölpreise gestiegen
• hinzu kommt die hohe Steuerlast auf den Sprit
sowie die erhöhten CO² Abgaben


2. Wer verdient an den hohen Preisen?

• die Mineralölkonzerne
• der „Kuchen“ wird im Wesentlichen unter 5 Unternehmen aufgeteilt: Aral, Shell, Esso, Total Energies und Jet,
• diese beherrschen 2 Drittel des Marktes
• die Tankstellenbetreiber
• der Staat


3. Wie setzen sich die hohen Kosten zusammen?

• gerade in Deutschland sind die Steuern und Abgaben sehr hoch
• sie machen häufig mehr als die Hälfte des Gesamtpreises aus
• es fallen an: Energiesteuer, CO²- Abgabe und Mehrwertsteuer
• in Deutschland existiert ein besonders hoher Umweltaufschlag wie den CO²-Preis
• im Jahr 2025 betrug der Steuer- und Abgabenanteil ca. 64 % bei Benzin und ca. 56 % bei Diesel
• wir verdeutlichen das mal an 2 Beispielen

—> Beispiel 1:
• Steuern und Abgaben auf Super E 10
• Der Literpreis beträgt z. B. 2,09 €
• davon:
• 65,4 Cent Energiesteuer
• 15,6 Cent CO²-Abgabe
• 33,3 Cent Mehrwertsteuer
• 94,2 Cent Gewinn und Kosten

—> Beispiel 2:
• Der Dieselpreis beträgt z.B. 2,31 €
• davon:
• 47,0 Cent Energiesteuer
• 17,3 Cent CO²-Abgabe
• 36,8 Cent Mehrwertsteuer
• 129,5 Cent Gewinn und Kosten


4. Wieviel verdient der Staat daran pro Jahr?

• nur durch das Tanken nimmt er täglich weit über 100 Millionen Euro ein
• das sind dann also pro Jahr weit über 36,5 Milliarden Euro


5. Was hat der Staat bisher gegen die Kostenexplosion getan?

• seit dem 01.04.2026 darf nur 1 x pro Tag, um 12.00 Uhr, der Preis erhöht werden
• Preissenkungen sind weiter möglich
• das Kartellamt erhält mehr Befugnisse, um gegen überhöhte Preise und Absprachen der Mineralölkonzerne vorzugehen


6. Was haben die Maßnahmen bisher gebracht?

• leider nichts ☹
• die Preise sind eher höher als vorher
• so ganz überraschend ist das nicht, denn die deutsche Regelung folgt dem Modell in Österreich
• dort hat es nachweislich ebenfalls keine Ersparnis gebracht, die Kosten sind ebenfalls deutlich gestiegen


7. Was machen denn die anderen europäischen Länder?

• Steuersenkungen z.B. in Spanien, Luxemburg, Österreich, Frankreich, Italien
• Preisdeckel z.B. in Kroatien, Ungarn, Polen, Slowenien, Serbien, Belgien
• Italien hat z.B. schon im März erst einmal befristet für 20 Tage die Spritpreise um ca. 25 Cent pro Liter gesenkt
• Kroatien: Diesel darf max. 1,55 €, Benzin 1,50 € kosten
• Ungarn: Diesel darf max. 1,56 € und Benzin 1,51 € kosten
• Griechenland: will Begrenzung der Gewinnspannen der Unternehmen einführen usw.


8. Sind in Deutschland weitere Maßnahmen geplant?

• leider kann hier nur spekuliert werden
• auf jeden Fall dauert es wieder viel zu lange
• geprüft werden weitere Schritte, falls der „Iran-Krieg“ länger andauert und die Preise weiter steigen
• Entlastungen sind „möglichst“ noch in diesem Monat geplant
• im „Gespräch“ sind u.a. eine „Übergewinnsteuer“ für die Mineralölkonzerne und ein Spritpreisdeckel
• die Bundesregierung hat dazu eine sog Task-Force gebildet
• der ADAC empfiehlt die vorübergehende Absenkung der Energiesteuer, das wäre eine Entlastung um 15 Cent


9. Was könnt Ihr derzeit u.a. konkret tun, um Sprit zu sparen?

• mit geringerer Geschwindigkeit fahren
• Beispiel: fährt man statt 130 km/ h nur 100 km/h spart man ca. 22 % Benzin
• unnötigen Ballast aus dem Kofferraum entfernen, denn er erhöht den Verbrauch
• korrekter Reifendruck
• früher hochschalten und mit niedriger Drehzahl im hohen Gang fahren
• Nutzung der Motorbremse


10. Fazit:

Festzuhalten ist, dass Auslöser der Preisspirale an der Tanksäule nicht die deutsche Regierung ist , sondern hauptsächlich die US-Regierung Trump.
Trotzdem möchte man der Regierung Merz fast zurufen, macht endlich etwas, um die Bürger schnell und spürbar zu entlasten!
Und jetzt bitte nicht wochenlang in der Öffentlichkeit diskutieren und jeden Vorschlag zerreden, sondern es braucht Ergebnisse.
Nachdem der Herbst der Reformen schon ausblieb, wäre es doch Zeit für Reformen /oder Entlastungen im Frühjahr!
Man muss sich doch nur bei den europäischen Nachbarn umschauen!
Und ja, auch wenn das einigen weh tut, es wäre an der Zeit, über ein Tempolimit (z.B. auf Autobahnen 130 km/h) ernsthaft nachzudenken, denn nur das führt auf Dauer zu Ersparnissen.
Mal abwarten, ob die Politik sich das traut.
Die anderen europäischen Staaten zeigen doch, dass es geht. Sowohl bei schnellen Maßnahmen gegen die Preisspirale als auch beim Tempolimit.

Auch wir sind gespannt, wie sich die Dinge weiter entwickeln.
Wir werden berichten.
Was sagt ihr zu den Preisen an der Tankstelle?
Kommt für Euch ein Tempolimit in Frage?

So, jetzt freuen wir uns aber auf das Osterfest!
Wir wünschen (trotz der hohen Spritpreise ☹) allen ein schönes langes Osterwochenende und einen fleißigen Osterhasen!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

Quellen:
www. adac.de vom 31.03.2026
zdf-heute vom 11.03./30.03.2026
www.tagesschau.de vom 31.03.2026
www.bundesrfegierung.de vom 01.04.2026
www.bild.de vom 26.03.2026
www.ndr. de vom 18.03.2026
www.zeit.de vom 03.04.2026

28/03/2026

Recht-Aktuell vom 28.03.2026

Der Monat April steht schon wieder vor der Tür und er bringt eine Vielzahl neuer Gesetze und Regelungen mit sich.
Es betrifft u.a. Spritpreise bzw. Preiserhöhungen an der Tankstelle, Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst, kostenlose Lungenkrebs-Früherkennung, Lachgas-Verbot für Minderjährige, Vaterschaftsanfechtung usw.


Das sind die Details:


1. Spritpreise

• am 26.03.2026 hat der Bundestag erste Maßnahmen gegen die hohen Spritpreise beschlossen
• bisher hatten Tankstellen bis zu 50 Mal am Tag die Preise geändert
• damit ist jetzt Schluss!
• die Preise dürfen nun nur noch 1 x pro Tag erhöht werden: um 12.00 Uhr mittags
• Preissenkungen sind aber weiter möglich
• Ziel: Verhinderung hoher Preissprünge
• Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet
• der Bundesrat hat am 27.03.2026 der neuen Regelung zugestimmt
• damit soll die Regelung noch vor Ostern 2026 in Kraft treten
• im Ergebnis kann das aber nur ein 1. Schritt sein….


2. Öffentlicher Dienst

• zum 01.04.2026 steigen für ca. 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder die Löhne
• die Steigerung beträgt 2,8 %
• mindestens aber um 100 €
• es betrifft insbesondere Angestellte in Verwaltung, Schulen und Kitas
• diese Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft gilt für alle Bundesländer
• einzige Ausnahme: Land Hessen (das wird getrennt verhandelt)
• die nächste Erhöhung erfolgt zum 01.03.2027


3. Lungenkrebs-Früherkennung

• zum 01.04.2026 startet ein jährliches kostenloses Lungenkrebsscreening
• es erfolgt mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT)
• die Möglichkeit gilt für starke Raucher zwischen 50 und 75 Jahren
• den Anspruch haben sowohl aktive als auch ehemalige starke Raucher
• Ziel: die Untersuchung soll Tumore in einem frühen und besser behandelbaren Stadium erfassen
• finanziert wird es von den gesetzlichen Krankenkassen
• es dürfte aber wohl zu längeren Wartezeiten kommen
• Grund: erst noch notwendige Fortbildungen und Genehmigungen bei Radiologen


4. Vaterschaftsanfechtung

• zum 01.04.2026 tritt das neue Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung in Kraft
• damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.04.2024 umgesetzt
•die Rechte biologischer Väter werden gestärkt
• künftig können leibliche Väter die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes effektiver anfechten
• das ist auch dann möglich, wenn eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind besteht
• der leibliche Vater kann also die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zu seinem Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde
• die alte Regelung, die eine Anfechtung bei der sog. bestehenden sozial-familiären Beziehung ausschloss, war als verfassungswidrig eingestuft worden
• Kinder ab 14 Jahren können aber künftig durch die Verweigerung ihres Einverständnisses eine Vaterschaftsanfechtung verhindern


5. Technik

• ab dem 28.04.2026 müssen alle neu in der EU angebotenen Laptops einen USB-C-Ladeanschluss besitzen
• leistungsstarke Geräte müssen diesen zumindest zusätzlich haben
• Ziel: weniger Elektroschrott und einheitliche Ladekabel für fast alle mobilen Endgeräte


6. Lachgas-Verbot

• ab dem 12.04.2026 gilt ein Lachgas-Verbot für Minderjährige
• sie dürfen es dann weder erwerben noch besitzen
• Grund: der Konsum ist mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden
• das geht von Bewusstlosigkeit bis zu bleibenden Schäden des Nervensystems
• generell verboten wird der Online - Handel mit Lachgas
• gleiches gilt für den Kauf an Automaten


7. Reisepass

• ab dem 12.04.2026 wird das digitale Ein- und Ausreisesystem (EES) eingeführt
• es wird dann an allen EU-Außengrenzen vollständig genutzt
• es gilt für alle, die in Nicht-EU-Länder reisen oder aus Nicht-EU- Ländern einreisen
• damit entfällt der klassische Stempel in den Reisepass
•das Ein- uns Ausreisen wird nun elektronisch erfasst
• erfasst werden biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsscans
• Ziel: mehr Sicherheit und Beschleunigung der Abläufe an der Grenze


8. Verkehrssicherheit

• vom 13.-19.04.2026 findet deutschlandweit die sog. „Speedweek“ statt (außer Saarland)
•das ist eine Aktionswoche zur Förderung der Verkehrssicherheit
• es werden vermehrt Radarkontrollen stattfinden
• Ziel: den Autofahrer daran zu erinnern, dass Geschwindigkeitsvorgaben einzuhalten sind!
• Höhepunkt: der bundesweite Aktionstag am 15.04.2026


9. Wichtige Termine

• 01.04.2026 Tag der Aprilscherze 😊
• 03.04.2026 Karfreitag (Feiertag)
• 06.04.2026 Ostermontag (Feiertag)
• 26.04.2026 – 40. Jahrestag der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl (Reaktorblock 4 war explodiert)30.04.2026 Walpurgisnacht /Tanz in den Mai


So, dann solltet Ihr auch rechtssicher durch den April kommen.
Vergesst bitte nicht, die Uhren eine Stunde vorzustellen, am 29.03.2026 von 02.00 auf 03.00 Uhr, sonst kommt Ihr Montag zu spät zur Arbeit 😊
Damit wünschen wir Euch ein schönes erholsames Wochenende!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

21/03/2026

Recht-Aktuell vom 21.03.2026

Der tragische Fall am Großglockner

Ein Bergsteiger versucht mit seiner Partnerin den Großglockner zu besteigen.
Trotz extremster Wetterbedingungen und Erschöpfung setzen sie die Tour fort.
Der Mann lässt sie schließlich zurück, um Hilfe zu holen.
Die Frau erfriert.
In einem viel beachteten Gerichtsprozess wird er wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt.
Das Strafmaß: 5 Monate auf Bewährung und 9.600 € Geldstrafe.
Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt legen Berufung ein.

Das sind die Details:


I. Der Fall bzw. das Drama am Großglockner


1. Teil:

• Thomas P. , 37 Jahre alt, ist ein erfahrener Bergsteiger
• am 19.01.2025 will er mit seiner ebenfalls sportlichen Partnerin Kerstin G., 33 Jahre alt, den Großglockner besteigen
¥ die Touren starten stets spätestens um 05.00 Uhr, damit man den Gipfel im Hellen erreicht
•die Beiden starten erst um 06.40 Uhr
gegen 09.30 Uhr sind sie in 2802 m Höhe an der sog. Stüdlhütte
• hier gibt es 2 Aufstiegsvarianten
• sie nehmen nicht den normalen Weg, sondern die schwierige, sehr steile Variante
•an der Stelle stehen unzählige Warnhinweise
bis zum sehr mühsamen Einstieg in den Grat sind max. 2 Stunden vorgesehen
• die Beiden brauchen bereits dafür viel zu lange
gegen 14.50 Uhr erreichen sie den Frühstücksplatz
• Warnschild: wer länger als 3 Stunden von der Stüdlhütte bis zum Frühstücksplatz benötigt, der soll den Aufstieg abbrechen und umkehren
• die Beiden haben mehr als 5 Stunden gebraucht
es war die letzte Chance zum Umkehren


2. Teil

• der Gipfel ist „nur“ 248 m entfernt
• das Wetter wurde immer schlechter und es war klar, dass sie in Dunkelheit geraten
• trotzdem steigen sie weiter auf
• die Temperaturen sind schon unter 0 Grad
• gegen 16.50 Uhr geht die Sonne unter, der Gipfel ist weit entfernt
• mit eingeschalteten Stirnlampen erscheinen sie wie Glühwürmchen am Berg
• die Bergretter sehen über eine We**am die beiden Kletterer
• da das so späte Klettern in dieser Jahreszeit ungewöhnlich ist, wird die Alpinpolizei alarmiert
• P. wird angerufen - obwohl der Empfang gut ist, geht er nicht ans Telefon
•• ein Hubschraubereinsatz soll klären, ob die Zwei in Not sind
• gegen 22.30 Uhr kommt der Hubschrauber an und sieht die Beiden im Suchscheinwerferlicht- 100 m unterhalb vom Gipfel
• es gibt bestimmte Signale für Notfälle am Berg
• die Beiden reagieren nicht, klettern einfach weiter, der Hubschrauber dreht ab
• auch hier wäre noch Rettung möglich gewesen,
• die sog. Rettungskette wäre angelaufen
• P. sagt später, man habe sich gut gefühlt und es war ja nicht mehr weit zum Gipfel


3. Teil

• jetzt sind die Beiden endgültig auf sich allein gestellt
• es geht nur mühsam Meter für Meter voran
• es geht über steile Felsplatten, oft nah am Abgrund
• mittlerweile sind sie über 17 Stunden unterwegs
stürmische Böen bis zu 74 Km/h, eiskalter Wind , Minus 8 Grad
• es ist stockdunkel und immer die Angst vor einem Absturz
• Kerstin G. geht 40 m unter dem Gipfel endgültig die Kraft aus
• zuletzt kriecht sie nur noch auf allen vieren
• gegen 0.35 Uhr ruft P. erstmals die Alpinpolizei an
• das Gespräch endete unklar und abrupt,
• die Polizei rief noch beide Telefonnummern mehrfach an, auch eine WhatsApp blieb unbeantwortet
• bis 02.00 Uhr bleibt P. noch bei seiner Partnerin
aber weder die Rettungsfolie, die Kerstin G. mit hatte, wird benutzt und auch der Biwaksack, mit dem man die Überlebenschancen erhöht, bleibt im Rucksack


4. Teil

• Thomas P. klettert allein weiter
• er lässt Kerstin P. schutzlos zurück
• er will Hilfe holen, teilt er später mit
gegen 03.30 Uhr erreicht er eine leere Hütte und setzt einen Notruf ab
• weil eine Bergung per Hubschrauber möglich ist, beginnen die Bergretter mit dem Aufstieg
• gegen 10.00 Uhr finden sie Kerstin G: zusammengekauert und erfroren
• Rucksack und Snowboard trägt sie immer noch auf dem Rücken
• Kerstin G., die die Berge liebte, wurde in Salzburg beigesetzt


II. Die Anklage

• P. war der deutlich versiertere Bergführer
• ohne ihn wäre Kerstin G. nie auf den Großglockner geklettert
• in einem Gutachten sind die vielen Fehler von P. festgestellt worden
• so habe er die Zeitlimits nicht eingehalten
• er ließ zu, dass sie keine ausreichende Rettungsausrüstung hatte
• er ließ auch zu, dass sie nur mit Snowboardausrüstung ging
• es ist sein Versäumnis, nicht rechtzeitig den Notruf abgesetzt zu haben
• auch der Hubschrauberbesatzung habe er kein Signal gegeben
• er habe Kerstin P. schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert zurückgelassen

•eine Ex-Freundin sagte aus, P. habe sie auch bei einer Route auf dem Großglockner allein zurückgelassen, weil sie zu langsam war
mitten in der Nacht: „Da war er auf einmal weg“


III. Das Urteil

• Landgericht Innsbruck vom 19.02.2026
• der Angeklagte P. wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von 5 Monaten verurteilt
• dazu erhielt er eine Geldstrafe von 9.600 € (240 Tagessätze a 40 €)
• das Gericht bejahte die sog. „faktische Führerschaft“ des erfahrenen Bergsteigers
• er habe keine Rücksicht darauf genommen, dass die Freundin vorher keine so herausfordernden Bergtouren im Winter gemacht hatte
• er habe seine Partnerin falsch eingeschätzt
• er habe die Tour trotz erkennbarer Überforderung von Kerstin G. nicht abgebrochen
• strafmildernd wurde bewertet, dass er bisher unbescholten war, seine Lebensgefährtin verlor und die öffentliche Diskussion belastend sei
• das Gericht: „Kein Urteil der Welt bringt Ihnen Ihre Freundin zurück“


Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein.
P erklärte dem Gericht, das es ihm unendlich leid tut, er bekannte sich aber nicht schuldig.


Wir haben den Sachverhalt so ausführlich geschildert, um einmal die gesamte Dramatik des Aufstiegs aufzuzeigen und zu verstehen.
Nur so kann sich jeder ein möglichst genaues, eigenes Bild über diese Tour mit tragischem Ausgang machen kann.
Jetzt seid Ihr dran.
Kann man P einen Vorwurf der Tötung machen und ist die Strafe gerechtfertigt.
Oder hat Kerstin G. sogar ihrer Tod selbst verschuldet und verursacht?


Trotz dieser unsagbar traurigen Geschichte wünschen wir Euch ein schönes sonniges warmes Wochenende!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

Quelle:
Spiegel vom 30.01.2026, S. 104-108
www.alpin.de vom 24.02.2026

14/03/2026

Recht-Aktuell vom 14.03.2026

Dass ein Student, der kein BAföG bekommt, Wohngeld beantragt und dann auch bekommt , ist noch normal.
Unser „Student“ studiert aber schon 34 Jahre lang, also 68 Semester und ist über 60 Jahre alt.
Er bekam bereits über mehrere Jahre Wohngeld.
Als die Behörde seine Anträge für 2022 ablehnt, zog er sogar vor Gericht.
Das Gericht machte dem endgültig ein Ende und sah deutliche Tendenzen von Missbrauch.
Das VG Schleswig wies seine Klage ab.
Was lustig klingt, ist an sich ein Trauerspiel und belegt, wie leicht scheinbar das Sozialsystem ausgenutzt werden kann.


Das sind die Details:


1. Der Fall

• 1985 begann unser 1965 geborener Student an der Universität Hamburg mit dem Studium der Volkswirtschaftslehre
• nach ca. 28 Jahren, also nach 56 Semestern schloss er es als Diplom-Volkswirt ab
• danach begann er in Hamburg ein Philologie-Studium
• für sein Eigenheim in Schleswig-Holstein erhielt er bereits 5 Jahre lang, von 2017-2021 Wohngeld
• 2022 beantragte er erneut Wohngeld
• der Antrag wurde nun aber abgelehnt
• die Behörde argumentierte u.a. damit, dass der Student das Wohngeld „zur Durchführung eines eher hobbymäßig betriebenen Studiums“ benötigt und es „auf dessen Subventionierung durch staatliche Hilfen“ anlegt
• dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht Schleswig


2. Die Entscheidung

• Die Klage wurde abgewiesen! (Urteil VG Schleswig, vom 13.02.2026, Az: 15 A 71/23)
• bei 68 Semestern konnte das Gericht kein ernsthaft und zielgerichtet betriebenes Studium mehr erkennen
• ein Indiz wäre bereits die sehr erhebliche Überschreitung der Regelstudienzeit
• es ist ihm zuzumuten, seinen Lebensunterhalt und damit auch die Wohnkosten selbst durch einen Job zu sichern
• ein Langzeitstudent ist daher für sich eigenverantwortlich
• damit bekommt er lediglich für das letzte Studienjahr kein Geld


3. Rechtslage

• Wohngeld hängt grundsätzlich von Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten ab
• daher haben Studenten auch grundsätzlich einen Anspruch
• bei missbräuchlicher Inanspruchnahme liegt ein gesetzlicher Ausschlussgrund vor nach § 21 Nr. 3 Wohngeldgesetz
• das Studium muss ernsthaft betrieben werden
• die Regelstudienzeit, also die übliche Dauer des Studiums ist nicht starr festgelegt
• einige Hochschulen setzen Höchststudiendauern fest
• im Wohngeldgesetz ist aber keine feste Höchststudiendauer festgelegt
• entscheidend soll nicht die Anzahl der Semester sein
• vielmehr ob der Wohngeldbezug im Einzelfall als unangemessen und sozialwidrig zu bewerten ist
• die Regelstudienzeit dient nur als Orientierung
Regelstudienzeit (Vorgabe) für Bachelor 6-8 Semester, für Staatsexamen 10-12 Semester
• nur derjenige, der also deutlich länger studiert und keine nachvollziehbaren Gründe für die Verzögerung darlegt, der riskiert , dass der Wohngeldanspruch wegfällt


4. Fazit

• die gute Nachricht: unser Student hat sein Studium im Sommersemester 2023 abgebrochen
• die allgemeine Reaktion dürfte sein: das kann doch alles nicht wahr sein!
• allein, dass die Behörde überhaupt Wohngeld bewilligt hat, nachdem das 1. Studium bereits abgeschlossen war, ist doch bereits skandalös
• auf die Idee, zu Unrecht erhaltene Wohngelder zurückzufordern oder gar den Behördenmitarbeiter in Regress zu nehmen kommt ohnehin niemand
• nun könnte man das Urteil oder ähnliche Fälle doch zumindest zum Anlass nehmen, um die Gesetze zu ändern oder zu verschärfen
• warum schafft man es als Gesetzgeber nicht, eine starre maximale Studiendauer im Gesetz aufzunehmen?
• diese könnt ja z.B. erst bei 7 Jahren liegen
wer es also nach 14 Semestern nicht gepackt hat, der kann gern weiter studieren, aber dann auf seine Kosten und nicht auf Kosten der Steuerzahler
• die Rechtslage wäre eindeutig und damit z.B. der Wohngeldanspruch ausgeschlossen
• der Effekt könnte sein, dass es derartige Missbrauchsfälle des wirklich schamlosen Ausnutzens des Sozialstaats nicht mehr gibt
• die Gerichte würden entlastet und müssten den klaren Fall, so wie er sich hier eigentlich darstellt, nicht seitenlang akribisch begründen
• falls sich in dieser Hinsicht etwas bewegt, werden wir berichten…..

Das Ausnutzen der Bildungs- und Sozialsysteme, wie in diesem krassen Fall dargestellt, ist leider kein Einzelfall.
In Mainz wurde auch 2025 einem 50 jährigen, der „erst“ 26 Jahre studiert hatte, die weitere Wohngeldzahlung gestrichen.
Wir sind gespannt, wie Eure Meinung zu diesem Fall ist, wie Ihr den „Langzeitstudenten“ bewertet.

Wir wünschen allen ein schönes Wochenende!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

07/03/2026

Recht-Aktuell vom 07.03.2026

Erinnert Ihr Euch noch?
Weil die 13 jährige zuckerkranke Emily auf einer Klassenfahrt verstarb, wurden die beiden Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Sie hatten von der Erkrankung nichts gewusst, hatten sie aber nicht vorher schriftlich abgefragt.
Nun klagt der Vater auf Schadenersatz.
Er verlangt vom Land ein Schmerzensgeld von 125.000 €.
Besteht ein Anspruch aus Sicht des Gerichts?


Das sind die Details:


1. Was war passiert? (Kurzversion)

• 2019 findet eine Klassenfahrt nach London statt
• die 13 jährige diabeteskranke Emily stirbt nach akuter Überzuckerung an einem Herzinfarkt
• weder die Schülerin noch die Eltern des Kindes hatten die Lehrerinnen von der Erkrankung informiert
• die Lehrer hatten sich aber nicht vor Reisebeginn schriftlich von Vorerkrankungen informiert
• daher haben sie den Tod von Emily mitverursacht
• die Lehrer wurden 2024 wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen von jeweils 180 Tagessätzen verurteilt, d.h. von 23.400 € und 7.200 €
• die Lehrer haben auch die Revision verloren, der BGH hat das Urteil bestätigt
• der Fall ist damit strafrechtlich abgeschlossen


2. Die Reaktionen auf die Verurteilung

• das Urteil löste ein erhebliches mediales Echo in Deutschland aus
• die Meinungen gingen dabei weit auseinander
• nur einige fanden das Urteil gerecht, weil sich die Lehrer mehr hätten kümmern müssen
• fast einhellig war man aber der Meinung, dass die Eltern vielmehr verpflichtet gewesen wären, die Lehrer von sich aus von der Erkrankung zu informieren
• auch Emily selbst hätte die Lehrer informieren können
so meinten viele von Euch, die Eltern tragen eine Mitschuld bzw. eine große Schuld
• Beispiele:
—> Karsten L.: „Dann müsste man ja die Eltern auch anklagen, weil sie es unterlassen haben, den Lehrern zu sagen, dass die Tochter Diabetikerin ist. Finde das Urteil nicht gerecht.“
—> Tina G.: „Meines Erachtens ist es die Pflicht der Eltern, die Lehrer vor der Fahrt über die Krankheit eines Schülers zu informieren und nicht umgekehrt.“
—> An Bo: „Eigenes Versagen kann doch nicht komplett auf die Lehrerinnen abgewälzt werden. Ich sehe einen Großteil der Schuld bei den Eltern.“
• Ihr könnt gern nochmals unseren ganzen Post vom 19.02.2024 mit zig weiteren Meinungen nachlesen


3. Die nächste Runde:

• Kay Sch., der Vater von Emily, hat nun 5 Jahre nach ihrem tragischen Tod das Land NRW verklagt
• er verlangt 125.000 € Schmerzens- und Hinterbliebenengeld
• weil die Lehrer als Beamte im Auftrag des Landes tätig waren, richtet sich die zivilrechtliche Klage nun gegen den Dienstherrn, also das Land NRW
• er leide an psychischen und physischen Folgen des Todes
• seine Erkrankung sei direkt auf den Tod der Tochter zurückzuführen
• er habe Depressionen, Schlafstörungen und Gedächtnisverluste
• er habe den fahrlässig verursachten und vermeidbaren Tod nicht verarbeitet
• seinen Beruf als Kraftfahrer könne er nicht mehr ausüben
• er wolle Gerechtigkeit und auf Behördenversagen aufmerksam machen
• das Geld wolle er nicht für sich, sondern in eine von ihm gegründete Stiftung stecken


4. Die Verhandlung

• Landgericht Düsseldorf, 18.02.2026
• das Gericht hält einen Anspruch des Vaters grundsätzlich für berechtigt
• die Lehrerinnen hätten ihre Amtspflicht, dass den Kindern nichts zustößt, verletzt
• daran bestehe kein Zweifel und daher hafte der Staat als Dienstherr
• an der Nähe des Vaters zu seiner Tochter habe es auch keine Zweifel
• zu klären sei daher die Frage, welche psychischen Erkrankungen der Vater durch den Tod erlitten habe und wie schwer diese wiegen
• mit der Höhe der begehrten Summe hat das Gericht aber so seine Probleme
• als Vergleich schlägt das Gericht die Zahlung von 25.000 € vor
• das Gericht: „mehr können wir, ehrlich gesagt, nicht gut begründen.“
• das Land hatte dazu seine Zustimmung signalisiert
• Kay Sch. hat den Vorschlag aber abgelehnt
• zu Beginn der Verhandlung hatte er noch erklärt, er wolle mit der Sache endlich abschließen
• die 25.000 € sind aber „völlig indiskutabel“
• die Argumentationen des Landes fand er sehr erniedrigend
• das Land bezweifelt, dass sein Gesundheitszustand ausschließlich auf den Tod zurückzuführen ist
• die Mutter von Emily hatte gegenüber Behörden mitgeteilt, dass keine enge Beziehung zwischen Vater und Tochter bestanden hat
• nun wolle er sich aber lieber noch durch einen psychiatrischen Sachverständigen begutachten lassen
• das Gericht wird den Kläger nun also durch einen Psychiater begutachten lassen


5. Fazit

• ohne Zweifel handelt es sich um einen äußerst tragischen Fall
• niemand möchte in der Haut der Eltern stecken, ihr Kind so früh zu verlieren
• aber ob dieser Weg der Rache der richtige ist?
• nach dem Urteil gegen die Lehrer sagt er noch, dass er froh ist, endlich zur Ruhe zu kommen
• ob das mit einem weiteren langwierigen Verfahren gelingt, darf bezweifelt werden
• kein noch so hoher Geldbetrag kann das Geschehene rückgängig machen
• ein Vergleich wäre sicher eher geeignet, für Genugtuung zu sorgen und mit dem Ganzen abzuschließen
• für seine psychische Gesundheit wäre es sicher ebenfalls sehr hilfreich
• der entsprechenden Argumentation des Gerichts wollte er aber nicht folgen
• soweit er mitteilte, mit der Hälfte seiner Forderung, also 62.500 € wäre er ggf. einverstanden, so erscheint uns diese Forderung stark überzogen und nicht gerechtfertigt
• der Kläger muss im Ergebnis beweisen durch ein Gutachten, dass sein derzeitiger gesundheitlicher Zustand ausschließlich auf den Tod von Emily zurückzuführen ist
• man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis der Gutachter kommt
• das Verfahren dürfte noch etwas länger andauern…..
• wir werden berichten….


Dann sind wir – wie immer – gespannt, was Ihr zu diesem sehr besonderen Fall meint.
Ist aus Eurer Sicht ein Schmerzensgeld gerechtfertigt oder eher nicht.
Müsste nicht auch ein Mitverschulden des Vaters berücksichtigt werden?


Wir wünschen allen ein wunderschönes Wochenende!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

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