23/05/2026
Recht-Aktuell vom 23.05.2026
Heute: Das „neue“ Heizungsgesetz!
Das Bundeskabinett hat es bereits beschlossen.
Das alte Heizungsgesetz ist dann Geschichte, das „neue“ soll wieder alle fossilen Heizarten ermöglichen.
Jetzt baut man aber eine Biotreppe ein.
Das alles hört sich kompliziert an. Das ist es auch!
Wir haben das Ganze einmal untersucht. Ist es der große Wurf der Regierung?
Erreichen wir damit die vereinbarten Klimaziele?
Das sind die Details:
1. Eckpunkte des neuen Heizungsgesetzes
• Name: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
• Abkürzung: GModG
• es wurde am 13.05.2026 vom Bundeskabinett beschlossen
• der Entwurf bzw. die neuen Vorgaben umfassen 166 Seiten
• künftig darf wieder jede beliebige Heizungsart installiert werden
• das ist dann auch noch nach 2045 möglich
• also auch konventionelle Heizkessel, die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden
• die bisherige Vorgabe, Heizungen künftig zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist ersatzlos gestrichen
• „der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte..“
• neu ist eine eingebaute „Biotreppe“
• verantwortlich für das neue Gesetz ist Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katharina Reiche
2. Was bedeutet die „Biotreppe“?
• diese startet erst 2029
• dann ist prozentual ein verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien mit einzubauen
• 2029 beträgt der Anteil 10%, 2030: 15%, 2035: 30% und 2040: 60%
• wer also einen neuen Kessel einbaut, muss mit seinem Versorger einen entsprechenden Vertrag über die Belieferung mit Bio-Heizstoffen schließen
• dazu kommt ab 2028 eine sog. „Grüngas- /Grünheizöl-Quote“
• das heißt, dass allen fossilen Brennstoffen ein grüner Anteil beigemischt werden soll
• die Eckpunkte hierzu sollen noch folgen, der Anteil soll aber nur bei 1 % liegen
• was dann der fossilen Energie beigemischt wurde, lässt sich auf die Biotreppe anrechnen
3. Was ist eigentlich mit dem Klimaschutz?
• Deutschland hat immer noch das Ziel, 2045 klimaneutral zu sein
• das ist im Koalitionsvertrag vereinbart
• im Gesetzesentwurf heißt es dazu: „Die Klimaschutzziele gelten..“
• die Regierung scheint selbst Bedenken zu haben, denn schon jetzt heißt es, das das Gesetz im Hinblick auf die Klimaschutzziele im Jahr 2030 evaluiert wird
• das bedeutet, dass das Gesetz also wieder verändert werden kann
4. Das Statement von Frau Reiche vor der Presse am 13.05.2026 im Wortlaut:
„Vielen Dank, vielen Dank für ihr Interesse.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird das alte Heizungsgesetz ersetzen.
Wir schaffen damit Investitionssicherheit.
Wir schaffen Planungssicherheit.
Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl.
Die starre 65% erneuerbaren Quote entfällt.
Die Zwangsberatung entfällt.
Der erzwungene Heizungsaustauch oder ein Verbot entfällt.
Dafür gibt es maßgeschneiderte Lösungen, die Hausbesitzer, die Vermieter in ihre Häuser einbauen können.“
5. Meinungen zum neuen Heizungsgesetz
• Umweltverband BUND: „Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe.“
• Nationaler Normenkontrollrat: dieser Gesetzesentwurf ist „eines der handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden.“
• …und weiter: „der Text sei in weiten Teilen kaum verständlich“
• Deutsche (Industrie- und Handelskammer): „Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik….“
• Klimaunion (Zusammenschluss von klimaschutzengagierten CDU/CSU-Mitgliedern): der Entwurf ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig
6. Ein Blick zu unseren Nachbarn
• Schweden: bereits seit der Ölkrise 1973 hat Schweden systematisch auf Fernwärme und Wärmepumpen umgestellt (vor über 50 Jahren!)
• Dänemark: hat den Einbau von Gasheizungen in Neubauten bereits seit 01.01.2013 verboten und setzt europaweit Maßstäbe bei großflächiger Fernwärmeversorgung (oft aus Geothermie oder Biomasse)
• Norwegen: beheizt fast alle Neubauten und auch ein Großteil des vorhandenen Bestands mit Wärmepumpen, unterstützt durch fast 100 % Strom aus Wasserkraft
• in allen 3 Ländern ist früh auf hohe CO²-Steuern gesetzt wurden
• dazu wurde der Ausbau erneuerbarer Energien konsequent subventioniert
• somit spielen im Gebäudesektor fossile Brennstoffe kaum noch eine Rolle
7. Wie geht es mit dem neuen Gesetz weiter?
• geplant war, dass es am 01.07.2026 in Kraft tritt
das wird wohl nichts mehr ☹
• der Bundestag hat die Juli-Frist gekippt
• der „neue“ Zeitplan sieht jetzt den 01.11.2026 vor
• Grund hierfür dürfte die Sommerpause sein
• es heißt jetzt, dass es „zwischen Juni und September“ im Bundestag beraten wird
• …und im Oktober dann im Bundesrat
8. Fazit
• die Union hatte das Ziel, das ungeliebte alte „Habecksche“ Gesetz unbedingt abzuschaffen
• das neue Gesetz schafft zwar neue Regeln, aber offenbar noch mehr Unsicherheiten
• habt Ihr alles verstanden? (wir jedenfalls nicht)
• vor allem wird aber noch mehr Bürokratie geschaffen
• unklar ist für uns auch wie man für das jetzt vorliegende Ergebnis mehr als 1 Jahr benötigt
• es enthält doch im Prinzip nur die Botschaft: Heizt doch einfach, womit Ihr wollt
• das blumige Statement der Frau Reiche hierzu könnt Ihr im Netz gern nachhören (aber Achtung, der Text, die Wörter und Silben werden relativ emotionslos stakkatoartig vorgetragen bzw. vorgelesen)
• dann baut man noch „als Alibi“ eine „Biotreppe“ ein, ist von dieser wohl selbst nicht so sehr überzeugt, denn man will das Ganze in 4 Jahren schon wieder überarbeiten
• diese Beimischung ist wenig überzeugend und wohl eher ein Ablenkungsmanöver, denn Verschlechterungen beim Klimaschutz werden in Kauf genommen
• die Klimaziele können so sicher nicht erreicht werden, es könnte praktisch das Aus bedeuten
der Klimaschutz steht derzeit nicht bei jedem ganz oben auf der Prioritätenliste (auch nicht bei der Regierung), aber eine Verantwortung für unsere Kinder und Nachfahren haben wir dennoch!
• warum man noch weitere 6 Monate wahrscheinlich braucht, bis das Gesetz in Kraft tritt, ist gar nicht mehr verständlich
• es scheint schlecht gemacht oder schlecht vorbereitet
• über den Tellerrand nach Nordeuropa hat man jedenfalls nicht geschaut
• fortschrittlich oder modern geht sicher anders
• ob das, was hier derzeit geplant ist, ohnehin vor dem Verfassungsgericht einer Überprüfung standhält, wagen wir zu bezweifeln
Dann solltet Ihr auch in Bezug auf das neue Heizungsgesetz auf den aktuellen Stand gebracht sein.
Wie ist Eure Meinung dazu? Wie wichtig ist für Euch der Klimaschutz?
Nun wünschen wir Euch ein erholsames langes Wochenende und ein schönes Pfingstfest.
Eure Rechtsanwälte
Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert
Quellen:
Süddeutsche Zeitung 15.05.2026
www.br24.de vom 22.05.2026
www.tagesschau.de vom 06.05.2026/14.05.2026
Frankfurter Rundschau vom 19.05.2026
www.merkur.de vom 20.05.2026