Rechtsanwälte Krafczik & Bliefert GbR

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(1)

Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, wir versprechen Ihnen aber, dass wir Ihren Fall mit vollem Einsatz bestmöglich bearbeiten werden. Seit vielen Jahren sind wir bereits gemeinsam beruflich verbunden und starten nun in neuer Besetzung durch.

20/01/2026

Recht-Aktuell vom 20.01.2026

Teil 2: Donald Trump – oder der Mann, der das Völkerrecht mit Füßen tritt

Die aktuellen Grönland-Entwicklungen geben leider Anlass für ein weiteres Update.


Das sind die Details:


1. Die deutsche Erkundungsmission – der Beginn

• Deutschland entsendet 15 Bundeswehrsoldaten nach Grönland
• 7 weitere europäische Staaten beteiligen sich
die Mission wird groß angekündigt, man will endlich Flagge zeigen
• Start: Donnerstagmorgen (15.01.) vom Fliegerhorst Wunstorf/Hannover
• es geht über Berlin nach Karup (Dänemark)
• von dort geht es am Freitag weiter nach Nuuk / Grönland
• Ankunft: Freitagabend (16.01.)
• eines der Ziele: eine mehrmonatige Militärübung der NATO auf der Insel vorzubereiten“ und die Bedingungen hierfür auszukundschaften
• Samstagabend heißt es, es ist nicht absehbar, wie lang der Aufenthalt sein wird…..
• Ziel sei es „den USA zu zeigen, dass die NATO in Grönland präsent ist“ (französischer Botschafter d’Arvor)


2. Donald Trump

• Samstag, der 17.01.2026:
• Trump kündigt gegenüber diesen 8 europäischen Ländern Zölle an
• es betrifft Deutschland, aber auch Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Schweden und Finnland
• Grund: sie weigern sich, seinen Grönland-Forderungen nachzukommen
• ab dem 01.02.2026 sollen diese Länder zusätzliche Zölle von 10% zahlen
• ab dem 01.06.2026 werden Zölle von 25 % fällig, wenn diese Länder der „Übernahme Grönlands“ durch die USA nicht zustimmen
• Trump: „ Die Welt ist nicht sicher, solange wir nicht die vollständige und totale Kontrolle über Grönland erlangt haben.“


3. Die deutsche Erkundungsmission – das Ende

• am frühen Sonntagmorgen, den 18.01.2026, kam schon der Befehl: Auftrag beendet, Heimreise antreten
• offizielle Begründung: die Erkundung sei auftragsgemäß abgearbeitet worden
• so ganz überzeugend scheint das nicht
• es sieht ganz stark nach einer abgebrochenen und überstürzten Aktion aus
• Gerhard Mangott: „Deutschlands Vorgehen ist peinlich und unglaubwürdig“


4. Weitere deutsche Reaktionen

• Herr Wadephul am 18.01.2026: „Wir müssen mit unseren amerikanischen Freunden reden“
• Herr Wadephul vor wenigen Tagen: er sehe keinen Anhaltspunkt für eine feindliche Übernahme Grönlands
• Herr Merz am 19.01.2026: „Wir werden jedenfalls auf der europäischen Seite besonnen und auch angemessen auf solche Herausforderungen reagieren.“


5. europäische Reaktionen

• das bisher ausgehandelte Handelsabkommen USA-EU soll auf Eis gelegt sein
• der zollfreie Zugang amerikanischer Produkte nach Europa soll nicht kommen
• der „Deal“ sah vor, dass die USA keinen Zoll zahlen müssen bei Einfuhr, aber 15 % Zölle für EU-Waren in die USA und viele weitere Vergünstigungen für die USA
• die EU-Kommission hofft weiterhin auf Einsicht Trumps
• sie will vorerst weiter auf Dialog setzen
von Gegenzöllen ist noch nicht die Rede


Trump droht also nun offen mit einem Wirtschaftskrieg. Es ist ein Ultimatum bzw. Erpressung.
Mit Freunden geht man so wohl nicht um.
Die Strategie, sich vor Trump in den Staub zu werfen, hat bisher nichts gebracht.
Wir haben den Eindruck, dass man alles versucht, um Trump nur nicht zu reizen, zu ärgern oder gar zu provozieren.
Ob sich Trump davon beeindrucken lässt, werden die nächsten Tage und Wochen zeigen….

Es bleibt – leider – spannend und auch beängstigend.

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

17/01/2026

Recht-Aktuell vom 17.01.2026

Donald Trump – oder der Mann, der das Völkerrecht mit Füßen tritt?


Es geht heute allein um die außenpolitischen Aktivitäten Trumps.
Um den Angriff auf Venezuela mit der Festnahme des Präsidenten Maduro.
Um die unverhohlen geäußerten Gebietsansprüche auf Grönland.
Ist das alles mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar?
Herr Merz meint, die Sache wäre komplex. Ist das wirklich so?


Das sind die Details:


1. Was ist überhaupt das Völkerrecht?

•es ist ein überstaatliches Rechtssystem
• geregelt werden die Beziehungen zwischen Staaten und internationalen Organisationen
• es basiert auf Verträgen z.B. UN-Charta und Gewohnheitsrecht
• dabei zielt es auf die Friedenssicherung ab
• wurde nach dem 2. Weltkrieg stark ausgeweitet, um solche Gräueltaten künftig zu verhindern


2. Was regelt überhaupt das Völkerrecht?

• Staaten greifen sich nicht gegenseitig an
• die Menschenrechte werden gewahrt
• Dritte mischen sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Länder ein
• jedes Land hat die Souveränität über die eigenen Rohstoffe


3. Der Angriff der USA auf Venezuela

• am 03.01.2026 startet eine amerikanische militärische Intervention in Venezuela
•dabei werden der Präsident Maduro und seine Ehefrau festgenommen und in die USA entführt
• dabei sollen ca. 80 Sicherheitskräfte und Zivilisten getötet worden sein
• Maduro sitzt derzeit in einem US-Gefängnis in New York ein
• die Begründung der Verhaftung lautet u.a. „Drogenterrorismus“
• eigentliches Ziel sind die riesigen Ölvorkommen in Venezuela (hat Trump in der Pressekonferenz sogar deutlich gemacht)
• Trump kokettiert u.a. damit, amtierender Präsident Venezuelas zu sein


4. Die Bewertung des Angriffs

• Trump: „Es war eine brillante militärische Operation“
• Merz: „Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes sei komplex“
• beide Einschätzungen sind falsch!
• der Angriff und die Gefangennahme Maduros sind eindeutig völkerrechtswidrig!
• militärische Gewalt ist kein legitimes Mittel staatlicher Politik
• es kommt auch nicht darauf an, dass Maduro zahlreiche Verbrechen bzw. Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden
• denn Maduro ist das Staatsoberhaupt Venezuelas und er genießt Immunität
• Trump pfeift aber auf das Völkerrecht
• es gilt für ihn „das Gesetz des Dschungels“ bzw. „die Macht des Stärkeren“
• Trump-Berater Miller nach der Venezuela-Aktion: „In der gesamten Geschichte herrsche das Gesetz des Stärkeren“


5. Grönland und mögliche Folgen

• Trump droht, Grönland militärisch einzunehmen bzw. zu annektieren
• was zum Teil absurd oder grotesk klingt, ist tatsächlich ernst gemeint
• Grönland gehört zu Dänemark, das NATO-Mitglied ist
• jetzt droht Trump allen Gegnern seiner Grönland-Pläne mit Strafzöllen
• ein Angriff auf Grönland wäre ebenfalls eindeutig völkerrechtswidrig
• die USA würden damit NATO-Territorium angreifen
• Artikel 5 des Nato-Vertrage besagt: Ein bewaffneter Angriff gegen ein oder mehrere Mitglieder gilt als Angriff gegen alle
• die anderen Mitgliedstaaten wären verpflichtet, dem angegriffenen Mitglied beizustehen
• der Konflikt Europa-USA würde wahrscheinlich offen ausbrechen


6. Fazit:

Die Welt erkennt Amerika nicht wieder. Praktisch ungebremst geht Trump außenpolitisch vor.
Seine Macht, so Trump, kenne nur eine Grenze: „meine eigene Moral“.
Wir können nur hoffen, dass dieses Szenario „Grönland“ nicht eintritt.
Denn das wäre wohl das endgültige Ende des Vertrauens in Amerika. Die Folgen wären unübersehbar.
Dann wären die USA endgültig kein Partner mehr, sondern eher ein Gegner.
Das permanente Anbiedern und nahezu kritiklose Hinnehmen jeglicher Äußerungen Trumps wird diesen kaum länger beeindrucken
Europa wird künftig auf eigenen Füßen stehen müssen und muss mehr Verantwortung übernehmen.

Wir sind – Gott sei Dank – keine Politiker und können daher die Einschätzung so deutlich vornehmen, wie wir sie für richtig halten.
Dass, was Trump in Venezuela durchgeführt hat und er mit Grönland vorhat, sind eklatante Brüche des Völkerrechts, die - wie bei jedem anderen Täter auch – verfolgt und dann auch bestraft werden müssen.

Eigentlich wollten wir nur einen kleinen Beitrag über das Arbeitsrecht bringen, der bereits fertig war, aber die aktuellen Besorgnis erregenden Entwicklungen haben uns spontan zu der Änderung des Beitrags veranlasst.

Wie schätzt Ihr die Aktivitäten Trumps ein?
Sind sie gerechtfertigt oder ein Bruch des Völkerrechts?


Wir werden auch diese Entwicklung weiter beobachten und berichten.

Damit wünschen wir Euch ein ruhiges Wochenende (möglichst ohne weitere Trump-Nachrichten)!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

10/01/2026

Recht-Aktuell vom 10.01.2026


Der Millionen-Raub von Gelsenkirchen

Dieser Einbruch mittels eines Riesenbohrers in eine deutsche Bank lässt wohl bei vielen von Euch sogleich Erinnerungen an die „Olsenbande“ oder die „Panzerknacker“ wach werden.

Das gute alte Bankschließfach ist plötzlich wieder in aller Munde.
Wir möchten den Fall einmal kurz rechtlich aufbereiten.
Welche Ansprüche haben die Kunden und wie sind tatsächlich die Aussichten,
das Geld je wiederzusehen?


Das sind die Details:


1. Der Fall (oder was bisher bekannt ist):

An den Weihnachtsfeiertagen oder am 27./28.12.2025 wurde in der Sparkasse Gelsenkirchen (Filiale Buer) eingebrochen. Über die benachbarte Tiefgarage gelangten mehrere Täter zunächst in den Archivraum. Von dort arbeiteten sie sich stundenlang mit einem Kern- bzw. Spezialbohrer durch eine Stahlbetonwand und gelangten so durch ein riesiges Loch in den Tresorraum.
Dort brachen sie ca. 3.200 Schließfächer auf und entwendeten den Inhalt. Der Wert der Beute wird mit 30 bis über 100 Millionen Euro eingeschätzt.
Interessant:
Bereits am 27.12.2025, 06.15 Uhr gab es einen Brandmeldealarm. Polizei und Feuerwehr stellten jedoch nichts fest. Erst am Morgen des 29.12.2025 – nach einem weiteren Brandmeldealarm – wurde der Einbruch in dem obigen Ausmaß entdeckt.
Die Täter sind längst „über alle Berge“, von ihnen gibt es bisher keine konkrete Spur.

Dieser Raub dürfte eines der größten Coups der deutschen Kriminalgeschichte sein.


2. Rechtliche Einordnung

a.) Strafrecht

• wenn es denn gelingen sollte, die Täter zu fassen, hätten diese mit hohen Freiheitsstrafen zu rechnen
• es dürfte zumindest ein besonders schwerer Fall des Diebstahls bzw. Bandendiebstahls ( § § 243, 244 StGB – bis zu 10 Jahren) vorliegen
• der Staat würde damit zwar die Täter zur Rechenschaft ziehen
• mit einer Verurteilung ist aber den Opfern oder Geschädigten noch nicht geholfen


b.) Zivilrecht

Schadensersatzansprüche der Kunden gegen die Bank:

—> in der Theorie:
• die Kunden haben mit ihrer Bank einen Vertrag geschlossen
• die Bank überlässt einem Kunden ein Schließfach gegen ein vereinbartes Entgelt
• die Bank schuldet aber darüber hinaus auch die sichere Verwahrung
• sie hat auch Sicherungspflichten, also die Organisation eines angemessenen Sicherungskonzepts
• grundsätzlich ist vereinbart, dass die Kunden von der Sparkasse max. 10.300 € je Schließfach erhalten
• wenn der Sparkasse aber entsprechende Pflichtverletzungen nachgewiesen können, dann sind Haftungsbegrenzungen (also max. 10.300 €) unwirksam und der tatsächliche Schaden könnte geltend gemacht werden
•der Bank ein fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, ist bereits schwierig, wird aber sicher erst durch bekanntlich langwierige Verfahren von Gerichten entschieden werden müssen

—> …und in der Praxis?
• die Bank kennt zwar den Kunden, aber den Inhalt des Schließfachs kennt sie in der Regel nicht
• daher muss der Kunde die Höhe des Eingelagerten voll beweisen
• er muss also beweisen, was tatsächlich im Schließfach vorhanden war
• das dürfte tatsächlich sehr schwierig bis unmöglich sein
• wenn es ihm nicht gelingt, lückenlos und nachvollziehbar zu dokumentieren und zu beweisen, dass tatsächlich ganz konkrete Geldsummen, Gold oder andere Wertgegenstände eingelagert waren, wird die Bank nichts zahlen
• selbst Fotos, Quittungen, Kontoauszüge oder gar Zeugen könnten nicht ausreichen, um den Schaden zu beweisen
• da Banken (nach unserer Erfahrung ) nie bzw. selten Fehler zugeben und noch weniger Kulanzzahlungen erbringen, wird es auf Gerichtsverfahren hinauslaufen
• die Kunden als Geschädigte sind darlegungs- und beweisbelastet
• gelingt der Beweis nicht, würden die Klagen abgewiesen werden


3. Fazit:

• da es nicht der erste derartige Fall des Aufbruchs von Schließfächern in Banken ist, solltet Ihr prüfen, ob das die richtige und sichere Aufbewahrungsart für Euch ist
• jeder, der Schließfächer weiter zur Aufbewahrung von „Reichtümern“ oder sehr hohen Geldbeträgen nutzt, sollte seine Verträge dahingehend prüfen, wie hoch im Schadensfall eine Erstattung ist
• wenn der Basisschutz nicht reicht, sollten höhere Werte gegen Aufpreis versichert werden
• es besteht auch die Möglichkeit der Außenversicherung durch die Hausratversicherung (insbesondere für Wertgegenstände)


Wir gehen davon aus, dass dieser Fall die Öffentlichkeit und die Gerichte noch lange beschäftigen wird.
Ein Anwalt teilte gerade mit, er vertrete ca. 40 Geschädigte. „Das Gros der Klienten beklagt im Schnitt einen Verlust von mehr als 100.000 Euro, manche aber beziffern ihre verlorenen Einlagen auf den sechs- oder gar siebenstelligen Bereich…“
Bei vielen Geschädigten handele es sich um türkischstämmige Mandanten, die für ihre Altersvorsorge, für Immobilienkäufe oder für die sog. Brautgabe Gold und Bares in ihren Sparkassendepots angespart hatten. Dazu beteuert er, das Vermögen seiner Mandanten sei zu 95% aus legalen Quellen stammend.
Abgesehen davon, dass wir sehr staunen, dass derartige Summen in einem Bankschließfach gelegen haben sollen, wollen wir uns nicht an Spekulationen beteiligen.
Jeder kann sich selbst ein Bild machen und eine Meinung bilden.
Wir würden uns auch freuen, wenn Ihr hier Eure Meinungen mitteilt.
Auf angeregte Diskussionen, immer sachlich und freundlich im Umgang, sind wir gespannt.


Damit entlassen wir Euch nunmehr endgültig ins Wochenende.
Genießt die weiße Winterlandschaft, es ist meist schnell wieder vorbei.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

30/12/2025

Recht-Aktuell vom 30.12.2025

Das neue Jahr startet mit einer Vielzahl neuer Gesetze und Regelungen.
Es betrifft praktisch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.
Zum Jahreswechsel steigen u.a. Mindestlohn, Kindergeld, Freibeträge und Pendlerpauschale.
Neu eingeführt werden z.B. der „neue“ Wehrdienst und die Aktivrente.
Von erheblichen Vergünstigungen profitieren u.a. die Gaststätten und die Landwirte.


Das sind die Details:


1. Mindestlohn

• steigt zum 01.01.2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde
• von dieser Erhöhung profitieren mehr als 6 Millionen Menschen


2. Kindergeld

• steigt zum 01.01.2026 um 4 € auf 259 €
• die neuen Beträge werden automatisch ab Januar ausgezahlt


3. Kinderfreibetrag

• wird zum 01.01.2026 um 156 € angehoben auf
6.828 €


4. Minijobs

• die Verdienstgrenze steigt auf 603 € im Monat


5. Deutschlandticket

• steigt ab 01.01.2026 von monatlich 59 € auf nunmehr 63 €


6. Pendlerpauschale

• der pendelnde Berufstätige wird im neuen Jahr steuerlich entlastet
• die Pendlerpauschale erhöht sich ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent
• dieser Satz wird nunmehr gleich ab dem 1. Kilometer gezahlt
• egal, ob Ihr mit dem Auto, der Bahn oder den Fahrrad fahrt


7. Aktivrente

• nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen
• der Arbeitgeber zahlt darauf aber die Sozialversicherungsbeiträge


8. Musterung

• das neue Wehrdienstgesetz tritt zum 01.01.2026 in Kraft
• ab Geburtsjahr 2008 ist für die Männer eine verpflichtende Musterung vorgesehen
• die Fragebögen werden ab Mitte Januar verschickt


9. Gastronomie

• zum 01.01.2026 wird die Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt
• fraglich dürfte sein, ob die Verbraucher davon tatsächlich profitieren


10. Landwirte

• ab dem 01.01.2026 bekommen Landwirte wieder die volle Steuervergünstigung für Agrardiesel
• Land- und Forstwirte bekommen von der Energiesteuer für Diesel 21,48 Cent pro Liter zurückerstattet


11. Rente

• die sog. Haltelinie für das Rentenniveau von 48 % wird verlängert bis 2031
• es entspricht also 48 % des aktuellen Durchschnittseinkommens
• bis dahin ist damit die Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung festgeschrieben


12. Mütterrente

• Müttern und Väter wird bei der Rentenberechnung auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang für 3 Jahre anerkannt


13. Einkommenssteuer

• der Grundfreibetrag erhöht sich auf 12.348 €
• erst für Einkommen, die darüber liegen, muss also Einkommensteuer gezahlt werden


14. Ausbildung

• die Mindestausbildungsvergütung steigt von 682 € auf 724 €
• das gilt für alle Auszubildenden, die zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 in ihr erstes Lehrjahr starten


15. Übungsleiter

• die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 € auf 3.300 €


16. Ehrenamt

• die steuerfeie Ehrenamtspauschale steigt von 840 € auf 960 €


17. Führerschein-Umtausch

• wer von 1999-2001 seine Fahrerlaubnis gemacht hat, muss bis zum 19.01.2026 seinen Führerschein umgetauscht haben
• Hintergrund ist die stufenweise Umtauschpflicht für Dokumente, die vor 2013 ausgestellt wurden
•Ziel: alle EU-Führerscheine sollen bis 2033 ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben
• Ausnahme: Inhaber von grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen, die vor 1953 geboren wurden, haben zum Umtausch bis zum 19.01.2033 Zeit


18. Elektroautos

• die Kfz-Steuer entfällt für bis zu 10 Jahre
• das gilt für reine Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstzugelassen werden
• die Befreiung endet dann am 31.12.2035
• diese Neuregelung gilt auch rückwirkend für E-Autos, die in den vergangenen 5 Jahren gekauft wurden
• die Befreiung gilt aber nicht für Plug-in-Hybride


19. Kfz-Steuer

• ab dem 01.01.2026 ist die Kfz-Steuer nur noch als einmaliger Jahresbetrag zu zahlen
• jegliche Verteilung der Beträge in Raten ist damit nicht mehr zulässig


20. Energiekosten

• ab 01.01.2026 werden Bürger und die Wirtschaft zusammen um ca. 10 Milliarden € bei den Energiekosten entlastet
• laut Prognose der Regierung soll die Ersparnis für private Haushalte ca. 17 % betragen
• Experten sind etwas skeptischer, denn sie rechnen mit erheblichen regionalen Unterschieden und geringerer Ersparnis


21. Gasspeicherumlage

• ab 01.01.2026 entfällt die Gasspeicherumlage für alle Gaskunden
• gilt für alle, die mit Gas heizen oder produzieren
• gilt für private Haushalte und Unternehmen
• die Entlastung pro Haushalt bei 20.000 kWh-Verbrauch beträgt ca. 58 € pro Jahr


Wir hätten gern noch weitere Neuerungen und Verbesserungen präsentiert. Aber einiges ist noch nicht endgültig spruchreif, anderes wohl noch weiter in der Entstehung.
Die z.B. groß angekündigte Bürgergeldreform wird wohl „voraussichtlich“ erst im Sommer 2026 kommen und ohnehin nur noch ein „Reförmchen“ mit nur noch wenigen Einsparungen werden.
Wir werden auch das weiter beobachten!

Damit solltet Ihr aber erst einmal rechtssicher in das neue Jahr starten.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

25/12/2025

Adventskalender & Bescherung


Wir wünschen erst einmal allen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest!

Obwohl die Bescherung eigentlich schon vorbei ist, haben wir noch 2 weitere Bescherungen.


Die 1. betrifft uns selbst!

Pünktlich zum Weihnachtsfest, genau am 23.12. konnten wir tatsächlich den Follower Nr.

30.000

vermelden!

Wahnsinn! Vielen lieben Dank, dass Ihr uns seit Jahren folgt !!! 😊 😊

Zwischen uns Anwälten lief hierzu übrigens eine kleine Wette, ob wir diese Zahl noch in diesem Jahr schaffen, diese Wette hat ER verloren.😉☹


Als weitere nachträgliche Bescherung steht noch die Auslosung der letzten 4 Gewinner aus.

Die Los-Fee hat folgende Gewinner von jeweils 100 Euro gezogen:


• Clarissa Wurr
• Sebastian Esche
• Carmen Möller


Und jetzt…Trommelwirbel….Gewinner des Hauptpreises von 200 Euro ist:


• Katja Wolkner!


Herzlichen Glückwunsch allen Gewinnern!

Die Gewinner schicken bitte Ihre Kontoverbindung an:

info@kanzlei-rostock.com
mit dem Kennwort: Gewinnspiel


Dann genießt die Tage im Kreise Eurer Liebsten, viele von Euch werden wieder „ zu Hause“ sein.
Gerade in unruhigen Zeiten ist die Familie wichtiger denn je. Denn nicht Geschenke sind das Wichtigste, sondern die gemeinsame Zeit, die man miteinander verbringen darf.
(..und wenn jeder sein Handy weglegt oder gar ausschaltet, habt Ihr noch viel mehr voneinander, Ihr verpasst nichts! 😊)

In diesem Sinne – nutzt und genießt diese schöne Zeit!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

24/12/2025

Adventskalender

Das 24. Türchen

Hinter dem letzten Türchen verbirgt sich Deutschland! Nun haben wir die zum Teil skurrilen, lustigen und speziellen Gesetze und Regeln von 23 Ländern belächelt und bestaunt.
So etwas gibt es bei uns nicht? Im Land der Dichter und Denker?

Na dann passt mal auf!

Auf geht’s:


1.
Eine Ehe ist ungültig, wenn einer der Partner während der Eheschließung bewusstlos (z.B. Drogen, betrunken) war oder nicht wusste, dass es sich um eine Hochzeit handelte. In so einem Fall kann die Ehe aufgelöst werden. Es sei denn, man zeigt den Willen, die Ehe fortzuführen.
Zur Bekundung dieses Willens reicht es schon aus, den Geschlechtsverkehr auszuüben und schon gilt die Ehe wieder als rechtmäßig.

Also aufgepasst: Heiratet man voll- bzw. betrunken und schläft dann mit dem Partner, dann gilt; „bis dass der Tod Euch scheidet…“ 😊

2.
Autoreifen dürfen aus Brandschutzgründen nicht in der Garage gelagert werden.

3.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Landesseilbahngesetz. ☹
Das sog. LSeilbG umfasst 32 Paragrafen.
Blöd nur, dass es hier, auf dem platten Land, bei der höchsten Erhebung von 179 m gar keine Seilbahnen gibt.
„Schuld“ ist die EU-Kommission. Jedes Bundesland in jedem EU-Land muss, ohne Ausnahme, die Richtlinie 2000/9/EG umsetzen.
Also hat MV zähneknirschend diesen Unsinn umgesetzt, ansonsten hätte ein tägliches Zwangsgeld von jeweils bis zu 791.000 € gedroht….

4.
Fußballfelder müssen grundsätzlich baumfrei bleiben. So steht dann auch beim Spiel nichts im Weg…. 😊 (Gesetz von 1896)

5.
In der nordhessischen Stadt Bad-Sooden-Allendorf dürfen nur beige, pastell- und sandfarbene Sonnenschirme aufgestellt werden.
Wer einen farbigen oder schwarzen Sonnenschirm aufstellt, den droht eine Strafe von 15.000 Euro.

6.
Es ist durchaus erlaubt, n***t Auto zu fahren.
Nur beim Aussteigen sollte man aufpassen.
Denn wer unbekleidet sein Fahrzeug verlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das wäre dann eine Belästigung und es droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. (Regelmäßig gibt es aber eher eine Verwarnung oder einen Platzverweis der Polizei)

7.
Tanzen ist an einigen Feiertagen wie Karfreitag, Allerheiligen oder Totensonntag nicht erlaubt.
Jedes Bundesland darf eigene Regeln festlegen.
Die Bayern untersagen gleich alle Sport- und Musikveranstaltungen.
Krass ist, dass sogar bestimmte Filme, wie „ Das Leben des Brian“ von Monthy Python nicht öffentlich gezeigt werden dürfen.

8.
Es ist verboten, auf der Autobahn einen leeren Tank zu haben. Es droht eine Geldstrafe von mindestens 70 Euro und 1 Punkt.

9.
Vorsicht bei Kissenschlachten!
Denn wer nicht aufpasst und nicht einvernehmlich eine Kissenschlacht anfängt, der kann sich strafbar machen. Der Schlag mit einem Kissen kann als Schlag mit einem gefährlichen Werkzeug gezählt werden. Es droht eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung…. ☹

10.
Blinde Menschen dürfen laut StVO drei Stunden lang Anwohnerparkplätze nutzen und im eingeschränkten Parkverbot parken.
Blöd nur, dass man zum Parken auch erst einmal einen Führerschein benötigt! 😊

11.
Es ist nicht erlaubt, im Gleichschritt über eine Brücke zu laufen.

12.
Es ist verboten, in einem Abwasserkanal zu schwimmen. Wer also das Bedürfnis hat, ein paar Runden in der Jauchegrube zu schwimmen, der muss sich erst eine Erlaubnis besorgen. 😉

13.
Imker sind berechtigt, fremde Grundstücke zu betreten, wenn der Bienenschwarm ausbricht und sich auf einem fremden Grundstück niederlässt.
Er darf dann seine Bienen wieder einfangen.
Er verliert laut BGB aber das Recht an dem Schwarm, wenn er ihn nicht unverzüglich verfolgt.

14.
Das Betreten des Waldes bei Nacht ist strengstens verboten. (Es dient dem Schutz nachtaktiver Wildtiere)

15.
Grundstücksbesitzer werden nicht Eigentümer von fremden Hundekot.


Das war es mit dem Adventskalender 2025.
Auch wir sind etwas traurig, dass es schon wieder vorbei ist. ☹

Es war bereits unser 5. Kalender und wir hoffen, es hat Euch wieder etwas Freude
bereitet.

Wir wünschen allen einen ganz fleißigen Weihnachtsmann, eine schöne Bescherung und
besinnliche Feiertage im Kreise Eurer Lieben!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

23/12/2025

Adventskalender

Das 23. Türchen

Heute ist (endlich) die USA dran.

Die USA sind förmlich berühmt für ihre sehr skurrilen Gesetze.
Die Ursache ist oft in der Geschichte zu sehen und daher erscheinen sie heute kurios bis verrückt.
Apropos verrückt…so richtig ernst nehmen kann man das manchmal nicht mehr 😊
….und es ist nur eine kleine Auswahl….

Auf geht’s:


1. Alabama
• Das Ringen mit Bären ist verboten.
• Eine Inzesthochzeit ist erlaubt.
• Es ist verboten, ein Fahrzeug mit verbundenen Augen zu fahren.

2. Alaska
• Es ist streng untersagt, lebende Elche aus fliegenden Flugzeugen zu stoßen.
• Es ist verboten, einen Bären aus dem Schlaf zu wecken, um ein Foto mit ihm zu machen (erschießen ist aber erlaubt).

3. Arizona
• Wer einen Kaktus stutzt oder fällt, dem drohen 25 Jahre Gefängnis.

4. Arkansas
• Männer dürfen ihre Frauen nur einmal im Monat schlagen bzw. verprügeln.

5. Colorado
• Sonntags ist es verboten, mit schwarz lackierten Autos zu fahren.

6. Connecticut
• Fahrradfahrer dürfen nicht schneller als 104 km/h fahren!

7. Florida
• Es ist verboten, n***t zu duschen.
• Wird ein Elefant an eine Parkuhr angebunden, ist eine normale Parkgebühr zu zahlen.

8. Hawaii
• Es ist verboten, sich eine Geldmünze ins Ohr zu stecken.

9. Idaho
• Es ist verboten zu angeln, während man auf einem Kamel sitzt.
• S*x im Auto steht unter Strafe! Die Polizisten, die die „Täter“ aber auf frischer Tat ertappen, müssen vor der Festnahme hupen und dann noch 3 Minuten warten! 😊

10. Illinois
• Weibliche Singles müssen männliche Singles mit „Meister“ anreden.
• Wer an seinem Hochzeitstag jagen oder fischen geht, muss auf S*x verzichten.

11. Indiana
• Es ist verboten, innerhalb von 4 Stunden nach dem Genuss von Knoblauch ins Theater oder Kino zu gehen.

12. Iowa
• Einarmige Pianospieler dürfen für ihre Vorstellungen kein Geld verlangen.
• Küsse, die länger als 5 Minuten dauern, sind verboten.

13. Kalifornien
• Eine Mausefalle darf nur von Personen mit gültiger Jagderlaubnis aufgestellt werden.

14. Kentucky
• Frauen dürfen nicht im Badeanzug auf die Straße…. Es sei denn, sie wiegen weniger als 42 Kilo bzw. mehr als 92 Kilo oder sie sind bewaffnet. 😊
• Zumindest einmal im Jahr muss gebadet werden!

15. Maryland
• Löwen dürfen nicht mit ins Kino genommen werden.

16. Massachusetts
• Selbst verheiratete Paare dürfen nicht n***t in Mietwohnungen schlafen.
• Den Trauernden ist es verboten, bei einer Beerdigung mehr als 3 Sandwiches zu essen.

17. Michigan
• Es ist verboten, ein Stinktier in den Schreibtisch des Chefs zu setzen.

18. Missouri
• Die Feuerwehr darf die Frauen nur dann aus brennenden Häusern retten, wenn sie vollständig bekleidet sind.

19. New Mexiko
• Frauen ist es streng verboten, mit einem Damenbart oder mit unrasierten Beinen in der Öffentlichkeit zu erscheinen.

20. New York
• Esel dürfen nicht in Badewannen schlafen.
• Selbstmörder, die vom Dach ein es Hochhauses springen wollen, können zum Tode verurteilt werden.

21. South Dakota
• Wenn sich mehr als 5 Indianer auf einem Grundstück aufhalten, darf der Eigentümer sie erschießen. ☹

22. Tennessee
• In Memphis darf eine Frau nicht Auto fahren. Es sei denn, dass vorneweg ein Mann läuft und dabei eine rote Fahne schwenkt und damit den übrigen Verkehr sowie die Fußgänger vor der Gefahr warnt. 😊

23. Washington
• S*x mit Jungfrauen ist vor der Ehe verboten…die Hochzeitsnacht eingeschlossen!
• Es ist verboten, auf einem hässlichen Pferd zu reiten.


Tja, das ist nur eine kleine Auswahl von Verrücktheiten aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten….?
Sicherlich werden einige Gesetze nicht mehr „vollstreckt“, aber all das Obige steht noch in den Gesetzestexten und ist damit immer noch gültig.
Dann bleibt nur noch ein einziges Türchen übrig.

Wir freuen uns auf das morgige Finale:

das 24. Türchen!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

22/12/2025

Adventskalender

Das 22. Türchen

Heute geht es noch einmal in die Karibik.

Nach ca. 8000 km landen wir auf deren größter Insel, in Nordamerika.

Wir sind in Kuba!

Auf geht’s:


1.
Das Tragen von Kleidung mit Camouflage-Muster ist ausschließlich dem Militär vorbehalten. Zivilisten ist es untersagt, derartiges zu tragen.

2.
Pornografie ist generell verboten und Pornoseiten sind komplett gesperrt.

3.
Das Fotografieren von Polizisten, Militärangehörigen und Flughafenpersonal ist verboten.

4.
Streng verboten ist der Kauf von gefälschten Zigarren.

5.
Ein absolutes No-Go sind Verunglimpfungen von Kuba, der Kubanischen Revolution oder von Fidel Castro!

6.
Es ist verboten, bestimmte Lebensmittel, z.B.: Honig, einzuführen.

7.
FKK: Nacktbaden ist verboten! (das gilt als Sittenverfall !) 😉

8.
Das Land ist drogenfrei – jeglicher Konsum oder Besitz werden mit drakonischen Strafen geahndet.

9.
Es ist das einzige Land der Welt, indem es (offiziell) keine Coca-Cola gibt.
Grund ist das Wirtschaftsembargo der USA. Als Alternative wurde die „Tukola“ entwickelt.

10.
Noch bis 2008 waren Handys verboten. Seitdem ist aber immerhin die private Handy– und Internetnutzung erlaubt.

11.
Operative Geschlechtsumwandlungen von Transsexuellen sind kostenlos!

12.
Die Fahrer staatlicher Autos sind verpflichtet, Menschen an Bushaltestellen mitzunehmen. Anderenfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen. Grund ist der extreme Mangel an Kraftstoff und die angespannte Lage im Personenverkehr. Die Menschen warten zum Teil stundenlang auf einen Bus, um zur Arbeit oder zur Schule zu kommen. ☹

13.
Die Menschen erhalten immer noch Lebensmittelkarten, sog, „Libreta“ (Bezugsbüchlein). So erhalten die Bürger begrenzt subventionierte Waren wie Reis, Zucker, Bohnen oder Kaffee.

14.
Das „sozialistische“ Kuba leidet nach wie vor unter dem Handelsembargo der USA, das seit der 1960er Jahren bereits besteht. Die Mangelwirtschaft ist allgegenwärtig und der Grund für eine Vielzahl obiger Regelungen.


Trotzdem ein sehr schönes Land und Reiseziel!

Damit allen einen erfolgreichen Start in die Weihnachtswoche!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

Adresse

August-Bebel-Straße 11
Rostock
18055

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Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
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