18/10/2024
Kiffen erlaubt - seit dem 01.04.2024!!!!
Ein erstes Urteil bezüglich der Fahreignung und MPU!
https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001582960
„Der bekiffte Fahrlehrer – ist nicht Fahrzeugführer sagt das Gesetz , und nu????
Hier eine Erläuterung des Urteils, Schmunzeln und Wundern erlaubt !
Cannabis am Steuer: Was bedeutet das Urteil?
Das Urteil vom 07.08.2024
Ein Fahrlehrer, der regelmäßig Cannabis konsumierte, wurde während einer Fahrstunde von der Polizei kontrolliert. Eine Blutprobe zeigte 11 ng/ml THC und erhöhte THC-COOH-Werte, was auf regelmäßigen Konsum hinweist. Das Problem: Der Fahrlehrer saß zwar nur neben dem Schüler, doch die Behörden hatten Zweifel, ob er nach dem neuen § 13a FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) überhaupt noch fahrtauglich ist.
Was passiert da eigentlich?
§ 13a FeV – Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik:
1. Ärztliches Gutachten: Ein ärztliches Gutachten ist beizubringen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen.
2. Medizinisch-psychologisches Gutachten: Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist beizubringen, wenn: a) Nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit besteht, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, b) Wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden, c) Die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war, oder d) Sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.
Hier: Punkt 2 passt in Fällen, in denen nicht eindeutig klar ist, ob eine Person regelmäßig Cannabis konsumiert und das Trennungsgebot einhält oder ob noch weitere Faktoren wie Missbrauch oder Abhängigkeit vorliegen könnten. Dies kann durch weitere Tatsachen gestützt werden, wie hohe THC-Werte, der Besitz von Konsumutensilien oder das Auftreten von Ausfallerscheinungen.
Im aktuellen Urteil aus dem Saarland sind genau diese Elemente vorhanden: Es wurden hohe THC-Werte im Blut festgestellt (11 ng/ml THC), der Fahrlehrer hatte Konsumutensilien im Auto (wie eine Blechdose mit 0,7 g Ma*****na) und es gab Ausfallerscheinungen während der Kontrolle (Unruhe und auffälliges Verhalten). Diese Faktoren könnten nach § 13a FeV durchaus Eignungszweifel begründen, auch wenn keine direkte Abhängigkeit diagnostiziert wurde.
Das Gericht hat aufgrund dieser Tatsachen angeordnet, dass der Fahrlehrer eine MPU machen muss, um zu klären, ob er noch in der Lage ist, sicher zwischen Konsum und Fahren zu trennen, oder ob eine langfristige Beeinträchtigung vorliegt.
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Seit dem 01.04.2024 ist der § 13a der FeV in Kraft, der besagt: „Regelmäßiger Konsum führt nicht mehr automatisch zum Führerscheinentzug“, aber wer nicht zwischen Kiffen und Fahren trennen kann, der muss mit Konsequenzen rechnen. Und zwar nicht nur mit einem bösen Brief von der Führerscheinstelle, sondern auch mit der gefürchteten MPU
Aber halt: Es geht nicht nur um Konsum! Auch - andere „sonstige Zweifel“ - an deiner Fahrtauglichkeit können dich direkt zur MPU bringen. Hast du vielleicht rote Augen, einen schlechten Gleichgewichtssinn oder einfach den „ich habe gerade etwas geraucht“-Blick drauf? Das reicht!
Die Entscheidungen im Detail:
Fahrlehrer ist nicht Führer – oder doch?
Im Fall des Fahrlehrers stellte sich die Frage: Kann jemand, der bekifft neben dir sitzt, wirklich noch richtig unterrichten?
Das Gericht meinte: nein. Die Beamten fanden nicht nur den THC-Wert im Blut des Fahrlehrers bedenklich, sondern auch, dass er seine „Kiff-Utensilien“ griffbereit im Handschuhfach hatte.
Dauerkonsum führt nicht direkt zum Entzug – aber wohl doch zur MPU
Das neue Gesetz sagt zwar, dass regelmäßiger Konsum nicht automatisch zum Führerscheinentzug führt, aber die Behörden müssen prüfen, ob du nach dem Kiffen wirklich noch Auto fahren kannst.
Sprich: ob du sauber zwischen Konsum und Fahren trennen kannst. Wenn nicht, ab zur MPU – und zwar schnell, und dann kannst du sie wohl nicht so einfach bestehen!( das erklär ich dir gerne persönlich )
13a FeV – Wann kommt es zur MPU?
Der neue § 13a FeV regelt, dass deine Fahreignung geprüft wird, wenn Cannabiskonsum auffällt und Zweifel bestehen, ob du die „goldene Trennregel“ – erst kiffen, dann lange warten, dann fahren – befolgst. Die MPU wird aber auch ausgelöst, wenn es „sonstige Anzeichen“ gibt.
Dazu zählen:
- Verdächtige Auffälligkeiten* (z.B. rote Augen oder die berüchtigte „ich bin mega entspannt“-Haltung)
- Mangelnde Regelakzeptanz (z.B. wenn du einfach mal denkst: „Schilder sind Dekoration!“)
- Sonstige Zweifel, die sich aus deinem Verhalten ergeben, etwa wenn du anfängst, dein Lenkrad als B**g zu missbrauchen.
SAAR-Brooklyn war gestern
Das Saarland, auch „Saarbrooklyn“ genannt, ist bekannt für so einige Dinge – aber wer hätte gedacht, dass es zur Hochburg für verrückte Verkehrsregeln und skurrile MPU-Urteile wird? Während sich andere Gegenden vielleicht mit ihrem Amphetamin-, Alkohol-Konsum herumschlagen, erobert das Saarland die Fahrschulwelt mit der Frage: „Kiffen am Steuer? Kein Problem, solange du nur daneben sitzt!“
Das Urteil aus dem Saarland macht es deutlich:
Dein Fahrlehrer darf zwar nicht betrunken neben dir hocken, aber ein bisschen THC im Blut? Da drücken wir ein Auge zu – solange er nicht selbst fährt.
Willkommen im Saarland, dem vielleicht entspanntesten Fahrschulkifferland Deutschlands!
Und wer weiß, vielleicht ist es ja gar nicht mehr so weit, bis man bei der nächsten Fahrstunde fragt: „Kennst du den bekannten Kollegen aus Saarbrooklyn? Der war angeblich so gechillt, dass er dir als Fahrschullehrer fast das Gefühl gegeben hat, du fliegst statt fährst.“