23/01/2024
Durch die seit diesem Jahr bestehende E-Rezept-Pflicht für Arztpraxen hat sich die Zahl der ausgestellten E-Verordnungen seit dem 1. Januar um rund 15 Millionen gesteigert. Einige Arztpraxen sind noch unsicher im Umgang mit dem neuen System, außerdem gibt es Probleme bei den ärztlichen Signaturen und dem Ausfüllen von Freitextfeldern auf E-Rezepten. Das kann zu einer Retaxation führen - also die Verweigerung der Krankenkasse, ein Arzneimittel zu erstatten, das die Apotheke bereits an die Patienten abgegeben hat.
Anke Rüdinger, Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), sagt dazu: „Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten müssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen. Wir begrüßen es daher sehr, dass zwei große Krankenkassen nun darauf verzichten, E-Rezepte in diesen Fällen zu beanstanden.“ Sie fordert nun: „Es wäre sehr hilfreich, wenn sich das gesamte Krankenkassenlager dem anschließt und in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retaxationen verzichtet. Eine solche Friedenspflicht sollte mindestens bis Ende 2024 andauern und verlängert werden, wenn sich die Fehleranzahl bis zum Ende des Jahres nicht deutlich verringert hat.“
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