27/05/2025
Liebe Patienten, auch dafür werden Eure monatlichen Beiträge verwendet 😡
Es ist unglaublich welche Wertschätzung die gesetzlichen Krankenkassen uns Physios entgegen bringen, nämlich gar keine 😡
Die Schiedsstelle ist übrigens ein unabhängiges Gremium, welches von beiden Seiten, also den Krankenkassen und den Verbänden der Physiotherapie anerkannt wurde!! Aber wenn nicht im Sinne der Krankenkassen entschieden wird, dann wird halt dagegen geklagt…
Zur Verdeutlichung: Die gesetzlichen Krankenkassen haben uns eine Minusrunde in den Vergütungsverhandlungen angeboten, unsere Verbände haben dies nicht akzeptiert und die Schiedsstelle angerufen, diese hat uns eine Erhöhung von 4,01% zugesprochen, das entspricht einer Erhöhung von ca 1,10€ für eine (!) Behandlung.
Unser eigentlich schöner Beruf ist massiv vom Fachkräftemangel betroffen, ein sehr großer Grund dafür liegt in den Verdienstmöglichkeiten! Mit rund 29€ pro Behandlung kann man leider keine adäquaten Gehälter bezahlen!
Wenn die GKV sich hier tatsächlich durchsetzt, ist Eure Versorgung massiv gefährdet!
Schon jetzt ist es schwierig überhaupt Termine zu bekommen!
Der Beitrag darf gerne geteilt werden 🙏🏻
GKV-Spitzenverband reicht Klage gegen die Schiedsstelle Heilmittel ein
Im Schiedsspruch vom 19. März 2025 hat die Schiedsstelle Heilmittel eine Vergütungssteigerung von 4,01 Prozent bzw. 8,02 Prozent für das zweite Quartal 2025 für die Physiotherapie festgelegt. Mit diesem Ergebnis scheint der GKV-Spitzenverband eindeutig nicht zufrieden zu sein, so dass er nun gegen diesen beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage eingereicht hat.
Was genau beklagt wird, steht derzeit noch nicht fest, weil dem Gericht gegenwärtig noch keine entsprechende Begründung des GKV-Spitzenverbands vorliegt. Weitere Informationen zum Klageverfahren sind derzeit also nicht verfügbar. Wann ein mögliches Verfahren stattfinden wird, ist ebenso unklar.
Die Physiotherapieverbände sind in diesem Verfahren weder als Kläger noch als Beklagte beteiligt, wurden jedoch durch das Landessozialgericht zum Verfahren beigeladen.
Die Verbände werden informieren, sobald inhaltliche Neuigkeiten vorliegen.