05/01/2022
Liebe Patientinnen und Patienten,
aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 28.12.2021 treten auch für uns wichtige Veränderungen in Kraft.
So darf die Praxis zukünftig nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten werden. Dies gilt auch für notwendige Begleitpersonen. Sofern es möglich ist, bitten wir Sie Aufenthalte im Wartebereich zu vermeiden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten.
Alle anderen Patientinnen/Patienten bitten wir uns unaufgefordert eine der im Anschluss aufgeführten Nachweise darzulegen:
- schriftlicher/ digitaler Nachweis eines vollständigen Impfschutzes
-schriftlicher/digitaler Nachweis eines Schnelltests (PoC) eines Testzentrums (nicht älter als 24h)
-schriftlicher/digitaler Nachweis eines PCR-Tests (nicht älter als 48h)
- von Therapeuten beobachteter Selbsttest vor Ort
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!