28/04/2014
Was ändert sich für Autofahrer in 2014?
Bußgelder werden teurer
Zum 1. Mai tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Für einige Verstöße werden dann höhere Bußgelder fällig. Das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage sowie das Fahren mit Sommerreifen bei Eis und Schnee kosten beispielsweise künftig je 60 anstatt wie bisher 40 Euro. Das Missachten des polizeilichen Haltegebots oder das Fahren unter 18-Jähriger ohne Begleitung schlägt mit 70 statt 50 Euro zu Buche.
Neues Punktesystem ab Mai
Das neue Punktesystem verfolgt das wesentliche Ziel, nur noch gefährdende Verkehrsverstöße zu ahnden, nicht jedoch solche, die sich nicht unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Zu letzteren zählen beispielsweise Verstöße gegen Kennzeichenvorschriften oder gegen Umweltzonen. Das heißt jedoch nicht, dass diese Verstöße gänzlich straffrei bleiben, sie werden nur nicht mehr ins Verkehrszentralregister eingetragen. Davon ausgenommen sind allerdings „Serientäter“: Wer zu häufig auffällt, sammelt 2014 auch mit „leichteren“ Verstößen Punkte.
Angepasst wird auch das Punktesystem selbst. Die einzelnen Verstöße werden nur noch mit bis zu 3 und nicht wie zuvor mit bis zu 7 Punkten geahndet. Dafür wird die Fahrerlaubnis bereits bei 8 und nicht wie bisher bei 18 Punkten entzogen. Für Ordnungswidrigkeiten gibt es künftig 1, für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten 2 und für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte. Bestehende Punkte werden zum 1. Mai in das neue System umgerechnet, Punkte für Vergehen, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen würden, werden gelöscht.
Warnwestenpflicht ab Juli
Vom 1. Juli an besteht eine allgemeine Warnwestenpflicht für alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw oder Busse. Pro Fahrzeug muss dann eine der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 2047:2013 entsprechende Warnweste in rot, gelb oder grün vorhanden sein – unabhängig von der Anzahl der Mitfahrer. Das Gesetz gilt nicht für Wohnmobile und Motorräder. Bei Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.
Neue Verbandskästen-Norm
Bereits seit Jahresbeginn gilt eine neue Norm für Verbandskästen. Die normierten Kästen enthalten neuerdings ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandpäckchen K sowie zwei Feuchttücher zur Hautreinigung. Gestrichen wurden dafür das Verbandpäckchen M, das Verbandtuch BR sowie vier Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6. Weiterhin gelten Mullbinden nicht mehr als Alternative für Fixierbinden. Alte Verbandskästen dürfen jedoch noch bis Ende des Jahres verkauft und sogar bis zum Erreichen des Verfallsdatums verwendet werden.
EU-weite Verfolgung von Verkehrsverstößen
Bereits Ende letzten Jahres wurde die so genannte EU-Richtlinie zum Halterdatenaustausch umgesetzt. Konkret heißt das, dass ab 2014 bei insgesamt acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. Überfahren roter Ampeln oder Geschwindigkeitsüberschreitungen) die Zustellung ausländischer Bußgeldbescheinigungen beschleunigt wird. Verkehrssünder aus dem Ausland können so effektiver verfolgt werden.
Kfz-Steuer steigt
Für in 2014 neu zugelassene Autos sinkt der Steuerfreibetrag von 110 Gramm CO2 pro Kilometer auf 95 Gramm. Für jedes darüber hinaus gehende Gramm werden zwei Euro fällig.