25/08/2020
Sehr geehrte Damen und Herren ...
.. wir müssen mal reden ...
und zwar über die Begrifflichkeit " Fußpflege".
Fußpflege machen kann und macht jeder, bei sich selber, bis er es nicht mehr kann.
Fußpflege darf und kann auch jeder bei jedem anderen machen, wenn er dafür kein Geld nimmt.
Fußpflegen für Geld sind meistens in einem schönen Ambiente mit stiller Musik, Fußbad und Lack, also eine Wellnessbehandlung.
Jeder darf sich also Fußpfleger nennen, da es nicht geschützt oder verboten ist auch medizinische Fußpflege, wahlweise auch Fachfußpfleger oder ärztlich geprüft und sogar nach podologischer Art, Sie sehen, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Podologen sind Therapeuten und zählen zu den Heilmittelerbringern.
Die Ausbildung dauert 3000 Stunden und ist gegliedert in
Berufs- und Gesetzeskunde, Fachbezogene Physik und Chemie, Anatomie, Physiologie, Allgemeine Krankheitslehre, spezielle Krankheitslehre, Hygiene und Mikrobiologie, Erste Hilfe und Verbandstechnik, Prävention und Rehabilitation , Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde, podologische Theorie, podologische Behandlungsmaßnahmen, Physikalische Therapie in der Podologie, podologische Materialien und Hilfsmittel.
Das sind alles Inhalte die in der Ausbildung gelehrt werden und die wir Podologinnen und Podologen mit einem Staatsexamen abschließen.
Diese Ausbildung erlaubt es uns an Füßen zu arbeiten deren Besitzer krank sind, und krank ist laut Bundesgerichtshof alles was nicht gesund ist.
Als Heilmittelerbringer auf Verordnung des Arztes, als sektoraler Heilpraktiker der Podologie auch eigenständig.
Verstehen sie jetzt was alleine das schon für ein Unterschied ist und warum Podologen jetzt arbeiten dürfen und die Fußpflege nicht?
Merke: nur wo Podologe draufsteht ist auch Podologe drin!