13/03/2026
Jeder Zahnarzt ist berufsrechtlich verpflichtet, in akuten zahnärztlichen Notfällen Hilfe zu leisten. Verweigert er die Behandlung von Notfallpatienten, kann diese Verweigerung zudem den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung begründen.
ℹ https://zaekmv.de/abweisung-notfalldienst