04/09/2024
***Update RSV-Immunisierung ("Impfung") für ab April 2024 geborene Neugeborene und Säuglinge ab Oktober***
Leider gibt es seitens des BMG (Bundesministerium für Gesundheit) weiterhin keine Informationen wie die von der STIKO empfohlene RSV-Immunsierung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) durchgeführt/abgerechnet werden soll. Wenn man bedenkt, dass nicht einmal mehr 4 Wochen Zeit bis zum Start der RSV-Saison sind, dann lässt einen das nicht gerade hoffnungsfroh zurück. Hierzu hat unser Berufsverband (BVKJ) eine erneute Pressemitteilung veröffentlicht: https://www.bvkj.de/politik-und-presse/nachrichten/392-2024-09-02-versorgung-von-neugeborenen-und-saeuglingen-mit-dem-rsv-impfstoff-faehrt-gegen-die-wand
Aktuell sieht es so aus, dass wir (Kinderärzte) die Beratung und Verabreichung/Injektion von Nirsevimab privat als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) anbieten müssen und auch den Impfstoff mittels Privatrezept verordnen müssen. Diese Kosten müssen Sie als Eltern dann an ihre Krankenversicherung weiterleiten und deren Erstattung fordern. Natürlich hoffen wir, dass es schlussendlich doch noch zu einer befriedigenden Lösung für alle kommen wird, wir bereiten uns aber grundsätzlich darauf vor, dass dies nicht passieren wird und halten Sie auf dem Laufenden.
Bereits im Juni hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Immunisierung mit Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge empfohlen, um sie in ihrer ersten RSV-Saison zu schützen. Der BVKJ kritisiert, dass der Anspruch dieser Kinder auf den neuen Impfstoff immer noch nicht umgesetzt wurde.