Leto von Butz Bestattungen

Leto von Butz Bestattungen Mein Name ist Vincenzo Leto. Ich bin gebürtiger Solinger.

Seit über 14 Jahren bin ich im Bestattungswesen tätig mit Herz, Feingefühl und großem Respekt gegenüber den Menschen, die ich begleite.

+++ Über den Tod hinaus denken: Bestattungsvorsorge und die wichtige Rolle des Testaments +++Als Bestattungsunternehmer ...
15/02/2026

+++ Über den Tod hinaus denken: Bestattungsvorsorge und die wichtige Rolle des Testaments +++

Als Bestattungsunternehmer begleitet Vincenzo Leto von Leto von Butz Bestattungen Familien in den schwersten Stunden. „Wir kümmern uns um die würdevolle Abschiednahme und die organisatorischen Schritte, die sofort notwendig sind. Doch ich merke immer wieder, wie viele Fragen und Unsicherheiten entstehen, wenn es um das geht, was unmittelbar auf die Bestattung folgt: der Nachlass und die Erbschaft“, erklärt Bestatter Vincenzo Leto. „Deshalb ist die Bestattungsvorsorge so viel mehr als nur die Planung von Sarg und Blumen. Sie ist ein Akt der Fürsorge, der nicht nur die Beerdigung selbst, sondern auch die finanzielle Zukunft der Hinterbliebenen regelt. Und dazu gehört untrennbar: das Testament. Im Rahmen der Vorsorge empfehle ich meinen Kunden stets, sich auch über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Erbes Gedanken zu machen. Denn oft führt Unwissenheit über die Erbschaftssteuer zu unnötigen Belastungen für die Erben“, sagt Vincenzo Leto.

+++ Wann wird Erbschaftssteuer fällig? Die wichtigsten Fakten +++

Die Erbschaftssteuer wird fällig, wenn Vermögen wie Geld, Immobilien oder Wertpapiere durch den Tod einer Person auf eine andere übergeht. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Hauptfaktoren ab:

1. Dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe (der sogenannten Steuerklasse).
2. Der Höhe des Vermögens, das den persönlichen Freibetrag übersteigt.

Viele Menschen glauben, dass das Vermögen automatisch steuerfrei bleibt. Das stimmt jedoch nur, solange der persönliche Freibetrag nicht überschritten wird. Die gute Nachricht: Der Staat gewährt jedem Erben einen bestimmten Freibetrag. Nur das Vermögen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird besteuert. Die Höhe dieser Freibeträge ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad. So haben Ehepartner höhere Freibeträge als Kinder und diese wiederum höhere Freibeträge als Enkel, Nichten oder Neffen.

Auch ein selbst genutztes Haus kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn der Erbe für zehn Jahre darin wohnt) steuerfrei an Ehepartner oder Kinder vererbt werden – unabhängig von den genannten Freibeträgen.

+++ Handeln Sie jetzt: Bestattungsvorsorge und Testament in einem Zug +++

„Warum erzähle ich Ihnen das als Bestattungsunternehmer? Weil die Planung der Bestattung und die Regelung des Nachlasses oft Hand in Hand gehen sollten. Wenn Sie zu mir kommen, um Ihre Bestattungswünsche festzuhalten – sei es durch einen Vertrag oder die Hinterlegung einer Willenserklärung – schaffen Sie Klarheit, entlasten Ihre Familie und sichern Ihre Wünsche ab“, sagt Vincenzo Leto. „Nutzen Sie diesen Moment des bewussten Auseinandersetzens mit der eigenen Endlichkeit, um auch Ihr Testament zu verfassen oder zu überprüfen“.

• Vermeiden Sie unnötige Steuerlasten: Ein gut durchdachtes Testament kann durch geschickte Verteilung des Vermögens (z. B. durch vorzeitige Schenkungen) oder die Nutzung aller Freibeträge die Steuerlast minimieren.
• Vermeiden Sie Streit: Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das führt besonders bei Patchworkfamilien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder wenn größere Vermögenswerte vorhanden sind, oft zu langwierigem und teurem Streit unter den Hinterbliebenen.

Mein Rat an Sie: Sichern Sie Ihre Bestattungswünsche und Ihre finanziellen Werte ab. Wir als Bestattungshaus kümmern uns um die Vorsorge. Für die komplexen Fragen des Erbrechts und der Steuer ziehen Sie bitte rechtzeitig einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht hinzu. Sie werden es Ihnen danken – und Ihre Erben auch.

Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge. Möchten Sie einen unverbindlichen Termin vereinbaren, um Ihre Wünsche festzuhalten?

https://www.letovonbutz-bestattungen.de/artikel/bestattungsvorsorge-und-die-wichtige-rolle-des-testaments

+++ Das Erbe ausschlagen: Wirklich eine gute Idee? +++Die Nachricht vom Tod eines geliebten Menschen bringt oft nicht nu...
15/01/2026

+++ Das Erbe ausschlagen: Wirklich eine gute Idee? +++

Die Nachricht vom Tod eines geliebten Menschen bringt oft nicht nur Trauer mit sich, sondern auch die Auseinandersetzung mit dem Erbe. In den meisten Fällen bedeutet das eine finanzielle Bereicherung – aber manchmal heißt Erben auch, dass Sie nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden oder Verpflichtungen übernehmen. Manchmal ist es daher ratsam, das Erbe auszuschlagen. Dieser Schritt sollte gut überlegt sein, denn er ist endgültig und mit klaren Fristen verbunden.

Wir von Bestattungen Leto von Butz begleiten Sie auch in dieser schwierigen Phase und möchten Ihnen einen praxisnahen Überblick geben, wann das Ausschlagen eines Erbes sinnvoll sein kann und welche wichtigen Punkte Sie dabei beachten müssen.

+++ Wann man ein Erbe ausschlagen sollte +++

Die Entscheidung, ein Erbe nicht anzunehmen, ist nicht leicht, basiert aber oft auf rationalen Gründen. Die zwei häufigsten Auslöser sind:
• Überschuldung des Nachlasses: Die Schulden des Verstorbenen übersteigen das vorhandene Vermögen deutlich. Als Erbe haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen für diese Schulden.
• Verpflichtungen und Aufwand: Manchmal ist das Erbe zwar nicht überschuldet, aber der Aufwand, es zu verwalten oder zu verwerten, steht in keinem Verhältnis zum Wert. Dies kann bei stark sanierungsbedürftigen, wertlosen Immobilien oder bei einem sehr unübersichtlichen, komplizierten Nachlass der Fall sein.

+++ Vier Punkte, die Sie beim Erbverzicht beachten müssen +++

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, das Erbe auszuschlagen, müssen Sie einiges berücksichtigen:

1. Die Frist ist kurz und strikt: 6 Wochen! Das deutsche Erbrecht sieht eine sehr knappe Frist für die Ausschlagung vor: Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Todesfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben, haben Sie sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Lebte der Verstorbene im Ausland oder Sie als Erbe selbst, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Versäumen Sie diese Frist, dann gilt das Erbe automatisch als angenommen.

2. Formvorschrift: Der Erbverzicht muss offiziell erfolgen
Ein einfacher Brief an das Nachlassgericht oder eine mündliche Erklärung genügen nicht. Die Ausschlagung des Erbes muss formal korrekt erklärt werden, und zwar an die zuständige Stelle: Sie müssen den Erbverzicht entweder beim Nachlassgericht an Ihrem Wohnort zur Niederschrift erklären und persönlich dort erscheinen oder Sie lassen die Erklärung von einem Notar beglaubigen und dieser leitet sie dann an das zuständige Nachlassgericht weiter. „Mein Tipp: Wählen Sie den Weg über den Notar, wenn Sie unsicher sind, welches Nachlassgericht zuständig ist“, rät Bestatter Vincenzo Leto.

3. Die Folgen: Sie schlagen für sich und Ihre Kinder aus
Ein Erbverzicht hat weitreichende Folgen für die gesamte Erbfolge: Schlagen Sie als Erbe aus, rücken die nachfolgenden Erben in der gesetzlichen Erbfolge nach. Dies sind in den meisten Fällen Ihre eigenen Kinder. Wollen Sie die Schuldenproblematik vollständig aus der Familie halten, müssen Sie auch im Namen Ihrer minderjährigen Kinder das Erbe ausschlagen. Hierfür ist zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Zu beachten ist auch: Sobald Sie ausschlagen, verlieren Sie jeglichen Anspruch auf sämtliche Vermögenswerte, selbst wenn diese nachträglich entdeckt werden.

4. Finger weg vom Erbe: Kein Nutzung von hinterlassenen Dingen bei Erbverzicht!
Bis zur endgültigen Entscheidung sollten Sie nichts tun, was als Annahme des Erbes interpretiert werden könnte. Das bedeutet: Keine Nachlassverwaltung: Begleichen Sie keine offenen Rechnungen des Verstorbenen mit dessen Geld. Behalten oder nutzen Sie auch keine Gegenstände aus dem Nachlass (z.B. Schmuck oder Autos). Mit einer Ausnahme: Die Beauftragung des Bestattungsunternehmens und die Organisation der Beerdigung gelten nicht als Annahme des Erbes, da diese Kosten als Nachlassverbindlichkeiten gelten und zuerst beglichen werden müssen. Hierfür haften Sie in der Regel als nächster Angehöriger ohnehin, unabhängig davon, ob Sie Erbe sind oder nicht.

Bestatter Vincenzo Leto rät: „Die Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen, ist ein wichtiger Schutz ihres eigenen Vermögens. Nutzen Sie die kurze Frist, holen Sie alle Informationen zu den Schulden ein und erklären Sie die Ausschlagung fristgerecht in der korrekten Form. Bei Unklarheiten rate ich ganz dringend dazu, einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren“.

https://www.letovonbutz-bestattungen.de/artikel/das-erbe-ausschlagen-wirklich-eine-gute-idee

+++ Verträge kündigen im Todesfall: Drei Fehler, die Sie als Angehöriger vermeiden sollten +++In der Zeit der Trauer hat...
15/12/2025

+++ Verträge kündigen im Todesfall: Drei Fehler, die Sie als Angehöriger vermeiden sollten +++

In der Zeit der Trauer hat niemand den Kopf frei für komplizierte Formalitäten. Doch die Kündigung von Verträgen des verstorbenen Angehörigen gehört zu den wichtigsten Aufgaben, die zeitnah erledigt werden müssen. Geschieht dies nicht, können unnötige Kosten entstehen, die den Nachlass belasten. „Als Bestatter stehe ich Ihnen bei der Bewältigung dieser Aufgaben zur Seite. Gern erkläre ich die drei häufigsten Fallstricke, die Angehörigen bei der Vertragsabwicklung begegnen – damit Sie sich sicher in diesem bürokratischen Dschungel bewegen können“, so Vincenzo Leto.

1. Der Irrglaube: „Der Vertrag endet automatisch mit dem Tod.“

Der häufigste und kostspieligste Fehler: Viele Verträge, die ein verstorbener Angehöriger abgeschlossen hat – ob Mobilfunk, Zeitungsabonnements, Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Energieversorger – enden nicht automatisch mit dem Sterbedatum. Im Gegenteil: Sie gehen erst einmal auf die Erben über. Das bedeutet: Ohne eine aktive Kündigung laufen die Zahlungsverpflichtungen einfach weiter. Die Unternehmen buchen weiterhin Beiträge ab, bis Sie als Erbe tätig werden.
Die praktische Lösung: Verschaffen Sie sich schnellstmöglich einen umfassenden Überblick über alle laufenden Verträge und Abonnements – am besten über die Kontoauszüge der letzten Monate. Jeder Vertrag muss aktiv und schriftlich gekündigt werden, am besten unter Beifügung einer Kopie der Sterbeurkunde.

2. Die Falle der Fristen: Das Sonderkündigungsrecht beim Mietvertrag verpassen

Bei einigen essenziellen Verträgen, wie dem Mietvertrag, existiert zwar ein Sonderkündigungsrecht, doch dieses ist an extrem kurze Fristen gebunden.
Das Sonderkündigungsrecht gestattet es den Erben, das Mietverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist außerordentlich zu kündigen – oft mit einer verkürzten Kündigungsfrist von drei Monaten. Versäumen Sie als Erbe jedoch diese knappe Frist (meist innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls), läuft der Mietvertrag zu den normalen, oft viel längeren Konditionen weiter. Steht die Wohnung dann leer, fallen unnötige Mietkosten an.

Wichtig zu wissen:
• Bei einem Umzug in ein Pflegeheim gelten oft andere, sofortige Regelungen. Hier endet das Vertragsverhältnis mit dem Sterbetag.

• Wird das Mietverhältnis durch in der Wohnung lebende Ehepartner oder Kinder fortgeführt, besteht das Sonderkündigungsrecht in der Regel nicht.

„Meine Empfehlung: Informieren Sie den Vermieter oder das Pflegeheim unverzüglich schriftlich über den Todesfall und überlegen Sie, ob Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen“, rät Vincenzo Leto.

3. Der fehlende Nachweis: Kündigen ohne Erbnachweis

„Viele Dienstleister und Banken benötigen für die Abwicklung oder Kündigung der Verträge nicht nur die Sterbeurkunde, sondern auch einen Nachweis Ihrer Berechtigung – also, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind“, weiß Vincenzo Leto aus Erfahrung.

Das Problem: Wird die Kündigung zu früh verschickt, fehlt dieser Nachweis oft. Die Unternehmen legen die Kündigung dann womöglich nicht rechtsgültig zu den Akten oder fordern den Nachweis nach, was wertvolle Zeit kostet. Gerade bei Banken und Versicherungen ist das der Regelfall.

So gehen Sie richtig vor:

• Kündigen Sie Verträge, bei denen Sie sofort als Erbe auftreten müssen (Banken, Versicherungen), immer erst, wenn Sie den Erbschein oder ein anderes gültiges Dokument wie z.B. ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen können, das Sie als Rechtsnachfolger ausweist.

• Schicken Sie wichtige Kündigungen (Miete, teure Abos) am besten per Einschreiben mit Rückschein, um den Nachweis des Zugangs zu sichern.

„Die Abwicklung des Nachlasses ist eine schwere Bürde in einer emotionalen Zeit. Lassen Sie sich bei diesen Schritten von Fachleuten unterstützen. Wir helfen Ihnen gerne, die Übersicht zu behalten und die notwendigen Schritte zeitnah und korrekt einzuleiten. So können Sie sich wieder dem widmen, was in diesen Stunden zählt, nämlich der Trauer und der Erinnerung“, sagt Vincenzo Leto als erfahrener Bestatter.

https://www.letovonbutz-bestattungen.de/artikel/vertraege-kuendigen-im-todesfall

+++ Welche pflegeleichten Grablösungen gibt es und für wen kommen sie in Frage? +++Die Grabpflege ist für viele Angehöri...
15/11/2025

+++ Welche pflegeleichten Grablösungen gibt es und für wen kommen sie in Frage? +++

Die Grabpflege ist für viele Angehörige eine große emotionale und zeitliche Belastung. In einer Zeit, in der Familien oft weit voneinander entfernt wohnen und der Alltag kaum Raum für regelmäßige Friedhofsbesuche lässt, suchen immer mehr Menschen nach einer würdevollen, aber pflegefreien oder pflegeleichten letzten Ruhestätte.

+++ Drei pflegeleichte Grabarten im Überblick +++

1. Das Kolumbarium (Urnenwand)

Das Kolumbarium, oft als Urnenwand oder Urnenstele gestaltet, ist eine der ältesten und zugleich modernsten Formen der Urnenbeisetzung. Die Asche des Verstorbenen wird in einer geschlossenen Nische oberirdisch aufbewahrt.
• Die Urnennische ist in der Regel mit einer beschrifteten Platte verschlossen, wodurch die Grabpflege komplett entfällt.
• Der Vorteile liegt in der Kostenersparnis: Es fallen keine Kosten für Grabpflege oder Grabstein an.
• Durch die namentliche Kennzeichnung bleibt ein würdevoller, sauberer Ort der Trauer erhalten. Viele Kolumbarien bieten sogar einen geschützten, trockenen Raum zum Gedenken.
• Oft können mehrere Urnen (z. B. von Ehepartnern) in einer Nische beigesetzt werden.
• Eine gute Lösung für Familien, die überregional verstreut leben und keinen regelmäßigen Friedhofsbesuch gewährleisten können. Ideal auch für Menschen, die ihren Angehörigen die Last der Grabpflege ersparen möchten.

2. Das Rasen- oder Wiesengrab

Das Rasengrab ist eine weitere beliebte Alternative zur herkömmlichen Grabstätte. Die Grabstelle befindet sich auf einer gemeinschaftlich gepflegten Rasenfläche.
• Die Pflege der Rasenfläche übernimmt die Friedhofsverwaltung oder ein Gärtner. Das Bepflanzen und die individuelle Gestaltung sind meist untersagt.
• Vorteile sind das saubere Erscheinungsbild und die Tatsache, dass anders als beim anonymen Grab die Stelle meist mit einer liegenden Platte namentlich gekennzeichnet ist, sodass Angehörige einen konkreten Ort zum Trauern haben.
• Perfekt für alle, die eine pflegeleichte Lösung auf dem traditionellen Friedhof wünschen, die gleichzeitig einen festen Gedenkpunkt bietet.

3. Die Natur- und Seebestattung
Bei der Naturbestattung wird die biologisch abbaubare Urne an den Wurzeln eines Baumes (Baumbestattung) oder in einem ausgewiesenen Ruhewald beigesetzt. Bei der Seebestattung wird die wasserlösliche Urne dem Meer übergeben.
• Die Natur oder das Meer übernehmen die Pflege. Es sind keine Grabmale oder Grabschmuck erlaubt.
• Vorteile sind die besondere Atmosphäre und die vollkommene Entlastung: Es entstehen keinerlei Folgekosten oder Arbeiten für die Angehörigen.
• Geeignet für Menschen, die sich eine enge Verbindung zur Natur wünschen und die Hinterbliebenen von jeglicher Pflegepflicht befreien möchten.

+++ Gute Beratung für Grablösungen von Ihrem Bestatter +++

„Die Wahl der richtigen Grabform ist eine zutiefst persönliche Entscheidung. Es geht nicht nur darum, was finanziell oder organisatorisch machbar ist, sondern vor allem darum, wie der Abschied am besten gelingen kann. Wir erleben oft, dass Menschen sich aus Liebe zu ihren Kindern und Enkeln bereits zu Lebzeiten für eine pflegeleichte oder pflegefreie Lösung entscheiden. Sie wollen der nachfolgenden Generation keine Last auferlegen. Wir von Leto von Butz sehen es als unsere Berufung an, für jeden Wunsch – ob traditionell oder modern – eine würdige und liebevolle Umsetzung zu finden“, so Vincenzo Leto, Inhaber Leto von Butz Bestattungen.

Wir nehmen uns viel Zeit für Ihre Wünsche und beraten Sie mit Empathie und Professionalität, damit der Abschied von Ihrem geliebten Menschen genau so gestaltet wird, wie Sie es sich vorstellen. Sprechen Sie uns an – wir sind jederzeit für Sie da.

https://www.letovonbutz-bestattungen.de/artikel/welche-pflegeleichten-grabloesungen-gibt-es

+++ Girokonto auflösen nach Todesfall: Was Angehörige wissen müssen +++Menschen, die einen Trauerfall erlitten haben, st...
15/10/2025

+++ Girokonto auflösen nach Todesfall: Was Angehörige wissen müssen +++

Menschen, die einen Trauerfall erlitten haben, stehen auch vor ganz praktischen Fragestellungen. Und als Bestattungsunternehmen stehen wir unseren Kunden natürlich auch dann zur Seite, wenn es darum geht, zu verschiedenen Themen im Todesfall zu beraten und zu begleiten. Ein Thema, das in diesem Zusammenhang immer mal wieder zur Sprache kommt, ist das Thema Kontoauflösung und Zugriff auf das Girokonto des oder der Verstorbenen. Wann muss das Konto aufgelöst werden und von wem? Darf man nach dem Tod des Kontoinhabers noch Geld abheben oder überweisen und wer darf das? Was muss man wissen, wenn man das Girokonto eines verstorbenen Familienmitglieds auflösen oder von dem Konto noch Zahlungen anweisen möchte und wie kann man sich darauf vorbereiten?

+++ Erbschein, Testament oder Vollmacht über den Tod hinaus +++

Das Wichtigste ist der Nachweis Ihrer Berechtigung. Eine Bank darf Kontoinformationen und Vermögen nur an rechtmäßige Erben herausgeben. Beschaffen Sie sich mehrere Ausfertigungen der amtlichen Sterbeurkunde. Diese ist das grundlegende Dokument, das den Tod belegt. Wir als Bestatter unterstützen Sie dabei.

• Erbschein oder Testament: Die Bank benötigt einen Nachweis, dass Sie der rechtmäßige Erbe oder Bevollmächtigte des Nachlasses sind. Wenn kein Testament vorliegt, benötigen Sie einen Erbschein vom Nachlassgericht, der die Erben ausweist. Die Beantragung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

• Vollmacht über den Tod hinaus: Hat das verstorbene Familienmitglied Ihnen zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, kann diese Ihnen ebenfalls ermöglichen, auf das Konto zuzugreifen und notwendige Erledigungen zu tätigen, ohne auf einen Erbschein warten zu müssen.

• Informieren Sie die Bank des verstorbenen Familienmitglieds so schnell wie möglich über den Todesfall. Das stoppt weitere Lastschriften und Daueraufträge, die nicht mehr ausgeführt werden sollen. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Berater in der Filiale oder der Nachlassabteilung der Bank. Nehmen Sie die genannten Dokumente mit.

• Überweisungen dürfen Sie noch tätigen, wenn Sie eindeutig dazu berechtigt sind. Sobald die Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt, wird das Konto gesperrt oder in einen "Nachlass-Modus" versetzt. Ohne eine gültige Vollmacht, die über den Tod hinausgeht, oder einen Erbschein dürfen Sie keine eigenmächtigen Verfügungen mehr tätigen. „In der Praxis tolerieren Banken manchmal kleinere, absolut notwendige Zahlungen, die zur Sicherung des Nachlasses dienen wie Bestattungskosten oder Rechnungen für laufende Verträge, bevor ein Erbschein vorliegt. Das ist jedoch Kulanz und keine rechtliche Pflicht der Bank“, weiß Vincenzo Leto aus Erfahrung. Bewahren Sie Belege für alle getätigten Ausgaben sorgfältig auf, da diese zum Nachlass gehören und unter Umständen gegenüber Miterben oder dem Finanzamt nachgewiesen werden müssen.

+++ Wie lange kann das Konto ab Todesdatum bestehen bleiben? +++

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene maximale Frist, wie lange ein Girokonto nach dem Tod eines Inhabers bestehen bleiben darf. Allerdings ist es im Interesse aller Beteiligten, das Konto zeitnah aufzulösen, denn auch nach dem Tod können Kontoführungsgebühren anfallen. Außerdem setzen einige Banken intern Fristen für die Abwicklung von Nachlasskonten, um ihre Prozesse zu straffen. Es ist jedoch üblich, dass Konten sogar mehrere Monate bestehen bleiben, besonders wenn die Klärung der Erbfolge nicht ganz klar ist.

Sobald Ihre Berechtigung klar ist, können Sie die Auflösung des Kontos beantragen:

• Lassen Sie sich einen aktuellen Kontoauszug und eine Aufstellung des Restguthabens geben.

• Kündigen Sie alle Daueraufträge und widerrufen Sie alle Lastschriften, die nicht mehr benötigt werden. Prüfen Sie, welche Verträge des Verstorbenen noch gekündigt oder umgestellt werden müssen.

• Reichen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben bei der Bank ein.

• Geben Sie ein Referenzkonto an, auf das das Restguthaben überwiesen werden soll - das Konto des Erben oder eines gemeinsamen Nachlasskontos, falls eine Erbengemeinschaft vorliegt.

• Geben Sie alle zum Konto gehörenden Karten an die Bank zurück oder vernichten Sie sie.

Vincenzo Leto rät: „Bitte besprechen Sie finanzielle Themen rechtzeitig mit Ihren Angehörigen und stellen Sie Vollmachten für Ihre Vertrauensperson über den Tod hinaus aus. Es vereinfacht viele Dinge, wenn der Ernstfall eintritt und entlastet Ihre Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Zeit“.

https://www.letovonbutz-bestattungen.de/artikel/girokonto-aufloesen-nach-todesfall

+++ Selbstbestimmung vor und nach dem Tod: Warum man eine Betreuungsverfügung braucht +++Als erfahrenes und einfühlsames...
13/10/2025

+++ Selbstbestimmung vor und nach dem Tod: Warum man eine Betreuungsverfügung braucht +++

Als erfahrenes und einfühlsames Bestattungsunternehmen in Solingen begleiten wir Familien oft in schweren Stunden. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, einen würdevollen Abschied für einen geliebten Menschen zu gestalten. Dabei erleben wir immer wieder, wie wichtig es ist, dass Angehörige in diesen emotionalen Zeiten klare Entscheidungen treffen können – Entscheidungen, die im Sinne des Verstorbenen sind.

Ein Thema, das in diesem Zusammenhang immer mal wieder zur Sprache kommt, ist die Betreuungsverfügung. Auch wenn es zunächst vielleicht unangenehm erscheint, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, möchten wir Ihnen aus unserer täglichen Erfahrung mit Hinterbliebenen heraus ans Herz legen, sich frühzeitig damit zu beschäftigen.

+++ Was ist eine Betreuungsverfügung eigentlich? +++

„Die Betreuungsverfügung ist ein wichtiges Vorsorgedokument, in dem Sie festlegen, wer im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit – beispielsweise durch Krankheit, Alter oder Unfall – Ihre persönlichen Angelegenheiten regeln soll“, so der Bestatter Vincenzo Leto. Dazu gehören unter anderem die gesundheitliche Versorgung, das Kümmern um Vermögensangelegenheiten und die Aufenthaltsbestimmung.

„Aus unserer Sicht als Bestattungsunternehmen gibt es mehrere gewichtige Gründe, warum eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Betreuungsverfügung so wichtig ist. Mit einer Betreuungsverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen respektiert werden, auch wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Das gibt Ihnen und Ihren Angehörigen ein Gefühl der Sicherheit“, weiß Vincenzo Leto. Und er ergänzt: „Im Falle einer unerwarteten Notsituation sind Ihre Angehörigen oft emotional stark belastet. Eine klare Betreuungsverfügung nimmt ihnen die schwierige Last ab, Entscheidungen treffen zu müssen, deren Ausgang ungewiss ist“. Hinzu kommt: Ohne eine Betreuungsverfügung muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Dieser wird dann nicht unbedingt die Person sein, man selbst sich gewünscht hätte.

Auch wenn es schwerfällt, über das Ende des Lebens nachzudenken: In der Betreuungsverfügung kann man auch Wünsche bezüglich der letzten Lebensphase äußern, beispielsweise zur palliativen Versorgung oder zur Art der Abschiednahme. „Das kann uns als Bestattungsunternehmen später helfen, Ihre Vorstellungen bestmöglich umzusetzen“, sagt Vincenzo Leto.

+++ Wo erhalten Sie eine Betreuungsverfügung und wer kann beim Ausfüllen unterstützen? +++

Eine Betreuungsverfügung gibt es online als Standardvorlage – oder bei Betreuungsvereinen wie der AWO, Caritas, SKF oder SKM oder den Johannitern. Diese bieten oft kostenlose Beratung und Musterformulare an.

Auch Notare oder Rechtsanwälte können umfassend rechtlich beraten und die Betreuungsverfügung rechtssicher aufsetzen. Das ist empfehlenswert, wenn Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse komplexer sind.

Vincenzo Leto rät: „Bitte schieben Sie das Thema Betreuungsverfügung nicht auf die lange Bank. Es ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Selbstbestimmung bis zum Tod zu wahren und Ihre Angehörigen im Ernstfall zu entlasten. Investieren Sie rechtzeitig Zeit in dieses Thema – es ist eine Investition in Ihre Zukunft!“.

https://www.letovonbutz-bestattungen.de/artikel/selbstbestimmung-vor-und-nach-dem-tod

+++ Die Patientenverfügung: Ein Akt der Selbstbestimmung und Entlastung für Ihre Liebsten +++Als Bestattungsunternehmen ...
12/10/2025

+++ Die Patientenverfügung: Ein Akt der Selbstbestimmung und Entlastung für Ihre Liebsten +++

Als Bestattungsunternehmen begleiten wir von Leto von Butz Familien in sehr schweren Stunden. Wir sehen, wie wichtig es ist, in Würde Abschied nehmen zu können und wie sehr es Angehörige belasten kann, Entscheidungen für einen geliebten Menschen treffen zu müssen, der sich selbst nicht mehr äußern kann. Aus dieser Erfahrung heraus möchten wir heute ein Thema ansprechen, das oft verdrängt wird, aber von unschätzbarem Wert ist: die Patientenverfügung.

+++ Warum eine Patientenverfügung so wichtig ist +++

„Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern – beispielsweise bei schwerer Krankheit, Bewusstlosigkeit oder im Endstadium des Lebens“, weiß Bestatter Vincenzo Leto.

Die Vorteile einer Patientenverfügung sind vielfältig:

• Selbstbestimmung: Sie behalten die Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Ihre Werte und Wünsche werden respektiert.

• Entlastung der Angehörigen: Sie nehmen Ihren Liebsten eine schwere Last ab. Sie müssen nicht in einer emotionalen Ausnahmesituation Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen treffen, sondern können sich an Ihren zuvor geäußerten Willen halten. Dies kann spätere Konflikte innerhalb der Familie verhindern und den Trauerprozess erleichtern.

• Klarheit für das Behandlungsteam: Ärzte und Pflegekräfte haben eine klare Richtlinie, wie sie Sie behandeln sollen. Dies kann unnötige oder ungewollte Behandlungen verhindern und zu einem würdevollen Umgang beitragen.

+++ Woher bekommen Sie eine Patientenverfügung? +++

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Patientenverfügung zu erstellen:

• Vorlagen: Im Internet, bei Verbraucherzentralen oder bei Ärztekammern finden Sie Muster und Vorlagen für Patientenverfügungen. Diese können eine gute Grundlage bieten, sollten aber unbedingt an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Überzeugungen angepasst werden.

• Ärztliche Beratung: Sprechen Sie beim Ausfüllen mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen behandelnden Arzt. Er oder sie kann Sie medizinisch beraten und Ihnen helfen, die Konsequenzen Ihrer Entscheidungen zu verstehen.

• Rechtliche Beratung: Ein Rechtsanwalt oder Notar kann Sie umfassend rechtlich beraten und sicherstellen, dass Ihre Patientenverfügung rechtssicher formuliert ist. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn Sie komplexe Wünsche haben oder Unsicherheiten bestehen.

„Bitte schieben Sie dieses wichtige Thema nicht auf die lange Bank. Eine Patientenverfügung ist ein Zeichen von Selbstbestimmung und ein Akt der Fürsorge für Ihre Angehörigen. Nehmen Sie sich die Zeit, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und Ihre Wünsche schriftlich festzuhalten“, sagt Vincenzo Leto.

https://www.letovonbutz-bestattungen.de/artikel/die-patientenverfuegung

+++ Bestattungsvorsorge: Wann macht eine Sterbeversicherung eigentlich Sinn? +++Im Laufe der Zeit begegnet Bestatter Vin...
10/10/2025

+++ Bestattungsvorsorge: Wann macht eine Sterbeversicherung eigentlich Sinn? +++

Im Laufe der Zeit begegnet Bestatter Vincenzo Leto von Leto von Butz immer wieder Menschen, die sich mit dem Thema der eigenen Endlichkeit auseinandersetzen. Oftmals taucht dabei die Frage auf: "Brauche ich eigentlich eine Sterbeversicherung?" Als Ihr vertrauensvoller Partner in schweren Stunden möchten wir heute Licht ins Dunkel bringen und Ihnen aufzeigen, für wen diese Vorsorgeform wirklich sinnvoll sein kann. Zunächst einmal: Eine Sterbeversicherung ist eine Kapitallebensversicherung, die im Todesfall der versicherten Person eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt. Dieses Geld ist in erster Linie dafür gedacht, die Kosten der Bestattung zu decken.

+++ Für die eigene Bestattung vorsorgen: Wer profitiert konkret von einer solchen Absicherung? +++

• Menschen, die ihre Angehörigen entlasten möchten: Dies ist wohl der häufigste und wichtigste Grund für den Abschluss einer Sterbeversicherung. Die Kosten einer würde- und respektvollen Bestattung können schnell mehrere tausend Euro betragen. Ohne Vorsorge müssen Angehörige diese finanzielle Last in einer ohnehin schweren Zeit tragen. Eine Sterbeversicherung nimmt diese Sorge und ermöglicht es ihnen, sich ganz auf die Trauer zu konzentrieren.

• Personen ohne oder mit geringen finanziellen Rücklagen: Wer nicht über ausreichend Ersparnisse verfügt, um die Bestattungskosten zu decken, für den ist eine Sterbeversicherung eine sinnvolle Möglichkeit, vorzusorgen und die Angehörigen vor finanziellen Engpässen zu schützen.

• Senioren und Menschen mit Vorerkrankungen: Im höheren Alter oder bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen kann eine Sterbeversicherung eine Option sein. Oftmals sind die Beiträge zwar etwas höher, aber sie bieten dennoch eine verlässliche Absicherung. Es ist ratsam, sich frühzeitig zu informieren, da einige Versicherer mit zunehmendem Alter oder bei bestimmten Vorerkrankungen keine Policen mehr anbieten oder Risikozuschläge erheben.

• Alleinstehende ohne direkte Erben: Wer keine Familie hat, möchte oft sicherstellen, dass die eigenen Bestattungswünsche erfüllt werden und keine fremden Personen mit den Kosten belastet werden. Eine Sterbeversicherung kann hier die notwendige finanzielle Sicherheit bieten.

• Personen mit besonderen Wünschen an die Bestattung: Möchten Sie eine spezielle Sargauswahl, eine besondere Trauerfeier oder die Grabpflege für eine bestimmte Zeit sicherstellen? Die Auszahlung der Sterbeversicherung kann dafür verwendet werden, diese individuellen Wünsche zu erfüllen.

+++ Worauf Sie bei Abschluss einer Sterbeversicherung achten sollten +++

Die Versicherungssumme sollte die voraussichtlichen Bestattungskosten decken. Wir bei Leto von Butz beraten Sie hierzu gerne und geben Ihnen eine realistische Einschätzung. Vertragslaufzeit und Beitragszahlung sollten zu Ihrer finanziellen Situation passen. Die Auszahlungsmodalitäten sollten im Todesfall schnell und unbürokratisch erfolgen. Vincenzo Leto sagt dazu als erfahrener Bestatter: „Eine Sterbeversicherung ist keine Pflicht, aber für viele Menschen eine verantwortungsvolle Entscheidung. Sie dient in erster Linie dazu, Ihre Angehörigen im Todesfall finanziell zu entlasten und Ihnen die Gewissheit zu geben, dass Ihre Bestattung in Ihrem Sinne erfolgen kann. Wenn Sie Fragen zum Thema Sterbeversicherung haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen bei Leto von Butz jederzeit gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da“.

https://www.letovonbutz-bestattungen.de/artikel/wann-macht-eine-sterbeversicherung-eigentlich-sinn

Adresse

Hildener Straße 3
Solingen
42697

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