Ethikberatung im Gesundheitswesen

Ethikberatung im Gesundheitswesen Ich berate Sie zu Ihrer Patientenverfügung und Betreuungsverfügung - in Solingen. Ethisch-medizinisch fundiert. Ich freue mich auf Ihren Kontakt!

Ich berate Sie zu Ihrer Patienten- und Betreuungsverfügung - in Solingen.

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30/03/2026

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Wir haben kein Problem mit zu wenig Medizin am Lebensende.
Wir haben ein Problem mit zu viel.

Und mit Patientenverfügungen, die auf dem Papier eindeutig sind – aber in der Realität nicht tragen.

Die eigentliche Frage ist nicht, was wir tun können.
Sondern: Können wir auch zulassen?

Die Folgen sehen wir dann im Alltag: mehr Symptome, mehr Komplikationen, mehr Leid.
Warum das passiert – und warum eine Verfügung ohne Haltung oft wirkungslos bleibt – habe ich hier aufgeschrieben.

Ich zeige die Problematik beispielhaft an der "künstlichen Ernährung" über eine Bauchdeckensonde (PEG = perkutane endoskopische Gastrostomie = künstliche Ernährungssonde) auf.

Wenn wir zu viel tun – und dabei den Patienten verlieren
Ein Patient wird uns im Pflegeheim angemeldet. Fortgeschrittene Erkrankung, zunehmende Schwäche, deutlicher Gewichtsverlust. Die Pflege ist angespannt, die Angehörigen erschöpft. Es sei „schwierig geworden“, heißt es. Man wünsche sich palliative Unterstützung.

Beim ersten Besuch wird schnell klar: Die Situation ist längst gekippt.

Auf dem Tisch liegt die Patientenverfügung. Klar formuliert.
Keine künstliche Ernährung. Keine lebensverlängernden Maßnahmen im fortgeschrittenen Stadium.

Und dennoch hat der Patient eine PEG-Sonde.
Das ist kein Einzelfall. Das ist Alltag.

Die Begründung ist vertraut: Man habe handeln müssen. Man könne einen Menschen schließlich nicht verhungern lassen. Es sei gut gemeint gewesen.

Hier beginnt das Problem.
Denn was folgt, ist keine Stabilisierung.

Es ist eine neue Form von Belastung:
Bauchschmerzen. Durchfälle. Krämpfe. Unruhe.
Und nicht selten: Aspirationspneumonien.
Die enterale Nahrung läuft zurück. Retrograd. Über die Speiseröhre in die Atemwege. Der Patient kann sich nicht mehr schützen. Kein Hustenreflex, keine Kraft, keine Koordination.
Was eigentlich ernähren soll, wird zur Ursache von Atemnot, Infektionen und weiterer Eskalation.

Und dann behandeln wir nicht mehr die Grunderkrankung.
Dann behandeln wir die Folgen einer Maßnahme, die der Patient nie wollte.

Jetzt könnte man sagen: Dann müssen Patientenverfügungen eben besser formuliert sein.

Aber so einfach ist es nicht.
Denn wenn man sich anschaut, wie Patientenverfügungen in der Realität entstehen, dann erkennt man schnell ein strukturelles Problem.

Sie entstehen häufig nicht aus einem echten medizinischen Gespräch heraus, sondern aus:
• Formularen
• Textbausteinen
• standardisierten Beratungssituationen

Mit guten Absichten. Ohne Frage.

Aber mit einem entscheidenden Nachteil:
Sie sind oft zu allgemein – oder zu technisch.

Diese Verfügungen beginnen fast immer gleich:
„Diese Verfügung gilt, wenn …“
• ich mich im Sterbeprozess befinde
• ich mich im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung befinde
• ich mich nicht mehr äußern kann

Das klingt konkret.
Ist es aber nicht.

Denn das sind keine klaren Zustände.
Das sind Übergänge.
Was ist „Endstadium“?
Was ist „unmittelbarer Sterbeprozess“?

Im klinischen Alltag sind das keine festen Punkte.
Das sind Interpretationsräume.

Dann folgt der nächste Schritt:
„In diesen Situationen wünsche ich …“
Und jetzt wird es technisch.
• keine Beatmung
• keine Dialyse
• keine künstliche Ernährung
• keine Wiederbelebung

Oder das Gegenteil.
Ja oder nein.
An oder aus.
Das wirkt eindeutig.
Ist aber in der Realität oft unbrauchbar.

Denn Menschen sind keine Lichtschalter.
Es gibt keine reine Schwarz-Weiß-Logik am Lebensende.
Es gibt Verläufe.
Abstufungen.
Nuancen.
Und diese fehlen in den meisten Patientenverfügungen.

Noch gravierender ist ein anderer Punkt:
Diese Dokumente bilden häufig nicht den Menschen ab.
Sie bilden Entscheidungen ab.
Aber nicht das, was dahintersteht.
Nicht:
• Was bedeutet für diesen Menschen Lebensqualität?
• Was wäre für ihn ein Zustand, den er nicht mehr tragen möchte?
• Was würde er noch als lebenswert empfinden – und was nicht?
Diese Dimension fehlt.

Und die wäre meines Erachtens entscheidend.
Die Idee der Patientenverfügung ist richtig.

Aber ihre Umsetzung scheitert oft an der Realität.
Denn sie trifft auf ein System, das darauf trainiert ist, zu handeln.

Studien zeigen, dass Ärztinnen und Ärzte in unsicheren Situationen eher zu mehr Interventionen neigen – ein Ausdruck von Verantwortungsgefühl, aber auch von Unsicherheit und defensivem Handeln [1,2].

Am Lebensende jedoch verändert sich der Maßstab.
Es geht nicht mehr um Heilung.
Nicht mehr um Verlängerung um jeden Preis.
Sondern um die Frage:
Was ist sinnvoll?

Ein Satz fällt fast immer:
„Man kann ihn doch nicht verhungern lassen.“
Dieser Satz ist menschlich.
Aber medizinisch greift er zu kurz.
Am Lebensende verändert sich der Körper:
das Hungergefühl nimmt ab
der Stoffwechsel reduziert sich
Nahrungsaufnahme wird belastend

Die Evidenz ist eindeutig:
Künstliche Ernährung führt in fortgeschrittenen Erkrankungssituationen in der Regel weder zu einer relevanten Lebensverlängerung noch zu einer Verbesserung der Lebensqualität, dafür aber zu Komplikationen wie Infektionen, gastrointestinalen Beschwerden und Aspirationsereignissen [3–6].

Das ist keine Meinung.
Das ist Evidenz.

Und dennoch handeln wir.
Das gleiche Muster zeigt sich bei intensivmedizinischen Maßnahmen.
Patienten lehnen diese ab. Es ist dokumentiert. Es ist besprochen.
Dann tritt eine akute Situation ein.
Und plötzlich heißt es:
„Wir müssen jetzt erstmal stabilisieren.“
Intubation. Beatmung. Intensivstation.

Der Wille wird nicht offen ignoriert.
Er wird verschoben.
Und genau dadurch verliert er seine Wirkung.
Rechtlich ist die Situation eindeutig.
Der Patientenwille ist bindend.
Therapieverzicht und Therapieabbruch sind zulässig.

Und dennoch stellen Angehörige immer wieder dieselbe Frage:
„Kann ich dafür belangt werden, wenn ich das nicht zulasse?“

Diese Frage zeigt das eigentliche Problem:
Nicht das Recht.
Sondern die Angst, es anzuwenden.

Diese Angst wird verstärkt durch Sätze wie:
„Wenn Sie das nicht machen, lassen Sie ihn sterben.“
Das ist kein neutraler Satz.
Das ist Druck.
Ein weiterer Punkt, der erstaunlich oft verloren geht, ist die Indikation.
Vor jeder Maßnahme steht eine einfache Frage:
Ist das sinnvoll?
Nicht: Ist das möglich.
Sondern: Hat es einen Nutzen für diesen Menschen in dieser Situation?

Wenn die Antwort nein ist, gibt es keine Grundlage für diese Maßnahme.
Patientenverfügungen allein reichen deshalb nicht aus.

Studien zeigen, dass sie Übertherapie nicht zuverlässig verhindern, wenn sie isoliert betrachtet werden [7].
Wirksam werden sie erst, wenn sie eingebettet sind in Kommunikation, in Vorbereitung und in eine tragfähige Vertretung.

Ansätze wie Advance Care Planning zeigen, dass genau das einen Unterschied macht: weniger aggressive Versorgung am Lebensende, weniger Krankenhausaufenthalte, mehr Übereinstimmung mit dem Patientenwillen [8–12].

Aber auch hier gilt:
Ein Konzept allein verändert nichts.
Es muss gelebt werden.

Ein entscheidender Punkt bleibt:
Eine Patientenverfügung ist nur so viel wert wie die Menschen, die sie durchsetzen.

Wenn Angehörige die Situation nicht aushalten können,
wenn Bevollmächtigte unter Druck einknicken,
wenn Behandler relativieren,
dann wird aus einem klar formulierten Willen ein Dokument mit Interpretationsspielraum.

Und dieser Spielraum wird genutzt.
Ein wichtiger Impuls dazu findet sich auch in dem Buch von Matthias Thöns "Patient ohne Verfügung".
Das Buch beschreibt genau diese Lücke:
zwischen dem, was dokumentiert ist,
und dem, was tatsächlich geschieht.
Und diese Lücke besteht bis heute.

Was all diese Situationen verbindet, ist kein Wissensdefizit.
Es ist ein Haltungsproblem.

Wir können Sterben schwer zulassen.
Wir hoffen auf kleine Verbesserungen.
Wir verlängern, weil wir glauben, es sei richtig.
Wir handeln, weil Nicht-Handeln sich falsch anfühlt.

Aber der Körper folgt am Lebensende keiner therapeutischen Logik mehr.
Er folgt einem Prozess.

Am Ende bleibt ein Satz, der unbequem ist:
Eine Patientenverfügung ist nichts wert,
wenn die Haltung dahinter nicht trägt.

Und vielleicht ist das der Punkt, an dem wir anfangen müssen:
Nicht beim Formular.
Nicht bei Textbausteinen.
Sondern bei der Frage:
Sind wir bereit, das, was wir aufschreiben, im Ernstfall auch zuzulassen?

Denn das eigentliche Problem ist nicht, dass wir zu wenig tun.
Das eigentliche Problem ist, dass wir zu viel tun –
und zu selten zulassen.

Danke fürs Lesen und Teilen.

Mit den besten Grüßen
Mario Steffens
Facharzt für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin
Ärztlicher Leiter und Geschäftsführer
Palliativnetz Lörrach gGmbH

Literatur
Studdert DM et al. JAMA. 2005;293:2609–17.
Carrier ER et al. Health Aff. 2010;29:1580–7.
Finucane TE et al. JAMA. 1999;282:1365–70.
Sampson EL et al. Cochrane Database Syst Rev. 2009;CD007209.
Candy B et al. Int J Palliat Nurs. 2009;15:396–404.
Teno JM et al. Arch Intern Med. 2012;172:697–701.
Silveira MJ et al. N Engl J Med. 2010;362:1211–8.
Detering KM et al. BMJ. 2010;340:c1345.
Brinkman-Stoppelenburg A et al. Palliat Med. 2014;28:1000–25.
Rietjens JAC et al. Lancet Oncol. 2017;18:e543–51.
Scott IA et al. BMJ Open. 2024;14:e082766.
Mah SJ et al. JAMA Netw Open. 2024;7:e2825394.












̈rrach


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19/02/2026

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Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 ist klar: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gehört zur persönlichen Freiheit jedes Menschen. Zentral dabei: Die Entscheidung zu sterben muss freiverantwortlich, wohlüberlegt, frei von Druck und dauerhaft sein.

Deshalb hat die DGHS ihr 4-stufiges Schutzkonzept entwickelt: Die Freiverantwortlichkeit wird mehrfach und aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven geprüft. So werden die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts konsequent umgesetzt.

Wen schützt das Schutzkonzept?
- Menschen, mit freiverantwortlichen,
beständigen Sterbewunsch
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Es schafft Transparenz, rechtliche Sicherheit und Vertrauen – für alle Beteiligten.

Mehr zum Schutzkonzept im nächsten Post. Wenn Sie Hilfe brauchen oder sich Sorgen um jemanden machen:

Telefonseelsorge (kostenlos & anonym, 24/7)
0800 1110111 und 0800 1110222
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In Notfällen: 112

14/01/2026

Buchvorstellung zum Monatsthema AROMAPFLEGE TRIFFT ETHIK

Jahres-Anfangs-Special-Thema zum Start in das Jahr 2026
Da in der Palliativakademie Bamberg im Frühjahr ein Aufbaumodul Palliative Care mit diesen beiden wichtigen Themen stattfindet, haben wir entsprechende Titel für Sie vorbereitet!
Informationen zu diesem multiprofessionellen Modul: Modul 1 Refresh – Multiprofessioneller Aufbaukurs in Palliative Care für Fortgeschrittene – DGP zertifiziert – Palliativakademie Bamberg

Literaturempfehlung der Woche: „Praktische Ethik im Gesundheitswesen“

Beschreibung:
Entscheiden und Handeln in der Medizin zielt immer auf das Patientenwohl. Damit stellt sich die Frage nach dem rechten Handeln: Medizin und Ethik sind nicht zu trennen. Bei Patientengesprächen, bei Visiten, Konsilien oder in der klinischen Ethikberatung kommen einige Themen häufiger zur Sprache. Sie kreisen um Krankheit und Gesundheit, Wille und Freiheit, Wahrheit und Vertrauen, Ethos und Indikation, Macht und Verantwortung, Sterben und Tod. Für Ärzte, Pflegende und Therapeuten sind solche Gespräche nicht einfach, oft fehlt es an den Begriffen oder ihre Bedeutung ist unsicher. Dieses Buch klärt wichtige Grundbegriffe und stellt die Argumentation in diesen Gesprächen auf eine solide Basis.

Wir führen dieses bereichernde Buch in unserem Online-Shop:
Praktische Ethik im Gesundheitswesen – Palliativ-Portal Shop

Erscheinungsdatum: 01.12.2018
ca. 150 Seiten
Verlag: Der Hospiz Verlag
Autor*innen: Michael Schmidt

08/01/2026

S 04: An deiner Seite
Seelsorgerliche Gesprächsführung mit schwer kranken, sterbenden und trauernden Menschen

Eine schwere Krankheit, eine palliative Diagnose und die Trauer um geliebte Menschen sind existentielle Krisensituationen. Gute, einfühlsame und wertschätzende Gesprächsbegleiter können wertvolle Seel-Sorger in solchen Lebenssituationen sein.🫂

📝 Inhalt:
• inhaltliche Impulse für eine Gesprächsführung, die auf Patient:innen und An-/Zugehörige zentriert ist
• Erfahrungs- und Kommunikationsübungen sowie Fallarbeit

Grundsätzliche Fragen werden behandelt:
• Was macht die Auseinandersetzung mit diesen Fragen mit mir selbst?
• Welche Haltung ist beim seelsorgerlichen Gespräch wichtig und wie kann ich sie einüben?
• Wie kann ich auf konkrete Themen und Fragestellungen (z. B. „Warum ich?“) kompetent reagieren?
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📅 Anmeldung:
Bis 2. März 2026 unter:
👉 https://hospiz-akademie.de/programm/spiritualitaet/an-deiner-seite/seelsorgerliche-gespraechsfuehrung-mit-schwer-kranken-sterbenden-und-trauernden-menschen/776-C-4018810/

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06/01/2026

Im KontextPalliative Versorgung: Start vor der präfinalen Phase?Richter-Kuhlmann, EvaPDFePaperInhaltsverzeichnisZiel palliativmedizinischer Betreuung ist die bestmögliche Lebensqualität der Patientinnen und Patienten und ihrer Familien. Da Fragen um Sterben und Tod aber immer noch tabuisiert werd...

04/12/2025

Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung auch am Lebensende.

Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu leben und in Würde zu sterben. Dazu gehört, selbst zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen man sich wünscht oder ablehnt.

Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte, Wünsche und Grenzen verbindlich festzuhalten. Sie entlasten Angehörige, geben Ärzt:innen klare Orientierung und stellen sicher, dass Ihre Stimme hörbar bleibt auch dann, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können.

👉 Jetzt informieren und vorsorgen für sich selbst und für die Menschen, die Ihnen wichtig sind.

02/11/2025
28/10/2025
21/10/2025

Was wäre, wenn…? 😯
Unfall, Krankheit – und wer entscheidet dann für dich?
👉 Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung bestimmst DU, wer für dich entscheidet, wenn du es nicht mehr kannst.
📅 Online-Vortrag für Mitglieder und Interessierte:
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💻 Melde dich an und geh es an: https://www.vdk-bayern-seminare.de/programm/online-vortragsreihe/

18/10/2025

🌍 **Gesundheitswesen am Limit: Alarmierende Zahlen in Europa**

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schlägt Alarm: Über 10 % der Gesundheitsfachkräfte in Europa kämpfen mit Suizidgedanken. Zudem zeigen 33 % Anzeichen von Depressionen oder Angststörungen. Besonders erschreckend ist der Anteil der Befragten mit Alkoholabhängigkeit, der bei 3 % liegt.

🔍 **Deutschland im Mittelfeld**

In Deutschland liegt der Anteil an Depressionen bei medizinischen Fachkräften bei 26 %. Das ist fünfmal höher als in der Allgemeinbevölkerung. Gewalt, Mobbing und hohe Arbeitslast belastet die Fachkräfte zusätzlich. Mehr als 50 Stunden pro Woche zu arbeiten, ist für viele die Norm.

🛡️ **Schutz durch Unterstützung**

Studien zeigen, dass soziale Unterstützung und Mitbestimmung am Arbeitsplatz Schutz bieten können. Beschäftigte, die regelmäßig Unterstützung von Kollegen und Vorgesetzten erfahren, sind weniger anfällig für psychische Belastungen. Unterstützung und Prävention können das Risiko psychischer Erkrankungen erheblich reduzieren.

💔 **Folgen für die Patientenversorgung**

Mentale Belastungen wirken sich negativ auf die Versorgung der Patienten aus. Ein hoher Prozentsatz der Fachkräfte denkt über einen Berufswechsel nach, was den bestehenden Personalmangel zusätzlich verschärfen könnte. Bis 2030 droht Europa eine Lücke von fast einer Million Fachkräften.

🔎 Der Bericht der WHO ist die größte Erhebung zur psychischen Gesundheit von Gesundheitspersonal in Europa und beleuchtet die dringende Notwendigkeit, Arbeitsbedingungen zu verbessern.

https://www.rechtsdepesche.de/pflegefachkraefte-psychischer-belastung/

16/10/2025

L 17.2: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Medizinische, ethische und rechtliche Informationen 📢

📝Inhalte:
Wie kann ich so vorsorgen, dass mein Wille für die letzte Phase meines Lebens Gehör findet?
Wie viel Selbstbestimmung ist am Lebensende möglich – und wo stößt sie auf Grenzen?
Der Arzt am Sterbebett: Was kann er und was muss er tun?
Die Hospizidee: ein gutes Leben bis zuletzt.

👥Nach einer grundsätzlichen Einführung und zwei kurzen Statements eines Arztes und eines Seelsorgers werden die Fragen der Teilnehmer:innen ausführlich beantwortet.

✨Jede:r Teilnehmer:in soll ermutigt werden, eine eigene Patientenverfügung zu erstellen.

📅 Anmeldung:
Bis 22. Oktober 2025 unter:
👉 https://hospiz-akademie.de/programm/lebensweise/l-17-2025-patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht/

15/10/2025

Das Rektorat und der Senat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind schockiert über den tätlichen rassistischen Übergriff, der sich am Donnerstagabend auf dem Universitätscampus ereignet hat, und sie verurteilen den Vorfall auf das Schärfste. Die Heinrich-Heine-Universität ist, ganz im Sinne ihres Namensgebers, ein Ort des friedlichen Diskurses und der wertschätzenden Diskussion. Dafür tragen alle Mitglieder der Universität Verantwortung. Gewalt, Rassismus, Extremismus und Diskriminierung jedweder Art haben keinen Platz auf unserem Campus. Die Universität verfolgt jedes Verhalten, das gegen die Werte der HHU verstößt, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln.

Adresse

HahnStr. 11
Solingen
42659

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Montag 09:00 - 17:00
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