Bestattungen Utermark

Bestattungen Utermark Trauergespräche, Planung, Organisation und Durchführung von Trauerfeiern, Begleitung, Beratung zur Bestattungsvorsorge, Erledigung von Korrespondenz

Auch uns hat der Fachkräftemangel erreicht...wir suchen dringlich Verstärkung für unser Team.https://www.bestatter.de/be...
30/09/2023

Auch uns hat der Fachkräftemangel erreicht...wir suchen dringlich Verstärkung für unser Team.
https://www.bestatter.de/beruf/jobboerse/stellenangebote/stellenangebot/25840-friedrichstadt-6495/
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Wir suchen Verstärkung für unser kleines, familiäres, modernes und motiviertes Team. Neben der Abholung und Versorgung von Verstorbenen gehören auch die Beratung und Begleitung von Angehörigen, die Organisation und Durchführung von Trauerfeiern sowie die Erledigung aller notwendigen Formalitä...

17/12/2020
08/07/2020

Wer seine selbst regelt, sorgt dafür, dass auch später alles nach seinen Vorstellungen ablaufen wird – selbst, wenn es niemanden mehr im Familien- oder Freundeskreis gibt, der eine Beisetzung gut und verlässlich organisieren kann. Vielleicht möchte man sicherstellen, Nahe des Wohnortes der Kinder beerdigt werden oder man legt die Bestattungsart oder die Laufzeiten, Kosten und Pflege der zukünftigen Grabstätte fest. Dazu schließen die Vorsorgenden mit dem Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem sämtliche Wünsche festgeschrieben werden können.

Ein selbstbestimmt gestalteter Abschied entlastet die Angehörigen im finanziell und seelisch.

Wenn Sie an Bestattungsvorsorge interessiert sind, lassen Sie sich von einem qualifizierten Bestatter eines Markenzeichenbetriebes beraten. Bestatter mit dem zeichnen sich durch garantierte Qualität bei Beratung und Durchführung von Dienstleistungen aus.
Mehr zum Markenzeichen finden Sie unter:
https://www.bestatter.de/verband/markenzeichen-der-bestatter/bestattungsvorsorge-beim-markenzeichenbetrieb/

18/03/2020

Alternative Trauerfeiern in der Corona-Krise

Wegen der -Krise sind Beerdigungen und Trauerfeiern nur noch im eingeschränkten Umfang möglich. Bundesweit rufen Kirchen, und Behörden zur Vorsicht auf.

Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig! Die Bestattungsunternehmen unter dem Dach des BDB (rd. 81% aller deutschen Bestatter) haben für trauernden Angehörigen alternative Angebote.

Wenigstens der engste Kreis der Familie sollte an einer Trauerfeier vor Ort bzw. auf dem Friedhof am Grab (unter freiem Himmel) teilnehmen können.

Folgendes sollte im Einzelfall mit den Angehörigen gemeinsam überlegt werden:

Die mit anschließender Beisetzung findest zunächst im engsten Kreis statt, die größere Trauerfeier/Gedenkfeier später, wenn die Corona-Krise vorbei ist. Hierauf sollte dann auch schon in Anzeigen und Trauerbriefen hingewiesen werden.

Auch Online-Übertragungen der Trauerfeier über das Internet können, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen, eine Alternative sein. Oder man lässt die Trauerfeier als Video aufzeichnen, so dass der Film später, zum Beispiel bei einer Gedenkveranstaltung, gemeinsam angesehen werden kann.

Hinweis:

Sollte sich die Risikoeinschätzung ändern, können Trauerfeiern aber ebenfalls kurzfristig untersagt werden. Beachten Sie die Hinweise der Friedhofsträger vor Ort! Schließungen der Trauerhallen und/oder Absagen von bereits geplanten Trauerfeiern können jederzeit erfolgen!

15/11/2019
01/11/2019

FAQ: Wie wird aus meinem Unternehmen ein ?

Das Markenzeichen kann jeder beantragen, der Mitglied in einem Landesfachverband ist und die Fortbildungsprüfung zum geprüften , oder zur abgelegt hat.

Die fünf Schritte zum Markenzeichenbetrieb sind:

1. Einreichung der Antragsunterlagen
2. Umsetzung der Arbeitsanweisungen aus dem QM-Handbuch
3. Durchführung des Audits
4. Erhalt der Lizenz
5. Durchführung von Onlineaudits nach der Lizenzerteilung und Erhebung der Kundenzufriedenheit

Was genau hinter den einzelnen Schritten steckt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie auf der neuen Seite des Bundesverbandes:
https://www.bestatter.de/verband/markenzeichen-der-bestatter/voraussetzungen-fuer-das-fuehren-des-markenzeichens/

26/10/2019

Fast nirgends in der Öffentlichkeit ist das Thema und so sichtbar wie im Fußball. Vielen ist das gar nicht so bewusst, aber man denke nur an die Schweigeminute oder den Trauerflor für verstorbene Fußballer und Fans. Darüber hinaus verliest der 1. FC Union Berlin in der Halbzeitpause Nachrufe für verstorbene Fans, Fußballer widmen ihre Tore ihren Verstorbenen, ein Sammler recherchiert und archiviert, wie verstorbene Bundesligaspieler zu Tode gekommen sind, Fans erzählen, dass ihre Verstorbenen ihre letzte Reise im Trikot antreten, und selbst die letzte Ruhe kann, z.B. bei FC Schalke 04 oder dem HSV, auf dem eigenen Fanfriedhof erfolgen, nahe des Stadions. Ebenso berichten Fußballer und Fans, dass Fußball ihnen in Zeiten von eigener Trauer Halt und Unterstützung gegeben hat.

Wie der einen Weg aus der Trauer weisen kann, können Sie im Online-Projekt von Carmen Mayer www.trauerundfussball.de erfahren.

Stiftung Deutsche förderte zu diesem Thema die Ausstellung „Abpfiff – Wenn der Fußball Trauer trägt“

Nach ihrer Premiere auf der BEFA FORUM 2018 wanderte die Ausstellung zunächst nach Nürnberg ins Künstlerhaus, dann weiter auf den Kölner Friedhof Melaten. Informationen zu nächsten Stationen und Realisierungsmöglichkeiten erfahren Sie über Christa Becker / becker@56m.de

30/08/2019
19/07/2019

Der - was ist zu tun?

Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann, abhängig vom Bundesland, bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist.

Bevor ein benachrichtigt wird, sollte geprüft werden, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat.

Im Trauerfall müssen viele Formalitäten erledigt und viele Dokumente eingeholt werden. Die Angehörigen sollten am besten im Voraus entscheiden, welche Formalitäten sie selbst übernehmen und welche sie an ein Bestattungsinstitut delegiert werden wollen.

Eine Auflistung der benötigten Schritte und Entscheidungen im finden Sie unter: https://www.bestatter.de/trauerfall/der-todesfall-was-ist-zu-tun/

31/05/2019

Bei der Prüfung des Vermögens im Zusammenhang mit der Beantragung von Sozialleistungen werfen die Sozialämter ein besonderes Augenmerk auf die Bestattungsvorsorge, denn diese stellt grundsätzlich Vermögen dar. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen jedoch angemessene Beträge zur Bestattungsvorsorge verschonen. Das bedeutet, sie dürfen nicht verlangen, dass diese für die Begleichung von z.B. Heimkosten eingesetzt werden.

Das Verwaltungsgericht Münster entschied mit Urteil vom 21.12.2018 (Az. 6 K 4230/17, rechtskräftig seit 22.01.19), dass die Pflegeheimbewohnerin ihre in Höhe von insgesamt 10.500 € nicht auflösen muss, um das beantragte Pflegewohngeld zu erhalten.

Ob die Bestattungsvorsorge der Höhe nach angemessen ist, beurteilt sich grundsätzlich anhand der vorgesehenen Leistungen und der örtlichen Preise für eine Bestattung.
Das für die Bestattung beauftragte Bestattungsunternehmen hatte in seiner Kostenaufstellung für die gewünschte Erdbestattung Gesamtkosten in Höhe von 9.541,31 € errechnet. Das Gericht sah angesichts des Betrags keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Gesamtkosten für die dereinstige Bestattung unangemessen hoch seien. Bezugnehmend auf den Bericht der Stiftung Warentest (März 2013), wonach sich die Kosten für eine Erdbestattung zwischen 4.287 € (durchschnittliche einfache Erdbestattung) und 12.152 € (durchschnittliche gehobene Erdbestattung) bewegen, lägen die Kosten im Rahmen des Üblichen.

1.000 € für Kostensteigerung zulässig

Den Differenzbetrag von rund 1.000 € zwischen den veranschlagten Bestattungskosten in Höhe von 9.541,31 € und der dafür vorgesehenen finanziellen Absicherung im Bestattungsvorsorge- Treuhandvertrag in Höhe von 10.500 €, erachtete das Gericht zur Abfederung zukünftiger Preissteigerungen für uneingeschränkt zulässig. Bisher wurden üblicherweise Beträge in Höhe von bis zu 500 € hierfür berücksichtigt.

Das von der beklagten Behörde vorgetragene Argument, dass die bisherige Lebensführung der Klägerin, die schon immer in bescheidenen Verhältnissen gelebt habe, darauf schließen lasse, dass die Bestattungsvorsorge unangemessen sei, ließ das Gericht nicht gelten. Zutreffend stellte es fest, dass die Anerkennung einer angemessenen Bestattungsvorsorge als im Sinne der Härtefallregelung auf dem Gedanken der Selbstbestimmung und Menschenwürde beruht und deshalb die konkreten finanziellen Lebensumstände des Betroffenen nicht dazu führen dürfen, die Gestaltungswünsche und Kosten für seine Bestattung im Einzelfall bis auf das Sozialhilfeniveau einzuschränken.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein weiterer Meilenstein bei der Fortbildung des Rechts zur Anerkennung einer angemessenen Bestattungsvorsorge!

06/04/2019

Adresse

Friedrichstadt, Eiderallee 1
Stadt Schleswig
25840

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