13/01/2021
Ab dem 1. Januar 2021 gilt die neue Heilmittelrichtlinie.
Diese Änderungen, die in erster Linie uns als Heilmittelerbringer und Ihren Arzt betreffen, bringen einige Änderungen mit sich. Für Sie als Patienten gibt es ebenfalls nennenswerte Punkte, die wir gerne für Sie beleuchten möchten. Um weiterhin reibungslose Terminvergaben und Behandlungsabläufe gewährleisten zu können, bitten wir Sie auf Folgendes zu achten:
Es gibt ein neues Rezeptformular (Bild)
Ab sofort darf nur noch behandelt werden, wenn Ihre Therapie auf dem neuen Rezeptformular verordnet wurde. Das gilt für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie (hier Stimm-, Sprech-,Sprach- und Schlucktherapie), Podologie und Ernährungstherapie. Die jeweils verordnete Therapie muss oben rechts von Ihrem Arzt angekreuzt werden.
Angefangene oder verordnete Rezepte aus 2020 müssen NICHT umgeschrieben bzw. neu ausgestellt werden. Sie können Ihre Termine wie vereinbart wahrnehmen.
Für besondere Diagnosegruppen besteht weiterhin die Möglichkeit der Langfristverordnung und des besonderen Verordnungsbedarfes. Ihr Arzt kann Ihnen bereits auf Ihrem ersten Rezept Behandlungen für bis zu 12 Wochen ausstellen.
a) langfristiger Heilmittelbedarf
für Erkrankungen und deren Folgen, die einen Behandlungszeitraum von mehr als einem Jahr erfordern – vorausgesetzt Sie leiden unter schweren funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen, die Ihre Alltagsbewältigung beeinträchtigen.
b) besonderer Verordnungsbedarf
Es handelt sich um die Verordnung von Heilmitteln für schwerkranke Patienten. Diese Heilmittel werden meist für einen begrenzten Zeitraum, jedoch in einem intensiven Ausmaß benötigt.
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, ob Ihre Diagnose für eine langfristige Behandlung infrage kommt.
Die Frist für den Beginn der Therapie wurde auf 28 Tage heraufgesetzt. Ihr Rezept ist 28 Kalendertage nach der Ausstellung gültig.
Sollten Sie dringend Therapie benötigen, achten Sie bitte darauf, dass das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt ist. In diesem Fall muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Unterbrechungen der Behandlungen (z. B. wegen Urlaub, Krankheit …) sind für bis zu 14 Tage möglich.
Noch Fragen?
Gerne stehen wir für Sie beratend zur Seite.