So reagieren vielen Menschen, wenn sie mit diesem Thema erstmals konfrontiert werden. Warum ist das so? Die bedrohlich klingende Beschreibung der Lebenslage „Altenwohlgefährdung“ gehört im gesellschaftlichen Leben leider immer noch zu einem Tabuthema! Dabei gibt es zu Beginn des Lebens bei Allen hohe Sensibilitäten, wenn es um die Vermeidung von „Kindeswohlgefährdung“ geht. Doch ein stärker werden
des Schutzbedürfnis entwickelt sich ebenso auch bei alten, kranken Menschen und Menschen mit erheblichen Behinderungen. In der ganzen Komplexität beschäftigen sich leider bisher nur sehr wenige Verantwortliche mit diesem Thema. Dabei wird das Wissen über dieses Phänomen durchaus in unserer Gesellschaft immer präsenter. Mit den Jahren wird es immer klarer: „Das Alter ist nichts für Feiglinge“! Extreme Gefährdungsfälle sind durch Presse, Funk und Fernsehen bekannt, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen. Dann wird von gefährlicher Pflege, Freiheitsentziehung ohne richterliche Genehmigung oder von einer „Vermögensverklappung“ gesprochen. Doch Gefährdungslagen ergeben sich für Sie schon viel früher. Sie sollten die Gelegenheit nutzen, diese schon in gesunden Tagen zur Kenntnis nehmen! Meine Definition hierzu:
"Die Gefährdung des Altenwohls durch Dritte setzt eine gegenwärtige Gefahr für die körperlichen, seelischen, geistigen Bedürfnisse bzw. die rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten eines erwachsenen Menschen, der sich nicht mehr selbst helfen oder Hilfe einfordern kann, voraus, bei der sich in der weiteren Entwicklung mit hoher Wahr-scheinlichkeit eine Schädigung von verfassungsgemäßen bzw. gesetzmäßigen Rechten ergeben wird bzw. ergeben hat."