25/10/2024
Auf der Plattform X fordert eine Stadträtin von Bündnis 90/Grüne aktuell ein Verbot des Heilpraktikerberufes. Ihrer Ansicht nach wurde der Beruf von den N***s erfunden. Stimmt das?
Heilkundige gab es schon lange vor der modernen Medizin. Genau genommen ist die medizinische Wissenschaft ein vergleichsweise junges Fachgebiet. Medizinstudenten im 18. Jahrhundert hatten ausschließlich theoretischen Unterricht. Kranke bekamen sie erstmals zu Gesicht, wenn sie ihre Praxis eröffneten. Und noch weit bis ins 20. Jahrhundert wurden hochgiftige Quecksilberverbindungen zur Behandlung von Krankheiten oder zu Desinfektionszwecken eingesetzt.
Heilpraktiker sind nicht, wie in dem Tweet dargestellt, der Nazi-Zeit entsprungen. Genau genommen wollten diese den Berufstand sogar abschaffen. Im ursprünglichen Heilpraktiker-Gesetz, das im Jahr 1939 verfasst wurde, wurde Heilpraktikern der Zugang zu Aus- und Fortbildungen verboten. Außerdem wurden keine neuen Heilpraktiker zugelassen. Dadurch wäre der Beruf früher oder später ausgestorben.
Glücklicherweise wurden die Beschränkungen nach Ende des Krieges zumindest in Westdeutschland wieder aufgehoben, basierend auf dem Recht auf freie Berufsausübung. In der ehemaligen DDR hingegen verschwanden Heilpraktiker bis zur Wiedervereinigung fast vollständig von der Bildfläche.
Die heutige Forderung nach einem Berufsverbot beruht also auf falschen Behauptungen. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bieten ihren Patientinnen und Patienten einen anderen Zugang zur Gesundheit als durch eine reine Pharmakotherapie. Bei den meisten Therapieformen, die sie ausüben, handelt es sich um Reiz- und Regulationsverfahren, bei denen ein vollkommen anderer Impuls gesetzt wird als in der herkömmlichen Medizin. Die Methoden basieren ebenso auf einem anderen Krankheitsverständnis und sprechen daher andere Regelsysteme an.
Damit sind Naturheilpraxen keineswegs eine Konkurrenz für die ohnehin völlig überlaufenen Arztpraxen. Vielmehr sind sie eine wertvolle Ergänzung, indem sie das Gesundheitssystem entlasten. Viele Betroffene bezahlen die Kosten dafür aus eigener Tasche, sodass die Sozialkassen nicht davon betroffen sind.
Wer Heilpraktikerbehandlungen aus persönlichen Gründen ablehnt, braucht dafür keine Rechtfertigung. Es steht jedem offen, seine Behandlung frei zu wählen. Diese Freiheit sollte man aber nicht nur für sich selbst beanspruchen, sondern auch allen anderen zugestehen. Entscheidungen über die eigene Gesundheit und Krankheit müssen denen überlassen werden, die sie am meisten betreffen: Den Patientinnen und Patienten.