30/10/2025
Aufstallpflicht für ALLE Geflügel auf Sylt ( nicht erst ab 50 Tieren).Es wird Zeit,dass eine Impfung zugelassen wird, um das Keulen zigausender Tiere zu vermeiden.
Geflügelpest in zwei nordfriesischen Betrieben – Aufstallung kreisweit ausgeweitet
Am 29. Oktober hat unser Veterinäramt in zwei gänsehaltenden Betrieben auf Sylt und Föhr die Geflügelpest (HPAI) amtlich festgestellt.
➡️ Rund 180 Mastgänse wurden tierschutzkonform getötet, ca. 160 Tiere waren bereits verendet.
Schutzmaßnahmen:
• Um die betroffenen Betriebe wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet – letztere umfassen die gesamten Inseln Sylt, Föhr und Amrum.
• Wir ordnen eine Aufstallungspflicht an:
– Sie gilt für alle Geflügelhaltungen in den Küstengebieten, auf Inseln, Halligen und in weiteren Risikogebieten, die Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhühner, Truthühner oder Wachteln halten.
– Im übrigen Kreisgebiet gilt die Aufstallungspflicht ab 50 Tieren.
– Die neue Verfügung ersetzt die vom 17. Oktober (damals Aufstallung ab 500 Tieren).
• Allgemeinverfügungen & Karten: 👉 www.nordfriesland.de/bekanntmachungen
Wichtig für Geflügelhalter:
• Bei Krankheitssymptomen, erhöhter Sterblichkeit oder Leistungseinbrüchen kontaktieren Sie bitte sofort Ihren Tierarzt.
• Biosicherheitsmaßnahmen sind strikt einhalten (Reinigung/Desinfektion, Kontakt zu Wildvögeln vermeiden, Futter/Tränken schützen) – Details unter https://t1p.de/rvbm6
Auch bei Wildvögeln in Nordfriesland wurden vermehrt Erkrankungen festgestellt; Labore bestätigen die hochpathogene Variante (HPAI).
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