01/08/2025
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Vorher-Nachher-Bilder sind in der Ästhetischen Medizin nicht zulässig – auch bei minimalinvasiven Verfahren.
Wir Ärzte im Aestheticum Tübingen respektieren dieses Urteil vollumfänglich. Es stärkt den Schutz von Patienten*innen und setzt ein klares Zeichen gegen irreführende Schönheitsversprechen.
Gleichzeitig möchten wir deutlich machen: Für uns waren diese Bilder nie ein Marketingtool. Sie waren ein medizinisch begründetes Instrument in der individuellen Beratung. Wir haben sie genutzt, um realistische Erwartungen zu ermöglichen, Grenzen aufzuzeigen und unsere Arbeit nachvollziehbar zu machen, nicht, um Ideale zu verkaufen.
Wir machen keine leeren Versprechen. Wir versprechen medizinische Sorgfalt, langjährige Erfahrung und individuelle Einschätzungen – auf Augenhöhe und ohne Druck. Schönheit per Spritze ist kein Trend. Es ist Medizin. Und die verlangt mehr denn je nach Verantwortung.