
14/07/2025
Pflegende Angehörige und an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen, zum Beispiel aus der Nachbarschaft oder FreundInnen, haben in Deutschland einen Anspruch auf unentgeltliche Schulungskurse. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung §45 gesetzlich geregelt.
Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person kann die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.
Mit dem Programm «Kinaesthetics Pflegende Angehörige» können Sie lernen, auf der Grundlage Ihrer eigenen Bewegungskompetenz bei der Pflege Ihrer Angehörigen oder FreundIn deren Bewegungskompetenz zu fördern.
Speziell geschulte Kinaesthetics-TrainerInnen unterstützen Sie bei Ihren individuellen Themen und können Sie so gerade bei körperlich schwerer Pflege sehr hilfreich unterstützen.
Die Barmer-Pflegekasse hat als erste Pflegekasse eine bundesweite Rahmenvereinbarung mit Kinaesthetics Deutschland über Pflegekurse und individuelle häusliche Schulungen geschlossen.
Für das Schulungskursangebot sind lediglich 25,00 Euro für die Kursunterlagen von den TeilnehmerInnen zu tragen. Hierin enthalten ist ebenfalls ein Kinaesthetics-Zertifikat, das die TeilnehmerInnen nach Grund- und Aufbaukurs erhalten.
Weitere Pflegekassen schließen sich dieser Rahmenvereinbarung in Bezug auf die Kostenübernahme der individuellen häuslichen Schulungen an. Eine individuelle häusliche Schulung können Sie unentgeltlich in Anspruch nehmen, wenn Sie folgender Pflegekasse angehören (siehe Foto anbei).
Sind Sie bei einer anderen Pflegekasse versichert, kann Ihre Kinaesthetics-TrainerIn eine Anfrage für eine Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.wir-pflegen-zuhause.de/