08/05/2025
Die E-Pa für alle wurde eingeführt.
Der Gesetzgeber hat nun am 30.04.2025 jedem Bürger eine elektronische Patientenakte angelegt.
Ab sofort werden automatisch alle E-Rezepte und alle E- AU dort hinterlegt.
Freiwillig können aktuell alle weiteren Befunde, Röntgenbilder , Arztbriefe , Medikationen etc. Hinterlegt werden, bis am 01.10.2025 auch dies zur Pflicht wird.
Wer noch keinen Zugang hat, sollte sich online bei seiner Krankenkasse registrieren.
Jeder Patient kann dann selbst auf seine Behandlungsdaten zugreifen.
So werden z.b unnötige Doppelte Röntgenuntersuchungen oder unangenehme Fragen nach Medikamenten vermieden.
Auch die Elektronische Ersatzbescheinigung ist gestartet.
Diese wird am 01.10. ebenfalls Pflicht für alle Praxen.
Der Patient spart damit den Weg in die Praxis zum einlesen der Gesundheitskarte.
Bequem von zuhause einlesen, E- Rezept empfangen ohne die Arztpraxen aufzusuchen.
Ganz wichtig für den neuen seit 01.01.2025 geltenden Notdienst.
Sparen sie sich die vielen KM fahrt.
Dies sind die neuen Updates zum Thema Digitalisierung.