
22/08/2024
Eine Person verstirbt und die Hinterbliebenen treten das Erbe an. Dazu gehören auch Verträge, die der Tote zu Lebzeiten abgeschlossen hat. Was beim Kündigen solcher zu beachten ist, klären wir hier.
Einfühlsame Betreuung im Trauerfall. Kompetente Beratung zur Bestattungsvorsorge.
Uslar
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