BASIZ Die Spezialisten für Arbeits- und Verkehrsmedizin

Nicht alle haben einen einfachen Start in die Bildung oder kommen erst spät auf die Idee dass Lernen für das eigene Lebe...
22/05/2025

Nicht alle haben einen einfachen Start in die Bildung oder kommen erst spät auf die Idee dass Lernen für das eigene Leben wichtig ist.
Auch ich habe mit 34 (1990) mein Abitur auf dem AGy gemacht. Es ermöglicht Spätzündern und Menschen mit Umwegen im Leben
einen Berufswunsch zu ermöglichen.
Es muss erhalten werden!

1 Unterschriften werden noch benötigt! „Abendgymnasium Villingen-Schwenningen retten – Schließung stoppen!“

10/02/2025

Hallo,
bei der BASIZ geht eine Mitarbeiterin in Rente. Deshalb suchen wir ab August eine Assistenzkraft (m/w/d) für 50% Arbeitszeit.
Ein Aufstocken ist eventuell später machbar.
Der Führerschein Klasse B und ein PKW sind erforderlich. Medizinische Vorkenntnisse wie MFA/Pflegekraft/RS sind von Vorteil. Organisatorische Fähigkeiten sind wünschenswert.
Erfahrung in der Buchhaltung wären klasse!
Sie müssen nicht alles können, aber Lust am Dazulernen haben.
Bei Rückfragen oder Bewerbungen gerne an :
Dr.Michael. Fritzer(at)basiz.de

18/10/2024
Regionalforum Arbeitsmedizin.Fortbildung VDBW und UK BW
20/06/2024

Regionalforum Arbeitsmedizin.
Fortbildung VDBW und UK BW

2 Tage Fortbildung bei der BG Holz und Metall.  Sehr intensiv und interessant.
06/02/2024

2 Tage Fortbildung bei der BG Holz und Metall. Sehr intensiv und interessant.

Heute war Teambesprechung und Terminplanung für das 1. Quartal 2024. Evi kredenzt griechische Küche und Giuseppe den Sek...
13/12/2023

Heute war Teambesprechung und Terminplanung für das 1. Quartal 2024. Evi kredenzt griechische Küche und Giuseppe den Sekt und den leckeren Kuchen zur bestandenen Facharztprüfung. Es zeigt sich wieder einmal, dass wir ein echtes Dreamteam sind. Danke an alle Beteiligten.

Wir gratulieren unserem neuen Facharzt Giuseppe Ceravolo  zur bestandenen Prüfung.
11/12/2023

Wir gratulieren unserem neuen Facharzt Giuseppe Ceravolo zur bestandenen Prüfung.

Kongress für Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie in Wien. Exklusive Atmosphäre im Ballsaal und viele neue Informatio...
06/10/2023

Kongress für Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie in Wien. Exklusive Atmosphäre im Ballsaal und viele neue Informationen. Die neuen Beurteilungskriterien werden von uns schon seit einem halben Jahr umgesetzt. Bei den Vorträgen zeigt sich, dass wir gut auf dem aktuellen Stand unterwegs sind.

Die BASIZ unterstützt die Malteser bei der Erstellung des Kalenders 2024. Dann sind die Malteser 60 Jahre im Schwarzwald...
20/05/2023

Die BASIZ unterstützt die Malteser bei der Erstellung des Kalenders 2024. Dann sind die Malteser 60 Jahre im Schwarzwald-Baar-Kreis aktiv! Mit dem Kalender werden alle verschiedenen Malteser Gruppen und Einrichtungen im SBK vorgestellt.

Viele Fragen, viele Antworten. Das ist eine gute Zusammenfassung!
14/04/2023

Viele Fragen, viele Antworten. Das ist eine gute Zusammenfassung!

Muss nach einem Arbeitsunfall wirklich 𝐢𝐦𝐦𝐞𝐫 der Rettungsdienst kommen?
Verletzte dürfen nicht selbst gefahren werden, da sonst 𝐤𝐞𝐢𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 besteht?
Arbeits- und Wegeunfälle müssen 𝐢𝐦𝐦𝐞𝐫 im Krankenhaus oder beim D-Arzt behandelt werden?

Auf all diese Fragen gibt es eine klare Antwort: 𝐍𝐄𝐈𝐍!

Sicherlich hat jede/r im Rettungsdienst eine der obigen Aussagen schon einmal gehört und leider gibt es nach wie vor viele Kolleginnen und Kollegen, die selbst teilweise an diese Mythen glauben bzw. danach handeln. Höchste Zeit also, hier mal für Klarheit zu sorgen!

🏥 𝐖𝐨𝐡𝐢𝐧 𝐦𝐢𝐭 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐭𝐞𝐧?

𝐊𝐥𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 und Bagatellfälle können (sofern sie überhaupt einer ärztlichen Behandlung bedürfen) ganz einfach von einer Ärztin oder einem Arzt in unmittelbarer Nähe zum Betrieb versorgt werden. Bei kurzer Behandlungsdauer (unter einer Woche!) und wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht über den Unfalltag hinaus geht, ist eine zusätzliche 𝐕𝐨𝐫𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐛𝐞𝐢𝐦 𝐃-𝐀𝐫𝐳𝐭 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐧𝐨𝐭𝐰𝐞𝐧𝐝𝐢𝐠!

Bei kleineren 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐀𝐮𝐠𝐞𝐧, 𝐎𝐡𝐫𝐞𝐧, 𝐍𝐚𝐬𝐞, 𝐇𝐚𝐥𝐬, 𝐌𝐮𝐧𝐝𝐡ö𝐡𝐥𝐞 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐙ä𝐡𝐧𝐞𝐧 ist möglichst der 𝐧ä𝐜𝐡𝐬𝐭𝐠𝐞𝐥𝐞𝐠𝐞𝐧𝐞 𝐅𝐚𝐜𝐡𝐚𝐫𝐳𝐭 zu konsultieren.

Bei 𝐤𝐨𝐦𝐩𝐥𝐢𝐳𝐢𝐞𝐫𝐭𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 oder solchen mit 𝐥ä𝐧𝐠𝐞𝐫𝐞𝐫 𝐁𝐞𝐡𝐚𝐧𝐝𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐝𝐚𝐮𝐞𝐫 ist ein 𝐃-𝐀𝐫𝐳𝐭 𝐚𝐮𝐟𝐳𝐮𝐬𝐮𝐜𝐡𝐞𝐧. Dabei handelt es sich meist um Fachärztinnen und Fachärzte für Unfallchirurgie mit Zulassung als Durchgangsarzt (Abk. D-Arzt) durch die Berufsgenossenschaften (BG). Diese entscheiden im Bedarfsfall zusammen mit der BG dann, ob eine Klinikbehandlung (ggf. in einer Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik) notwendig ist. Es empfiehlt sich daher, im Betrieb eine Liste mit den nächstgelegenen D-Ärzten vorzuhalten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet eine praktische D-Arzt-Suchmaschine an, welche unter bit.ly/d-arzt-suche zu finden ist.

Nur bei 𝐬𝐜𝐡𝐰𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧, bei denen eine Behandlung bereits während der Fahrt erforderlich ist, ist der 𝐑𝐞𝐭𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭 zu rufen. Die Entscheidung ob und in welche Klinik Patient:innen verbracht werden, trifft das Rettungsdienstpersonal.

🚑 𝐖𝐢𝐞 𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐭𝐞 𝐳𝐮𝐦 𝐀𝐫𝐳𝐭 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐢𝐧𝐬 𝐊𝐫𝐚𝐧𝐤𝐞𝐧𝐡𝐚𝐮𝐬?

Bei 𝐥𝐞𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 und wenn keine Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen, können Verletzte 𝐬𝐞𝐥𝐛𝐬𝐭 𝐳𝐮𝐫 Ä𝐫𝐳𝐭𝐢𝐧 𝐛𝐳𝐰. 𝐳𝐮𝐦 𝐀𝐫𝐳𝐭 𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧. Alternativ dazu können ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐤𝐞𝐡𝐫𝐬𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥 (Ö𝐏𝐍𝐕) genutzt werden. Bestehen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit oder ist ein Transport via ÖPNV nicht möglich, so 𝐦𝐮𝐬𝐬 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐤𝐨𝐥𝐥𝐞𝐠𝐢𝐧/𝐞𝐢𝐧 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐬𝐤𝐨𝐥𝐥𝐞𝐠𝐞 𝐝𝐞𝐧 𝐓𝐫𝐚𝐧𝐬𝐩𝐨𝐫𝐭 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐦 𝐏𝐊𝐖 ü𝐛𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐞𝐢𝐧 𝐓𝐚𝐱𝐢 𝐫𝐮𝐟𝐞𝐧. Die Kosten für den Transport müssen nicht selbst getragen werden, sondern werden von der Berufsgenossenschaft übernommen! In den Unfallversicherungs-Reisekostenrichtlinien (hier abrufbar: bit.ly/uv-rkr) steht hierzu: "Ist die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder eines Kraftfahrzeuges wegen der Verletzung nicht möglich oder nicht zumutbar, so werden die Kosten für die Inanspruchnahme eines besonderen, angemessenen Beförderungsmittels erstattet."

𝐋𝐞𝐝𝐢𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐛𝐞𝐢 𝐬𝐜𝐡𝐰𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧, 𝐝𝐢𝐞 𝐛𝐞𝐫𝐞𝐢𝐭𝐬 𝐰ä𝐡𝐫𝐞𝐧𝐝 𝐝𝐞𝐫 𝐅𝐚𝐡𝐫𝐭 𝐯𝐞𝐫𝐬𝐨𝐫𝐠𝐭 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐦ü𝐬𝐬𝐞𝐧, 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐑𝐞𝐭𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭 𝐳𝐮 𝐚𝐥𝐚𝐫𝐦𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧! Hierzu können beispielsweise Gehirnerschütterungen, größere Knochenbrüche an Armen und Beinen sowie Verletzungen, die starke Blutungen oder starke Schmerzen verursachen, zählen.

🙍‍♂️ 𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐦 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳?

𝐉𝐞𝐝𝐞 𝐄𝐫𝐬𝐭𝐡𝐞𝐥𝐟𝐞𝐫𝐢𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐣𝐞𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐫𝐬𝐭𝐡𝐞𝐥𝐟𝐞𝐫 – egal, ob ausgebildet und betrieblich benannt oder nicht – 𝐢𝐬𝐭 𝐰ä𝐡𝐫𝐞𝐧𝐝 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐫𝐬𝐭𝐛𝐞𝐭𝐫𝐞𝐮𝐮𝐧𝐠 von Verletzten gesetzlich gegen Unfälle 𝐯𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐭. Nur wenn ein/e Hilfeleistende/r völlig unvernünftige und absolut nicht nachvollziehbare Überlegungen anstellt und deshalb die Situation falsch einschätzt, ist ihm/ihr dies später vorzuwerfen.

𝐔𝐧𝐚𝐛𝐡ä𝐧𝐠𝐢𝐠 𝐯𝐨𝐦 𝐕𝐞𝐫𝐤𝐞𝐡𝐫𝐬𝐦𝐢𝐭𝐭𝐞𝐥 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐫 𝐧𝐨𝐭𝐰𝐞𝐧𝐝𝐢𝐠𝐞 𝐓𝐫𝐚𝐧𝐬𝐩𝐨𝐫𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐁𝐞𝐠𝐥𝐞𝐢𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐭𝐞𝐧 𝐓𝐞𝐢𝐥 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐫𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐇𝐢𝐥𝐟𝐞. 𝐅𝐨𝐥𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐬𝐨𝐰𝐨𝐡𝐥 𝐇𝐢𝐥𝐟𝐞𝐥𝐞𝐢𝐬𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐚𝐥𝐬 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐭𝐞 𝐝𝐚𝐛𝐞𝐢 𝐯𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐭!

ℹ️ 𝐌𝐞𝐡𝐫 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐬 / 𝐐𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧

Weitere Informationen zur Thematik finden sich auf den Internetseiten der einzelnen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen. Hier einige Links mit gut zusammengefassten Informationen:

❗️ Merkblatt "Der richtige Transport nach einem Arbeitsunfall" der UKBW: bit.ly/UKBW-transport-arbeitsunfall (PDF-File)

Artikel der BGHM zum Thema "Krankentransport nach Arbeitsunfall": https://bit.ly/bghm-krankentransport

Artikel der BG ETEM zum Thema "Wie kommt der Verletzte zum Arzt?": bit.ly/bgetem-verletztentransport

08/02/2023

Adresse

Villingen-Schwenningen

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00

Telefon

07721 22020

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