24/12/2024
Hallo zusammen,
dann nutze ich mal die aktuelle Google Bewertung als Bühne, um zukünftigen Missverständnissen vorzubeugen:
Patient:
Ich habe wegen Schmerzen angerufen und wurde gefragt, wo ich zuletzt behandelt wurde, da mein letzter Besuch vor 14 Jahren war. Nach meiner Antwort sagte mir die Dame, dass sie keinen freien Termin habe.
Es ist sehr verdächtig, dass die Terminvereinbarung nach Beantwortung der Fragen abgelehnt wird.
(Man kann sich die Fragen ersparen, wenn man keinen Termin vergeben kann).
Antwort Zahnarztpraxis Dr. Weigand:
Bei Schmerzen sollen sich Patienten zuerst mit IHRER Zahnarztpraxis in Verbindung setzen. Ist diese während der regulären Öffnungszeiten geschlossen, muß Ihnen eine Vertretung genannt werden. Dort wird Ihnen zeitnahe geholfen.
Das Vorgehen ist also nicht verdächtig (?), sondern durch die Zahnärztekammer geregelt. Dementsprechend organisieren wir auch unsere Praxisabläufe.
Ihr Zorn richtet sich also in diesem Fall an die falsche Adresse, da wir keine Anfrage zur zahnmedizinischen Vertretung erhalten haben.
Unsere Praxis ist keine Schmerzambulanz mit freier Sprechstunde, sondern über Termine organisiert. Neupatienten können nur im Rahmen des Möglichen aufgenommen werden. Ansonsten würden wir unserem eigenen Anspruch bei der Patientenversorgung nicht gerecht werden.
Mit Unverständnis reagiere ich allerdings auf den Wunsch einen Behandlungstermin kurzfristig innerhalb IHRES Zeitfensters anbieten zu müssen. Das funktioniert leider nur umgekehrt.
Auf eine entsprechende Wartezeit in der der Praxis ohne Termin wollten Sie sich nicht einlassen. Die Option sich beim Notdienst vorzustellen, der von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung organisiert wird, wurde Ihnen aufgezeigt.
Am 23. Dezember ist das schon ein sehr forderndes Verhalten bzw. ein seltsames Anspruchsdenken, wenn die meisten Praxen bereits geschlossen sind.
Wir wünschen trotzdem friedliche Feiertage,
Dr. Armin Weigand