Ausbildungsstätte u. Sachverständigenbüro Endlich

Ausbildungsstätte u. Sachverständigenbüro Endlich Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Ausbildungsstätte u. Sachverständigenbüro Endlich, Erste-Hilfe-Kurs, SperbersloherStr. 124a, Wendelstein.

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+++ᴛᴇʀᴍɪɴᴇ+++ᴛᴇʀᴍɪɴᴇ+++ᴛᴇʀᴍɪɴᴇ+++05.02.2026  Do.  8.00  Erste-Hilfe-Kurs 25.02.2026  Mi.  8.00  Erste-Hilfe-Kurs 18.03.2...
18/01/2026

+++ᴛᴇʀᴍɪɴᴇ+++ᴛᴇʀᴍɪɴᴇ+++ᴛᴇʀᴍɪɴᴇ+++

05.02.2026 Do. 8.00 Erste-Hilfe-Kurs
25.02.2026 Mi. 8.00 Erste-Hilfe-Kurs
18.03.2026 Mi. 8.00 Erste-Hilfe-Kurs

14.03.2026 Sa. 9.00 Brandschutzhelfer n. DGUV I 205-023
25.04.2026 Sa. 9.00 Brandschutzhelfer n. DGUV I 205-023

05.+06.02.2025 Do.+Fr. 8.00 Staplerfahrer Grundkurs
12.+13.03.2026 Do.+Fr. 8.00 Staplerfahrer Grundkurs
16.+17.04.2026 Do.+Fr. 8.00 Staplerfahrer Grundkurs


16.03.2026 Mo. 8.00 Arbeitsbühnen Grundkurs
13.04.2026 Mo. 8.00 Arbeitsbühnen Grundkurs

Die Kurse finden in unseren Räumen in Nürnberg statt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter https://ausbildung-nbg.de/

Mythen in der ersten Hilfe: 𝗜𝗰𝗵 𝗱𝗮𝗿𝗳 𝗶𝗺 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯 𝗪𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗱𝗲𝘀𝗶𝗻𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻, 𝗺𝗮𝗻 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗭𝗲𝘂𝗴 𝗷𝗮 ü𝗯𝗲𝗿𝗮𝗹𝗹 𝗸𝗮𝘂𝗳𝗲𝗻Nein, als betri...
14/01/2026

Mythen in der ersten Hilfe: 𝗜𝗰𝗵 𝗱𝗮𝗿𝗳 𝗶𝗺 𝗕𝗲𝘁𝗿𝗶𝗲𝗯 𝗪𝘂𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗱𝗲𝘀𝗶𝗻𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻, 𝗺𝗮𝗻 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗭𝗲𝘂𝗴 𝗷𝗮 ü𝗯𝗲𝗿𝗮𝗹𝗹 𝗸𝗮𝘂𝗳𝗲𝗻

Nein, als betrieblicher Ersthelfer dürfen Sie
grundsätzlich keine Wunden desinfizieren, Salben auftragen oder Fremdkörper entfernen, da dies über die Sofortmaßnahmen hinausgeht und ärztliche Kompetenz erfordert; Ihre Aufgabe ist die Erstversorgung, Absicherung und Alarmierung, während Desinfektionsmittel nur durch Ärzte oder bei bestimmten Gefahren durch spezielles Personal (z.B. Betriebsarzt) anzuwenden sind, um eine Verschleppung von Keimen oder Reizungen zu vermeiden, aber die Hygiene (Handschuhe, sauberes Wasser) ist entscheidend.

❗Was Sie tun dürfen und müssen (Ersthelfer):❗

Unfallstelle sichern und Notruf absetzen.
Blutungen stillen durch Druck.
Wunden abdecken mit sterilen Wundauflagen.
Eigenschutz beachten (Handschuhe tragen).
Dokumentation im Verbandbuch.

❗Was Sie nicht dürfen (als Ersthelfer):❗

Wunden mit Desinfektionsmitteln behandeln oder besprühen.
Salben oder Puder auftragen.
Fremdkörper entfernen.
Medikamente verabreichen (außer bei bestimmten, vorher abgestimmten betrieblichen Gefahren durch geschultes Personal)

Liebe Kunden, Interessierte, Unterstützer und Freunde,wir bedanken uns bei Ihnen allen und unserem Team für ein weiteres...
31/12/2025

Liebe Kunden, Interessierte, Unterstützer und Freunde,
wir bedanken uns bei Ihnen allen und unserem Team für ein weiteres schönes Jahr, in dem wir in unseren Bereichen nicht nur Dienstleistungen sondern auch fundiertes Wissen und Freude an den Themen weitergeben konnten.

Wir freuen uns auf das nächste Jahr, in dem wir viele Stammkunden wieder treffen dürfen und auch einige Neukunden begrüßen.

Kommen Sie alle gut und Unfallfrei in das neue Jahr.

Ihr Team für Sicherheit im und um den Betrieb in Nürnberg und Umgebung.
Ausbildungsstätte und Sachverständigenbüro Endlich

̈tsdienst

Mythen in der Ersten Hilfe: "𝗗𝗶𝗲 𝗧𝗮𝗯𝗹𝗲𝘁𝘁𝗲𝗻 𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗺𝗶𝗿 𝗴𝗲𝗵𝗼𝗹𝗳𝗲𝗻, 𝗱𝗮𝗻𝗻 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗷𝗮 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗴𝗲𝗯𝗲𝗻."‼️Medizinische u...
17/12/2025

Mythen in der Ersten Hilfe: "𝗗𝗶𝗲 𝗧𝗮𝗯𝗹𝗲𝘁𝘁𝗲𝗻 𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗺𝗶𝗿 𝗴𝗲𝗵𝗼𝗹𝗳𝗲𝗻, 𝗱𝗮𝗻𝗻 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗷𝗮 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗴𝗲𝗯𝗲𝗻."

‼️Medizinische und rechtliche Risiken‼️

𝗜𝗻𝗱𝗶𝘃𝗶𝗱𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗗𝗼𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴: Medikamente werden von Ärzten basierend auf dem spezifischen Körpergewicht, Alter, Vorerkrankungen und dem aktuellen Gesundheitszustand des Patienten dosiert. Was für Sie sicher ist, kann für andere gefährlich sein.

𝗨𝗻𝗯𝗲𝗸𝗮𝗻𝗻𝘁𝗲 𝗪𝗲𝗰𝗵𝘀𝗲𝗹𝘄𝗶𝗿𝗸𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Die andere Person nimmt möglicherweise bereits andere Medikamente ein, was zu lebensbedrohlichen Wechselwirkungen führen kann.

𝗔𝗹𝗹𝗲𝗿𝗴𝗶𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗼𝗻𝘁𝗿𝗮𝗶𝗻𝗱𝗶𝗸𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻: Schwere allergische Reaktionen oder Komplikationen bei bestehenden Krankheiten der anderen Person können nicht ausgeschlossen werden.

𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗟𝗮𝗴𝗲: Die private Weitergabe von apothekenpflichtigen oder verschreibungspflichtigen Medikamenten ist problematisch. Während der bloße Besitz oft nicht strafbar ist, kann im Schadensfall (z. B. bei einer Verletzung durch Nebenwirkungen) eine Haftung wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen. Der private Verkauf oder das Versenden ist strikt untersagt.

Betäubungsmittel: Handelt es sich um Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen (z. B. starke Schmerzmittel oder Beruhigungsmittel), ist jegliche unbefugte Weitergabe eine Straftat.

Empfehlung: Raten Sie der betroffenen Person stattdessen, sich an einen Arzt zu wenden oder bei leichten Beschwerden eine Beratung in einer Apotheke in Anspruch zu nehmen.

Am Nikolaustag durften wir bei der Obdachlosenweihnacht der Streetbunnycrew den Sanitätsdienst stellen und uns um die ve...
10/12/2025

Am Nikolaustag durften wir bei der Obdachlosenweihnacht der Streetbunnycrew den Sanitätsdienst stellen und uns um die verletzten Löffelchen der Hasen sowie die Geschenkbandschnitte an den himmlischen Fingern der Engelchen kümmern.

Wir bedanken uns bei so einer tollen Aktion dabei gewesen sein zu dürfen und freuen uns, wenn wir nächstes Jahr wieder Teil des Ganzen sein dürfen.

̈tsdienst

Mythen in der Ersten Hilfe: "𝗜𝗰𝗵 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿 𝘀𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁 𝗛𝗲𝗹𝗳𝗲𝗻, 𝗲𝗴𝗮𝗹 𝗼𝗯 𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗮𝗯𝗲𝗶 𝗶𝗻 𝗚𝗲𝗳𝗮𝗵𝗿 𝗴𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁."Nein, Sie müss...
03/12/2025

Mythen in der Ersten Hilfe: "𝗜𝗰𝗵 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗶𝗺𝗺𝗲𝗿 𝘀𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁 𝗛𝗲𝗹𝗳𝗲𝗻, 𝗲𝗴𝗮𝗹 𝗼𝗯 𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗮𝗯𝗲𝗶 𝗶𝗻 𝗚𝗲𝗳𝗮𝗵𝗿 𝗴𝗲𝗿𝗮𝘁𝗲 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁."

Nein, Sie müssen nicht ohne Rücksicht auf eigene Verluste handeln. Die Pflicht zur Ersten Hilfe gilt nur, wenn sie zumutbar ist und Sie sich keiner erheblichen eigenen Gefahr aussetzen. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall 𝘇𝘂𝗲𝗿𝘀𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝗲 𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁 gewährleisten müssen. Das Wichtigste ist jedoch, dass Sie immer den Notruf wählen (112), die Unfallstelle sichern und versuchen, so gut es Ihnen möglich ist, Hilfe zu leisten.

𝗪𝗮𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝘇𝘂 𝘁𝘂𝗻?

📍Sicherheit geht vor: Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, damit keine weiteren Personen zu Schaden kommen.
📍Notruf absetzen: Wählen Sie die Notrufnummer 112. Die Rettungsdienste können Ihnen sagen, was zu tun ist.
📍Hilfe leisten (sofern zumutbar): Leisten Sie Erste Hilfe, soweit es Ihnen nach Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen zumutbar ist. Das kann von einfachen Dingen wie Ansprechen oder Halten der Hand bis zu lebensrettenden Maßnahmen reichen.
📍Keine Angst vor Fehlern: Das Schlimmste ist, gar nichts zu tun. Handeln Sie nach Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen. Nur grob fahrlässiges Handeln kann schadensersatzpflichtig sein.

𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲

📍Strafgesetzbuch (§ 323c): Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht hilft, obwohl es erforderlich und ihm zumutbar ist (insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten), macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.
📍Verhältnismäßigkeit: Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst einer erheblichen Gefahr auszusetzen, um jemandem zu helfen.

𝗔𝘂𝗰𝗵 𝗛𝗲𝗹𝗱𝗲𝗻 𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗰𝗵𝘂𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻!Darum durften wir am Dienstagabend mit unserem Ausbilderteam bei Freiwillige Feuerwehr M...
26/11/2025

𝗔𝘂𝗰𝗵 𝗛𝗲𝗹𝗱𝗲𝗻 𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗦𝗰𝗵𝘂𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻!

Darum durften wir am Dienstagabend mit unserem Ausbilderteam bei Freiwillige Feuerwehr Markt Feucht die jährliche Schulung im Umgang mit dem AED Gerät durchführen.
Nach einer kurzen Theorie, in der die Teilnehmenden sehr viel Wissen vorwiesen und reger Austausche stattfand, ging es in die Praxis.

Alle Teams haben sehr konzentriert und fokusiert gearbeitet. Kleine Fehler wurden zusammen behoben und die Teilnehmenden waren auch offen für Ideen zum noch besseren Ablauf der Reanimationsmaßnahmen mit dem AED.

Wir bedanken uns für den schönen Abend in Feucht und freuen uns auf das nächste Mal.

Mythen in der Betriebs Erste Hilfe: "Es ist egal, wo ich die Betriebsersthelfer ausbilden lasse, das muss sowieso der Ar...
26/11/2025

Mythen in der Betriebs Erste Hilfe: "Es ist egal, wo ich die Betriebsersthelfer ausbilden lasse, das muss sowieso der Arbeitgeber bezahlen."

❗️𝗡𝗲𝗶𝗻, 𝗲𝘀 𝗶𝘀𝘁 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗲𝗴𝗮𝗹, wo Sie Ihre Betriebsersthelfer ausbilden lassen, da die Ausbildung nur bei vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stellen durchgeführt werden darf.
Diese Ausbildung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Ersthelfer qualifiziert sind und die vorgeschriebenen Inhalte kennen, was auch für den Arbeitgeber eine Pflicht ist, der die Kosten dafür trägt.

❗️𝗔𝗻𝗲𝗿𝗸𝗮𝗻𝗻𝘁𝗲 𝗦𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻: Die Ausbildung muss bei einer Stelle absolviert werden, die von der Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger dazu ermächtigt wurde, Ersthelferkurse durchzuführen.

❗️𝗜𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗼𝗿𝗴𝗮𝗯𝗲𝗻: Es gibt klare Vorgaben für den Umfang und die Inhalte der Ausbildung, die von der DGUV geregelt werden. Der Kurs dauert in der Regel einen Tag und umfasst neun Unterrichtseinheiten.

❗️𝗚𝗲𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗼𝗻𝘀𝗲𝗾𝘂𝗲𝗻𝘇𝗲𝗻: Wenn ein Unternehmen nicht über die vorgeschriebene Anzahl von Ersthelfern verfügt, kann die Berufsgenossenschaft Bußgelder verhängen.

💵𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻: 𝗗𝗶𝗲 𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗔𝘂𝘀𝗯𝗶𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹 𝘃𝗼𝗺 𝗨𝗻𝗳𝗮𝗹𝗹𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝘁𝗿ä𝗴𝗲𝗿 ü𝗯𝗲𝗿𝗻𝗼𝗺𝗺𝗲𝗻!

Mythen der Arbeitssicherheit: "Beinahe Unfälle muss man nicht melden, da es sowieso nichts bringt."Das deutsche Arbeitss...
19/11/2025

Mythen der Arbeitssicherheit: "Beinahe Unfälle muss man nicht melden, da es sowieso nichts bringt."

Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (§ 15 ArbSchG) 𝘃𝗲𝗿𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝘁 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿 𝗱𝗮𝘇𝘂, 𝗩𝗼𝗿𝗳ä𝗹𝗹𝗲, 𝗱𝗶𝗲 𝗯𝗲𝗶𝗻𝗮𝗵𝗲 𝘇𝘂 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗺 𝗨𝗻𝗳𝗮𝗹𝗹 𝗴𝗲𝗳ü𝗵𝗿𝘁 𝗵ä𝘁𝘁𝗲𝗻, 𝘇𝘂 𝗺𝗲𝗹𝗱𝗲𝗻. Diese Dokumentation ist wichtig, um Risiken zu erkennen und durch geeignete Präventionsmaßnahmen zu beheben.
Warum Beinaheunfälle dokumentieren?

📌𝗣𝗿ä𝘃𝗲𝗻𝘁𝗶𝗼𝗻: Das Wichtigste ist, die Ursachen für einen Beinaheunfall zu analysieren und daraus zu lernen, um die Sicherheit zu erhöhen.
📌𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼𝗯𝗲𝘄𝗲𝗿𝘁𝘂𝗻𝗴: Durch die Dokumentation können wiederkehrende Probleme oder Gefahren im Unternehmen aufgedeckt werden, die sonst unbemerkt bleiben würden.
📌𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁: Mitarbeiter sind laut § 15 ArbSchG verpflichtet, entsprechende Vorfälle zu melden.
📌 𝗘𝘁𝗮𝗯𝗹𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝗸𝘂𝗹𝘁𝘂𝗿: Eine offene Meldekultur, in der Beinaheunfälle nicht sanktioniert werden, ist essenziell, um Mitarbeiter zu ermutigen, diese Vorfälle auch zu melden.

Wie Sie Beinaheunfälle dokumentieren können

✔️𝗦𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗠𝗮ß𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻: Ergreifen Sie sofort Maßnahmen, um die potenzielle Gefahr zu neutralisieren.
✔️𝗗𝗼𝗸𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻: Beschreiben Sie den Vorfall in einem standardisierten Format, idealerweise mit Zeit, Ort und Details.
✔️𝗠𝗲𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴: Informieren Sie einen Vorgesetzten oder die zuständige Stelle (z. B. die Abteilung für Arbeitssicherheit) über den Vorfall.
✔️𝗔𝗻𝗮𝗹𝘆𝘀𝗲: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit können dann die Ursachen analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen vorschlagen.
✔️𝗙𝗲𝗲𝗱𝗯𝗮𝗰𝗸: Geben Sie den Mitarbeitern Feedback, welche Maßnahmen aufgrund ihrer Meldungen ergriffen wurden.

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+++𝗧𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻𝗲+++𝗧𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻𝗲+++𝗧𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻𝗲+++Unsere nächsten Termine in den unterschiedlichen Ausbildungsbereichen mit noch freien P...
16/11/2025

+++𝗧𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻𝗲+++𝗧𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻𝗲+++𝗧𝗲𝗿𝗺𝗶𝗻𝗲+++

Unsere nächsten Termine in den unterschiedlichen Ausbildungsbereichen mit noch freien Plätzen - Sonderkurse und InHouse Schulungen auf Anfrage.

24.11.2025 Mo. 8.00 Erste-Hilfe-Kurs
01.12.2025 Mo. 8.00 Erste-Hilfe-Kurs
15.01.2026 Do. 8.00 Erste-Hilfe-Kurs
05.02.2026 Do. 8.00 Erste-Hilfe-Kurs
26.02.2026 Do. 8.00 Erste-Hilfe-Kurs
18.03.2026 Mi. 8.00 Erste-Hilfe-Kurs

14.03.2026 Sa. 9.00 Brandschutzhelfer n. DGUV I 205-023
25.04.2026 Sa. 9.00 Brandschutzhelfer n. DGUV I 205-023

12.+13.03.2026 Do.+Fr. 8.00 Staplerfahrer Grundkurs
16.+17.04.2026 Do.+Fr. 8.00 Staplerfahrer Grundkurs

10.11.2025 Mo. 8.00 Arbeitsbühnen Grundkurs
16.03.2026 Mo. 8.00 Arbeitsbühnen Grundkurs
13.04.2026 Mo. 8.00 Arbeitsbühnen Grundkurs

Mythen der Arbeitssicherheit: "𝗥𝗲𝗴𝗮𝗹𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗟𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗻 𝗺ü𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗴𝗲𝗽𝗿ü𝗳𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻."Die Aussage, dass Leitern und Regale nich...
12/11/2025

Mythen der Arbeitssicherheit: "𝗥𝗲𝗴𝗮𝗹𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗟𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗻 𝗺ü𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗴𝗲𝗽𝗿ü𝗳𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻."

Die Aussage, dass Leitern und Regale nicht geprüft werden müssen, ist
falsch. Sowohl Leitern als auch Regale, die gewerblich genutzt werden, müssen regelmäßig geprüft werden, da sie als Arbeitsmittel gelten und ihre regelmäßige Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben ist, um Unfälle zu vermeiden. Diese Prüfungen müssen von einer dazu befähigten Person durchgeführt werden.

🔍Regalprüfung
𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲: Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DIN EN 15635.

𝗣𝗿ü𝗳𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝘃𝗮𝗹𝗹𝗲:
Jährlich: Eine vollständige Prüfung durch eine befähigte Person.
Wöchentlich: Eine Sichtkontrolle durch geschultes Personal, die als interne Prüfung gilt.

𝗪𝗮𝘀 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗴𝗲𝗽𝗿ü𝗳𝘁: Alle gewerblich genutzten Regalsysteme, insbesondere Schwerlastregale, die eine höhere Gefährdung darstellen.

🔍Leiterprüfung
𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲: Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 208-016.

𝗣𝗿ü𝗳𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝘃𝗮𝗹𝗹𝗲:
Regelmäßig: Spätestens alle 12 Monate; das genaue Intervall hängt von der Nutzungshäufigkeit und -belastung ab.
Vor jeder Benutzung: Eine sorgfältige Überprüfung auf Beschädigungen vor der Nutzung.

𝗪𝗮𝘀 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗴𝗲𝗽𝗿ü𝗳𝘁: Alle Leitern und Tritte, unabhängig von ihrer Art, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und keine Schäden aufweisen, die zu Unfällen führen könnten

Mögen wir das Licht und die Wärme teilen, so wie St. Martin es vor so langer Zeit getan hat. Alles Liebe zum Martinstag ...
11/11/2025

Mögen wir das Licht und die Wärme teilen, so wie St. Martin es vor so langer Zeit getan hat.
Alles Liebe zum Martinstag und ein stressfreies Restjahr wünscht allen das Ausbildungsstätte und Sachverständigenbüro Endlich Team.

Adresse

SperbersloherStr. 124a
Wendelstein
90530

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 13:00

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Ausbildungsstätte u. Sachverständigenbüro Endlich erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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