08/02/2026
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Die 5 Pflegegrade – einfach erklärt
Die Pflegegrade zeigen, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist – und welche Unterstützung die Pflegeversicherung bietet. Ein kurzer Überblick:
Pflegegrad 1 – leichte Beeinträchtigung
➡️ Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung & Hausnotruf.
➡️ Noch kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung
➡️ Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
➡️ Verhinderungs- & Kurzzeitpflege, Tages-/Nachtpflege, Entlastungsbetrag und Hilfsmittel.
➡️ Unterstützung bei vollstationärer Pflege.
Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung
➡️ Höheres Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
➡️ Mehr Budget für Tages-/Nachtpflege, Entlastung & vollstationäre Betreuung.
➡️ Umfassende Unterstützung im Alltag.
Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung
➡️ Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
➡️ Hohe Zuschüsse für alle Entlastungs- und Betreuungsformen.
➡️ Erhebliche Unterstützung bei vollstationärer Pflege.
Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
➡️ Höchstes Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
➡️ Rundum‑Versorgung mit maximalen Budgets für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege.
💡 Gut zu wissen: Je höher der Pflegegrad, desto umfassender die finanzielle Unterstützung – von Geldleistungen über Entlastungsangebote bis hin zur vollstationären Pflege.
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