Heilberufe

Heilberufe Zu den Heilberufen zählen u.a. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Die Berufsbezeichnungen sind geschützt. Quelle: Wikipedia

Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzt. Gesetzliche Definition
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Heilberuf
Nach geltendem Recht ist in Deutschland die Ausübung der Heilkunde grundsätzlich nur den Angehörigen eines akademischen Heilberufes und Heilpraktikern gestattet. § 1 Heilpraktikergesetz

Zu den akademischen Heilberufen zählen (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt und Apotheker), deren Angehörige in Berufskammern organisiert sind. Der Beruf des Heilpraktikers (Deutschland, Schweiz) umfasst die Ausübung der Heilkunde unter Einschränkungen, wie etwa bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente oder der Behandlung von einigen Infektionskrankheiten. Die Berufsbezeichnung darf nur führen, wer über eine entsprechende staatliche Zulassung gemäß Heilpraktikergesetz verfügt. Nach § 4 Abs. 26b UStG sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ – mit Ausnahme bestimmter Leistungen im Zusammenhang mit Zahnprothesen oder kieferorthopädischer Apparate – in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Spezielle Heilberufe
Als "spezielle Heilberufe" wurden zunächst die Berufe im Bereich Psychologischen Psychotherapie, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie der Musiktherapie und Kunsttherapie und anderen psychotherapeutischen Heilberufen bezeichnet. Listen von „speziellen Heilberufen“ umfassen heute mehr als 50 verschiedene Berufsbezeichnungen. Medizinalfachberufe
Die Berufe Ergotherapeut, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Hebamme/Entbindungshelfer, Logopäde, Masseur und Medizinischer Bademeister, medizinisch-technischer Radiologieassistent, Operationstechnischer Assistent, Krankenpflegehilfe, Medizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinischer Fachangestellter, Physiotherapeut, Diätassistent und Rettungsassistent werden „Medizinalfachberufe“ genannt und gehören zu den Heilhilfsberufen. Dazu zählen auch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), medizinisch-technische Assistenten (MTA) und Krankengymnasten. Der Arztassistent steht in seiner Qualifikation zwischen Arzt und Heilhilfsberuf. Prüfungen werden staatlich überwacht.

Adresse

3. Südwieke 162
Westrhauderfehn
26817

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