Bestattungen Groß

Bestattungen Groß Unterstützung mit Herz und Verständnis – Bestattungen Groß in Wiehl-Bielstein

09/12/2025

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Licht in dunklen Tagen  Glänzende Lichter überall, freudige Erwartung auf die romantischsten Tage des Jahres, fröhliche ...
01/12/2025

Licht in dunklen Tagen

Glänzende Lichter überall, freudige Erwartung auf die romantischsten Tage des Jahres, fröhliche Kinder, Familien, die zusammenrücken – und tiefer Schmerz. Die vermeintlich schönsten Tage des Jahres können zu den schlimmsten werden, wenn das erste Weihnachtsfest ohne einen geliebten Menschen vor der Tür steht. Für Hinterbliebene sind Advent, Feiertage und Jahreswechsel oft sehr belastend.

In dieser Zeit können auch kirchenfernen Menschen bestimmte Botschaften der Bibel ein Trost sein. In Jesaja 9,1-2 heißt es: „Das Volk, das im Dunkeln lebt, sieht ein großes Licht; über denen, die im Land der Finsternis wohnen, strahlt ein Licht auf.“ Dieses Licht verheißt Hoffnung – nicht, dass der Schmerz verschwindet, sondern dass wir nicht allein sind. Die Hilfe kann aus dem Glauben kommen, aber ebenso ganz handfest von Menschen, die für Trauernde da sind und zuhören.

Nicht immer können Freunde oder Familienmitglieder diese Unterstützung leisten. Bevor das Alleinsein zu schwer wird, sollten Hinterbliebene sich deshalb nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt Menschen, die zuhören und begleiten:

Silbernetz: 0800 4 70 80 90 (zwischen Heiligabend und Neujahr rund um die Uhr erreichbar)

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (rund um die Uhr erreichbar, anonym und kostenfrei)

Trauertelefon Deutschland: 030 25 13 74 95

Wir wünschen Ihnen ein Weihnachtsfest, das so friedlich und fröhlich wie möglich ist. Und wir wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute. Bleiben Sie gesund!

Bildnachweis: Adobe Stock #372953356 von Anastassiya

Bestattungsvorsorge schafft Sicherheit – auch rechtlichDie Augen zu verschließen, ist nicht der richtige Weg. Stattdesse...
04/11/2025

Bestattungsvorsorge schafft Sicherheit – auch rechtlich

Die Augen zu verschließen, ist nicht der richtige Weg. Stattdessen ist es sinnvoll, verantwortungsvoll und nicht zuletzt beruhigend, frühzeitig über die eigene Sterblichkeit nachzudenken und Vorsorge zu treffen. Zwei Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: Was wünsche ich mir? Und: Wer soll das bezahlen?

Bestattungsunternehmen raten aus gutem Grund zu einer Bestattungsvorsorge. Denn sie sorgt zu genau diesen beiden Fragestellungen für Klarheit. Neben den Verfügungen, wie Sarg, Urne oder Trauerfeier aussehen sollen, kann auch die Finanzierung dieser Posten frühzeitig geklärt werden. Dazu wird ein zuvor errechneter Betrag auf einem Treuhandkonto angelegt.

Dieses Treuhandkonto ist zukunftssicher, wie nun auch ein weiteres Gerichtsurteil belegt: Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 64/23 vom 22.08.2025) hat die Berufung eines Insolvenzverwalters zurückgewiesen. Die Richterinnen und Richter stellten klar, dass die im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag vereinbarte Abtretung der Auszahlungs- und Abrechnungsansprüche an den Vertragsbestatter wirksam ist.

Die Abtretung bewirkte bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dass das Treuhandguthaben nicht zur Insolvenzmasse gehört. Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht daher nicht. Zugleich wurde die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Das Resultat: Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Vorsorgekundinnen und -kunden ebenso wie für Bestattungsunternehmen. Auch wenn kein besonderer Pfändungsschutz nach §850b ZPO für Treuhandguthaben gilt, kann die vertragliche Gestaltung mit einer vorherigen Abtretung den Vorsorgezweck effektiv schützen.

Ein Besuch beim Bestattungsunternehmen lohnt sich also – denn zuverlässiger können Sie Ihre Familie weder von organisatorischen Fragen noch von finanziellen Sorgen entlasten!

Foto: Adobe Stock # 549671978 von Robert Kneschke

01/11/2025

Wenn der letzte Weg zurück zur Natur führt..

13/10/2025

Seit 77 Jahren gibt es unser Bestattungshaus - heute sogar in der dritten Generation. 1948 hat unser gemeinsamer Opa Otto das Unternehmen gegründet und es Mitte der 90er Jahre an seinen Sohn Reiner übergeben. Seit 2019 führt nun Julia das Familienunternehmen in dritter Generation.

Heute ist die Neuauflage unserer Beratungsbücher eingetroffen. Diese dienen als „Orientierungshilfe im Trauerfall“ und e...
08/10/2025

Heute ist die Neuauflage unserer Beratungsbücher eingetroffen. Diese dienen als „Orientierungshilfe im Trauerfall“ und enthalten eine Übersicht der von uns angebotenen Produkte (Särge, Urnen, Deckengarnituren, Trauerkarten usw.) und eine Vielzahl an weiteren Informationen und Entscheidungshilfen. Das Ganze gibt es auch online unter https://www.gross-bestattungen.de/sortiment

01/10/2025

Rheinland-Pfalz geht voran!Wenn wir einen Menschen verlieren, spenden vertraute Rituale Trost. Dunkle Kleidung, gemeinsa...
01/10/2025

Rheinland-Pfalz geht voran!

Wenn wir einen Menschen verlieren, spenden vertraute Rituale Trost. Dunkle Kleidung, gemeinsames Singen oder eine Ansprache gehören seit jeher zu einer Trauerfeier.
Doch Traditionen wandeln sich. Was gestern unverrückbar schien, kann morgen schon anders aussehen. So hat die Erdbestattung, über Jahrhunderte die gängigste Form in Europa, längst der Feuerbestattung den Vorrang überlassen. Nun geht Rheinland-Pfalz noch einen Schritt weiter – und sorgt damit auch in anderen Bundesländern für Diskussionen. Denn das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache.

Die neue Mainzer Rechtsgrundlage bringt drei wesentliche Veränderungen:
- Keine Sargpflicht mehr: Bestattungen im Tuch sind nun erlaubt.
- Aufhebung des Friedhofszwangs: Möglich sind künftig auch Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar, das Verstreuen der Asche im eigenen Garten oder die Aufbewahrung der Urne zu Hause.
- Teilung der Asche: Ein Teil kann entnommen und beispielsweise für Kristall- oder Diamantbestattungen genutzt werden.

Wichtig zu wissen: Diese Regelungen gelten ausschließlich für Verstorbene, deren letzter Wohnsitz in Rheinland-Pfalz lag.

Für alle Änderungen gilt: Sie müssen zu Lebzeiten schriftlich festgelegt sein. Deshalb ist ein Bestattungsvorsorgevertrag dringend zu empfehlen – unabhängig davon, ob Sie in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland wohnen. Nur so können Sie heute festlegen, was morgen gelten soll.

Foto: Adobe Stock #1626264607 von Viktor

02/09/2025

Das Landgericht Düsseldorf hat am 22.08.2025 (Az. 22 S 64/23) entschieden: Guthaben aus einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gehören nicht zur Insolvenzmasse, da die Ansprüche zur Auszahlung und Abrechnung bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Vertragsbestatter abgetreten wurden.

Damit stellte das Gericht nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof klar:

✅ Vertragliche Abtretung im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist wirksam.
✅ Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht nicht.

🔎 Warum ist das wichtig?
Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit – sowohl für Vorsorgekundinnen und Vorsorgekunden, die ihre Wünsche zuverlässig abgesichert wissen wollen, als auch für Bestattungsunternehmen, die auf eine klare Vertragsgrundlage bauen. Auch wenn Treuhandguthaben nicht dem besonderen Pfändungsschutz nach § 850b ZPO unterliegen, schützt die vertragliche Gestaltung durch die vorherige Abtretung den Vorsorgezweck wirksam.

Wer vorsorgt, darf also darauf vertrauen, dass die durch einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gesicherten Mittel, auch im Fall einer späteren Privatinsolvenz, dem Vorsorgezweck dienen.
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig, die Revision wurde zugelassen.

Lesen Sie gerne unsere Pressemitteilung dazu durch: https://www.bestatter.de/presse/aktuelles/artikel/treuhandguthaben-gehoeren-nicht-zur-insolvenzmasse/

Erlaubt oder verboten? Grabbeigaben im Check...In antiken Religionen waren Grabbeigaben selbstverständlich. Die alten Äg...
02/04/2025

Erlaubt oder verboten? Grabbeigaben im Check...

In antiken Religionen waren Grabbeigaben selbstverständlich. Die alten Ägypter bauten ihren Pharaonen monumentale Grabmale, in denen ganze Hausstände für das erwartete Leben im Jenseits Platz fanden. Die Griechen andererseits legten ihren Verstorbenen eine Münze auf die Zunge, damit sie die Überfahrt über den Fluss Styx in den Hades bezahlen konnten.

Auch heute möchten viele Angehörige ihren Verstorbenen einen persönlichen Gegenstand mit auf den letzten Weg geben. Das ist in den meisten Fällen auch erlaubt und hilft bei der persönlichen Trauerverarbeitung.

Allerdings ist nicht alles gestattet, was den Verstorbenen gefallen hätte. Im Regelfall legen die örtlichen Friedhofsverwaltungen fest, was mit ins Grab darf. Erlaubt sind meist Dinge, die sich biologisch abbauen und das Grundwasser nicht verschmutzen.

Gegenstände hingegen, die den Zersetzungsprozess des Körpers beeinflussen, sind als Mitgabe grundsätzlich tabu. Während viele Bestatter über ein Trikot aus Polyester vielleicht noch hinwegsehen, werden sie einen Motorradhelm sicherlich nicht als Mitgabe akzeptieren. Und auch, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ohne sein Handy auskam – im Grab haben technische Geräte nichts verloren. Sie zersetzen sich nicht und könnten bei einer Feuerbestattung großen Schaden anrichten. Auch Glas oder Dinge, die Gas enthalten und explodieren können, sind daher verboten.

Eine schöne Geste und immer passend sind beispielsweise ein handgeschriebener Brief, ein Familienfoto oder Blumen aus dem eigenen Garten – kleine Zeichen der Verbundenheit und liebevollen Erinnerung.

Foto: Adobe Stock #1066306174 von ceoJAHID

Vielen Dank an Prinz Nils I. und Prinzessin Tina, dem diesjährigen Prinzenpaar des Karnevalsverein Bielstein 1985 e.V., ...
05/03/2025

Vielen Dank an Prinz Nils I. und Prinzessin Tina, dem diesjährigen Prinzenpaar des Karnevalsverein Bielstein 1985 e.V., für den kurzen Besuch nach dem Rosenmontagszug. Wir freuen uns schon wieder auf das nächste Jahr!
3x Bielstein Kapaaf!🥳

Wir haben eine neue Schaufensterdekoration zum Thema "Märchen".😊
09/12/2024

Wir haben eine neue Schaufensterdekoration zum Thema "Märchen".😊

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