PKV-Tarifoptimierung

PKV-Tarifoptimierung Senken Sie den Beitrag zu Ihrer privaten Krankenversicherung - ohne Wechsel Ihrer Gesellschaft - ohn Damit veralten die BisexTarife langfristig.

Wollen privat Krankenversicherte Geld sparen, ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer eine Option. Langjährige Kunden haben jetzt die Wahl zwischen alten Tarifen und neuen Unisex-Tarifen. Doch Vorsicht: Wer sich einmal für einen Unisex-Tarif entscheidet, kann nicht mehr in einen alten Tarif zurück. Finanztest zeigt, wie privat Versicherte ihren Beitrag reduzieren können. Neuverträge bis 8 Pr

ozent teurer
Die privaten Krankenversicherer haben ihr Neugeschäft seit Ende 2012 auf Unisex umgestellt, mit gleichen Beiträgen für Frauen und Männer. Eigentlich sollten Frauen die Gewinner der Umstellung sein, denn in bisherigen Bisex-Tarifen zahlen sie in der Regel mehr als Männer. Doch die neuen Tarif sind häufig nicht günstiger, sondern teurer. Das liegt daran, dass die Versicherer die Beiträge nun anders kalkulieren. Viele Privatversicherer haben bei den neuen Unisex-Tarifen zudem ihren Rechnungszins erstmals nach mehr als 50 Jahren von 3,5 auf 2,75 Prozent gesenkt. Mit diesem Zinssatz wird der Sparanteil des Beitrags verzinst, der als Alterungsrückstellung angesammelt wird. Bisex-Tarife vergreisen:
Die Zinssenkung hat zur Folge, dass Kunden in Neuverträgen mehr Beitrag zahlen. Die Branche spricht von mindestens 6 bis 8 Prozent Steigerung und begründet das mit der lang anhaltenden Niedrigzinsphase. Auf lange Sicht kann das für privat Versicherte mit alten Verträgen zu Beitragssteigerungen führen. Der Grund: Die bisherigen Bisex-Tarife sind jetzt für junge, gesunde Neueinsteiger geschlossen, da sie nur noch Unisex abschließen dürfen. Altkunden können wechseln
Privat Versicherte haben die Möglichkeit, jederzeit ihr Tarifwechselrecht zu nutzen. Sie können in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz bei ihrem bisherigen Versicherer wechseln. Dabei bleiben die Rückstellungen fürs Alter, die der Versicherer mit einem Teil der Beiträge des Kunden gebildet hat, sowie alle anderen bisher erworbenen Rechte erhalten. Neukunden bekommen solche Tarife nicht mehr, doch Altkunden haben weiterhin die Wahl. Sie dürfen jederzeit
wieder wechseln – in Bisex- und Unisex-Tarife. Doch einmal Unisex, immer Unisex. Der Wechsel von Unisex zurück zu Bisex geht dann nicht mehr. Pflicht der Versicherer
Jeder Versicherer muss seine Kunden zumindest dann auf das Wechselrecht hinweisen, wenn er den Beitrag erhöht. Bei Kunden über 60 Jahre ist das Gesetz noch strenger: Ihnen muss das Unternehmen Tarife nennen, in denen der Versicherte Beitrag sparen kann. Dabei muss der Versicherer insbesondere solche Tarife vorschlagen, die im letzten Jahr den höchsten Neuzugang hatten. Sparmöglichkeiten für Versicherte
Privatversicherte können neben dem Tarifwechsel auch ihren bisherigen Tarif abspecken. Dazu müssen sie bei ihrer Versicherung nachfragen, ob sie zum Beispiel im Krankenhaus das Einbett- durch ein Zweibett-zimmer ersetzen können. Bei der Reduzierung von Leistungen darf der Versicherer keine Risikozuschläge verlangen. Das kann er nur, wenn der neue Tarif mehr Leistungen enthält als der alte. Ebenfalls kann er hier auch einen Leistungsausschluss verlangen, wenn ihm das Krankheitsrisiko des Versicherten zu hoch ist. Wo Sie konkret sparen können
Die Versicherungsexperten von Finanztest zeigen im Test-Artikel, wie Versicherungskunden erfolgreich gewechselt haben und erklären im Detail, wo konkret gespart werden kann. Dazu erklären sie, in welchen Fällen die Einschaltung von Beratern lohnen kann und wie Versicherte sinnvoll vorgehen, wenn sich der Versicherer beim Wechselwunsch querstellt.

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